Firmengründung Zypern - zyprische Limited gründen - Holding Zypern

Firmengründung Zypern: Die Organschaft auf Zypern

 Firmengründung Zypern über Steuerberater-und Rechtsanwälte 
Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (Firmengründung Zypern), einschließlich der zyprischen Organschaft: Steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne beim österreichischen Anteilseigner.
 
Index
Über uns
English language
Tax planning
Kontakt zu uns
Über uns
Übersicht Gesellschaftsformen
Die besten Steuermodelle
Steuerliche Expertise
DBA-Recht
 
Mandanten Länder:
Deutschland
Dänemark
Österreich
Schweiz
Andere Länder
 
EU-Gesellschaften:
EU Gesellschaften
UK Limited allgemein
UK Limited Betriebsstätte nicht UK
UK Limited Betriebsstätte UK
Zyprische Limited
Irland Ltd
Slowakei
Lettland,Litauen,Estland
Holland
Spanien
Bulgarien
Malta
Europa AG
 
DBA-Sachverhalte- Nicht EU:
Schweiz
VAE, Dubai
USA:
Bundesstaaten:
Delaware
Nevada
Montana
Oregon
Texas
Kalifornien
Florida
New York
 
Deutsche GmbH
Deutsche GmbH gründen
Mini GmbH - UG
Deutsche AG
 
NICHT-DBA-Sachverhalte:
Liechtenstein
Liechtenstein Stiftung
Cayman Inseln
BVI
Belize
Panama
Panama Stiftung
Hong Kong
Singapur
Belize
Mauritius
St.Vincent
Seychellen
Dominica
 
Sonderzonen EU:
Madeira
Kanarische Sonderzone
 
Sonst:
Offshore Gesellschaften allgemein
Gibraltar
Indien
 
Trust und Stiftung
 
Vermögenssicherung
Holding
Adult Webmaster
ICH-AG
Treuhand-Dienste
Ohne Meisterbrief
private Dienstl. Ausland
Girokonto ohne Schufa
Kreditkarte
EU-Recht/ Niederlassungsfreiheit
Insolvenzrecht
Verbraucher-Insolvenz
EU Insolvenz
GmbH- Übernahme
Fördermittelcheck
Existenzgründung
Franchisegeber
Billiggründer
Ausflaggen
E 101 Bescheinigung
limited
 
Börsengang
Banklizenzen
Versicherungslizenzen
Kapitalisierung / vorbörslicher Aktienverkauf
Konto Schweiz
Schwarzgeld Ausland
Investorensuche
Glücksspiel Lizenzen
Transportlizenz
Yachtregistrierung Offshore
Datenbank Recht/Steuern
Buchhaltung
Buchhaltung Deutsche Unternehmen
Buchhaltung Ausland
Buchhaltung UK Ltd
 
Kontakt zu uns
Banner für firma-ausl
Disclaimer
Impressum
Sitemap- sitemap2
Linkpop
Impressum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

Firmengründung Zypern: Zyprische Organschaft – steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)

Firmengründung Zypern und Organschaftsmodell auf Zypern

Normalerweise werden Dividendenausschüttungen an einen österreichischen Anteilseigner (natürliche Person) mit Dividendensteuer nach österreichischem Steuerrecht (25%) besteuert. Bei der Realisierung eines Organschaftsmodells auf Zypern kann der österreichische Anteilseigner die zyprischen Dividenden steuerfrei- unter Progressionsvorbehalt- vereinnahmen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Das österreichische Finanzamt wird ggf. genau prüfen, ob es sich nicht um eine rein künstliche Konstruktion handelt, um das österreichische Besteuerungsrecht rechtswidrig zu umgehen. Erforderlich ist also u.a. reichend Substanz-Escape insbesondere bei der operativen Limited und der Nachweis, dass die geschäftliche Oberleitung wirklich von Zypern ausgeht. Zwar können wir diese Voraussetzungen schaffen, nur ist das mit entsprechend Aufwand und Kosten verbunden.

Zyprische Organschaft in der Übersicht

Die folgend dargestellte Struktur wurde bereits rund fünfzigmal für österreichische Klienten erstellt. Zehn Klienten, die sich für diese Struktur entschieden, haben nach Erstellung der Struktur bereits jeweils dreimal ihre jährliche Einkommenssteuererklärung abgegeben (= drei Jahre), und zwar in Wien, Krems a.d. Donau, Graz und Linz. In keinem Fall kam es zu Beanstandungen oder gar zur Nichtanerkennung der in Österreich steuerfreien Vereinnahmung der Gewinne der zyprischen Personengesellschaft.

Die folgend dargestellte Struktur beruht unter anderem auf den Absätzen 1 und 8 des  Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Zypern, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 20.11.1990. Dort heißt es:

Artikel 7

(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. (…)

(8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Gewinne" umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.

Demnach handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer zyprischen Personengesellschaft (= Limited Partnership) um die Entnahme eines Gewinns, und nicht um die Ausschüttung von Dividenden nach Art. 10 des Doppelbesteuerungseinkommens. Gewinnentnahmen eines in Österreich Steuerpflichtigen sind jedoch nach Art. 7 Abs. 8 lediglich in Zypern zu besteuern. In Zypern sind die Gewinne einer Personengesellschaft (= Limited Partnership) jedoch nicht steuerpflichtig, wenn der betroffene Gesellschafter der Personengesellschaft nicht in Zypern wohnhaft ist.

Der Abs. 8 des Art. wertet die Gewinne einer Personengesellschaft ausdrücklich als Unternehmensgewinne im Sinne des DBA, welche nur in dem Staat besteuert werden dürfen, in dem sich die Gesellschaft befindet.

Somit entfällt eine Besteuerung der auf der Ebene der zyprischen Personengesellschaft anfallenden Gewinne sowohl in Zypern als auch in Österreich. Bei der steuerlichen Veranlagung des in Österreich Steuerpflichtigen werden die aus der zyprischen Limited Partnership stammenden Gewinne zur Ermittlung des korrekten Steuersatzes dem Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen hinzugerechnet (= Progressionsvorbehalt), nicht jedoch besteuert.

Wichtig ist aus österreichischer Sicht, dass der in Österreich wohnhafte Gesellschafter der zyprischen Personengesellschaft keinen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung der zyprischen Personengesellschaft hat.

Eine zyprische Limited Partnership muss mindestens zwei Partner aufweisen, von denen mindestens ein Partner unbeschränkt haftbar sein muss. In diesem Punkt ähnelt die zyprische Limited Partnership der Kommanditgesellschaft, bei der der Komplementär unbeschränkt haftbar ist, während die Kommanditisten maximal in Höhe ihrer Kapitaleinlage haften.

Der unbeschränkt haftende Komplementär wird von uns in Form einer zyprischen Limited-Gesellschaft zur Verfügung gestellt, welche nicht am Gewinn der Limited Partnership beteiligt ist und auch keine Kapitaleinlage leistet. Die von uns zur Verfügung gestellte Limited-Gesellschaft tritt auch (im Innenverhältnis treuhänderisch) als Geschäftsführer der Limited Partnership auf. Der in Österreich Steuerpflichtige tritt als „Kommanditist“ auf. Hiermit ist sichergestellt, dass der in Österreich Steuerpflichtige keinen beherrschenden Einfluss auf die Geschicke der Limited Partnership hat.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die in der zyprischen Personengesellschaft quasi als Komplementär auftretende zyprische Limited-Gesellschaft über eine ordentliche Betriebsstätte verfügt. Dies ist bei der von uns zur Verfügung gestellten Gesellschaft der Fall.

Die zyprische Limited Partnership hält 100 % der operativen zyprischen Limited-Gesellschaft, welche das operative Geschäft durchführt. Die Gewinne der operativen Limited-Gesellschaft unterliegen in Zypern einer Körperschaftssteuer in Höhe von 10 %. Die operative Limited-Gesellschaft schüttet ihre Dividenden dann komplett an ihren Gesellschafter aus, nämlich die zyprische Personengesellschaft (= Limited Partnership). Auf der Ebene der operativen Gesellschaft sind die Dividenden mit keinerlei Steuer belegt. Auf der Ebene der Personengesellschaft werden die vereinnahmten Dividenden nicht besteuert, da 1. die Gewinne einer Personengesellschaft (= Limited Partnership) in Zypern nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene der Gesellschafter besteuert werden (wie bei einer KG in Österreich oder Deutschland). Da der uneingeschränkt haftende Gesellschafter (= quasi-Komplementär) nicht an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt ist, fallen hier keine Steuern an. Auf der Ebene des oder der beschränkt haftenden Gesellschafter(s) (= quasi-Kommanditist) entsteht in Zypern keine Steuerpflicht auf das Einkommen aus der Personengesellschaft, da der oder die beschränkt haftende(n) Gesellschafter nicht in Zypern wohnhaft ist (sind). In Österreich wiederum wird das besagte Einkommen aus der zyprischen personengesellschaft nach Abs. 1 und 2 Art. 7 des DBA auch nicht besteuert.

Firmengründung Zypern: Kurzübersicht

Steuern

EU

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

10% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei. Ja. Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar. Ja, unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage §5 DBA. Ja. Allerdings ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen

Mögliche Alternativen aus steuerlicher Sicht: Kanarische Sonderzone (5% Steuern), EU Sonderzone Madeira mit 0-4% Steuern, Bulgarien ebenfalls mit 10% Flat-Tax.

Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei:

  • Beratung durch Steuerberater für internationales Steuerrecht: Steuergestaltung durch Firmengründung Zypern, verbundene Unternehmen (Mutter-Tochter-Gesellschaften), Holdinggesellschaften auf Zypern (Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, Dividendenrouting), Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs gemäß den innerstaatlichen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln. Verschmelzung von Gesellschaften, EU-Fusionsrichtlinie, UmwStG (Umwandlungssteuergesetz).

  • Steuerliche Beratung zyprische Holding: Steuerneutraler Übertrag der Assets der Töchter über die EU-Fusionsrichtlinie oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung.

  • Firmengründung Zypern über renommierte Anwalts-und Steuerkanzlei auf Zypern, Registereintrag, Registerunterlagen, Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen

  • Registered Office, Headoffice bis Büro auf Zypern (ordentlicher Geschäftssitz auf Zypern, keine Scheinfirma im Sinne)

  • Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung eines Treuhand-Direktors (kein „Frühstücks-oder Gründungsdirektor“, sondern  Anwalt auf Zypern, aktiv tätig, der Verträge zeichnet)  oder angestellter Direktor auf Zypern (= 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte. Davon abweichend> Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate löst im DBA-Sachverhalt immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus).

  • Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung Treuhand-Shareholder oder Offshore-Gesellschaft (z.B. Belize, Seychellen) als Shareholder der zyprischen Limited

  • Kontoeröffnung  Zypern, einschließlich Internetbanking und Kreditkarte. Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Keine „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was im Klartext heißt, das kein Konto eröffnet wird),sondern garantierte Kontoeröffnung

  • Tax-ID, Umsatzsteuer-ID-Zypern

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die zyprische Limited, Installation einer Zweigniederlassung in der Schweiz nicht erforderlich

  • Sofern erforderlich: Installation einer Repräsentanz/unselbständigen Zweigstelle der zyprischen Limited in der EU, z.B. in Deutschland

    • Installation von „gebietsfremden EU-Konten“ für die zyprische Limited ,z.B. in Deutschland.

Unsere Anwaltskanzlei auf Zypern: Rechtsanwälte und Steuerberater

 

 
Zypern Links:
Holding Zypern
Trust Zypern
Zyprische Organschaft
DBAs Zypern
Besteuerung Dividenden-ausschüttungen
Partnerkanzlei Zypern
Investmentgesellschaft Zypern
 
 
Unsere Anwälte auf Zypern realisieren für Mandanten die Firmengründung auf Zypern.
 
Nicosia Jacovides Tower
 
Business Center Zypern: Virtuell Office bis Büro für Ihre zyprische Limited.
 
 
 
Rechtsanwälte und Steuerberater sorgen für die korrekte Ausgestaltung Ihrer zyprischen Limited: Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft.
 
Kontoeröffnung für Ihre zyprische Limited bei der Bank of Cyprus oder HELLENIC Bank Cyprus. Die Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten ist bei der Kontoeröffnung nicht erforderlich. Konto einschließlich Online-Banking und Kreditkarte
 
Die steuerliche Expertise durch  Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax

 

     

 

Firmengründung global - Offshore Company formation-  Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung

Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm