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F irmengründung
Zypern: EU-Gesellschaft-nur 10% Ertragssteuern-Holdinggesellschaften
bleiben steuerfrei
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Steuern
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EU
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DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStG
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EU-Mutter-Tochter-RL
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10%
Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei |
Ja. Wirkung
der EU Niederlassungsfreiheit und
Urteile des
EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar. |
Ja, unterhält
mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin
Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage
5 DBA. |
Ja. Allerdings
ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig.
Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb
nachgewiesen werden. |
Ja: Mithin
steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen
EU-Unternehmen |
Mögliche Alternativen
aus steuerlicher Sicht:
Kanarische Sonderzone
(5% Steuern),
EU Sonderzone
Madeira
mit 0-4% Steuern,
Bulgarien
ebenfalls mit 10% Flat-Tax.
Firmengründung Zypern und
Dienstleistungen:
Steuerliche Beratung
durch
Steuerberater für internationales
Steuerrecht: Firmengründung Zypern,verbundene Unternehmen
(Mutter-Tochter-Gesellschaften), Holdinggesellschaften auf
Zypern (Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,
Dividendenrouting), Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs
(Deutsches Recht: §42 AO,
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. International:
DBA-Missbrauchsklauseln, Gesetze zur Verhinderung des
Gestaltungsmissbrauchs usw.). EU-Fusionsrichtlinie:
Verschmelzung zyprische Limited mit ausländischer Gesellschaft,
unter Wirkung EU-Fusionsrichtlinie, §23 UmWStG.
Firmengründung Zypern (über renommierte Anwalts-und
Steuerkanzlei auf Zypern), Registereintrag, Registerunterlagen,
Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
Registered Office, Headoffice bis Büro auf Zypern
(ordentlicher Geschäftssitz auf
Zypern, keine Scheinfirma im Sinne)
Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:
Stellung eines
Treuhand-Direktors (kein „Frühstücks-oder
Gründungsdirektor“, sondern
Anwalt oder Kanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit
als Direktor der Gesellschaft auf)
oder angestellter Direktor auf Zypern (5
DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen
Betriebsstätte im Sinne. Davon abweichend: Eine
Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen
oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate löst immer eine
Betriebsstätte auf Zypern aus, sofern DBA-Sachverhalt).
Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:
Stellung
Treuhand-Shareholder
Auf Wunsch bzw. sofern sinnvoll:
Offshore-Gesellschaft (z.B. Belize, Seychellen) als
Shareholder der zyprischen Limited
Kontoeröffnung
Zypern,einschließlich
Internetbanking und Kreditkarte. Mandant braucht zur
Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen.
Keine „Hilfe bei der Kontoeröffnung“
(was im Klartext heißt, das kein Konto eröffnet wird),sondern
garantierte Kontoeröffnung
Umsatzsteuer-ID-Nummer Zypern
Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto
für die zyprische Limited, Installation einer Zweigniederlassung
in der Schweiz nicht erforderlich
Sofern erforderlich:
Installation einer Repräsentanz/unselbständigen
Zweigstelle der zyprischen Limited in der EU, z.B. in
Deutschland
Kurzübersicht Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der
europäischen Union
Zypern ist Mitglied der EU, mithin Wirkung der
EU-Niederlassungsfreiheit,
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder
EU-Fusionsrichtlinie. Außerdem unterhält Zypern mit vielen
Staaten ein
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mithin i.d.R. Abschirmwirkung
eines DBAs vorhanden. Zypern besteuert Gesellschaften mit
10% Ertragssteuern (Endbesteuerung auf der Ebene der
Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuern o.ä. gibt es nicht),
Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten bleiben
grundsätzlich Quellensteuerfrei, unabhängig vom
Vorhandensein eines DBAs. Dividendenausschüttungen an einen
Zyprioten werden mit 15%tiger Verteidigungssteuer belegt.
Zyprische
Holdinggesellschaften (=halten überwiegend
Beteiligungen an In-und/oder ausländischen Unternehmen)
bleiben steuerfrei. Außerdem:
-
-Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und
Halten) sind von jeglicher Steuer befreit
-
-Internationale Stiftungen sind gänzlich
steuerbefreit
-
-Zinseinkommen von Steuerausländern bei
zyprischen Banken sind steuerfrei
-
-Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25%
Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
-
Ebene der natürlichen Person: Unterschied
zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax
resident, tax non-resident)
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts
entfaltet
§8 AStG
(Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) keine Wirkung,da
EU-Rechtswidrig. Voraussetzung ist allerdings, dass keine
Scheinfirma im Sinne vorliegt.
Mithin und/oder ergänzend: Keine Wirkung §§12/13
AO, eine steuerliche Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich
allein über
5 DBA.
Bei Anwendung "Schweizer Steuerrecht": Zypern
unterhält mit der Schweiz kein DBA. Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher erst nach zwei Jahren Haltefrist.
Bei verbundenen Unternehmen und Nicht-Wirkung
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher 35% Quellensteuer in der Schweiz
bei abfließenden Dividenden nach Zypern, vgl. auch:
Firmengründung
Zypern und rechtliche Rahmenbedingungen EU
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung
von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht,
indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet,
dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten
Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem
beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,
über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür
ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"
irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Einleitung steuerrechtliche Aspekte zur zyprischen
Limited
DBA-Sachverhalt:
Zypern unterhält
mit
vielen Ländern ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), so
auch mit Deutschland. Rechtsfolgen aus Deutscher Sicht: Das
Vorliegen einer Betriebsstätte im Inland (hier Deutschland)
definiert sich nicht aus §§12/13 AO (deutsche
Abgabenordnung), sondern aus § 5 OECD-Abkommen/DBA. Mithin
löst eine Repräsentanz, ein Warenlager oder ein ständiger
Vertreter im Inland (hier Deutschland) keine Betriebsstätte
im Sinne aus.
DBA-Sachverhalt
"Betriebsstätte":
Eine Produktionsstätte,
eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine
Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA),
löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig
vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.
Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über
„Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
-Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert
seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als
Direktor der Gesellschaft auf ODER
-sofern
keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige
Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen
Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese
Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich
wahrzunehmen ODER
-unsere Kanzlei auf Zypern stellt
einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor
Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der
zyprischen Limited
Vom
Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person
in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen
Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen
Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das
nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten.
Beispiel Deutschland:
-Eine
Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die
zyprischen Dividenden unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt
steuerfrei (8 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,
sofern Voraussetzungen erfüllt)
-Eine
Deutsche natürliche Person hat die zyprischen
Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern
-Bei Installation einer
steuerlichen Organschaft in
Deutschland, vereinnahmt die natürliche Person die
zyprischen Dividenden steuerfrei, unter
Progressionsvorbehalt
Andere Länder in der EU: Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen
,sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur
Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.
Andere Länder außerhalb der EU: Es greift
inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder
DBA-Recht.
Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende
Gestaltungen angeboten werden:
-Mandant
oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
-Unsere
zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch
-Es wird
eine Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B.
Belize) als Anteilseigner (X-100%).
Diese
Verfahrensweise ist in der Praxis nur
möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften
als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der
Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der
Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der
Shareholder.
In vielen anderen Ländern, Z.B.
England, nicht realisierbar.
-Unsere englische Steuerkanzlei hält
die Anteile treuhänderisch
Umgehung der
zyprischen Verteidigungssteuer bei Nicht-Ausschüttung
innerhalb von zwei Jahren:
Hält ein Zypriot (natürliche
oder juristische Person) Anteile an einer zyprischen
Kapitalgesellschaft und erfolgt keine Gewinnausschüttung
innerhalb von zwei Jahren, fingiert das zyprische Finanzamt
eine Ausschüttung besteuert mit 15% Verteidigungssteuer.
Lösungen: Z.B. 50% der Anteile werden von unserer englischen
Gesellschaft treuhänderisch gehalten und nicht von der
zyprischen Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfolgen:
Keine Anwendung der fiktiven Ausschüttungsbesteuerung, da
ein Nicht-Zypriot Anteilseigner ist. Erfolgt eine
Gewinnausschüttung an die UK Ltd wird in Folge der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt.
Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:
Gemäß
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden
ausländischer Gesellschaften zwischen Körperschaften
steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert
liegt bei:
Beispiel:
Eine deutsche GmbH hält 50% Anteile an
einer zyprischen Limited. In Rechtsfolge der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann die deutsche GmbH 50% der
Gewinne der zyprischen Limited steuerfrei in Deutschland
vereinnahmen. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn der Gewinn
an den Anteilseigner der deutschen GmbH ausschüttet wird,
sofern natürliche Person und dann im Halbeinkünfteverfahren.
Bei Installation einer
steuerrechtlichen Organschaft in Deutschland kann vom
deutschen Anteilseigner sogar gänzlich steuerfrei, unter
Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden.
Vorteile der Limited auf Zypern:
-
EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und
Überseering-Urteil anwendbar, DBA-Sachverhalt, mithin keine
Wirkung §§12/13 AO
-
Kann außerhalb Zyperns als
unselbständige Zweigstelle/Repräsentanz auftreten, also
keine Besteuerung außerhalb Zyperns, sofern die Gesellschaft
keine Betriebsstätte im Ausland auslöst
-
Kann außerhalb Zyperns als
Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht
des Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist
-
Anonyme
Gründung möglich: Sofern Sie oder ein Beauftragter Ihren
Lebensmittelpunkt nicht nach Zypern verlagern (DBA: Ort der
Leitung als Betriebsstätteneigenschaft), können wir den
Direktor und Shareholder treuhänderisch stellen
-
Nur 10%!!
Körperschaftssteuer (auf Gewinne)
-
Auf Zypern wird nur die
Gesellschaft besteuert, Gewinnausschüttungen bleiben
steuerfrei
-
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt, sofern
die Mitgesellschaft(en) im Sitzstaat aktiv sind und das
Besteuerungsrecht im Sitzstaat wahrgenommen wird
-
Eröffnung eines
Geschäftskontos, inkl. Kreditkarte und Online-Banking
-
keine Abzüge
von Dividendensteuern
-Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
-Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme
des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen
nur die halbe zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf
Zypern als auch im Ausland geführt werden
-
Gründung über eine international renommierte Steuer-und
Rechtsanwaltskanzlei Zypern
-
Sofern keine reale Betriebs-Installation: Wir gründen keine
Briefkastenfirma, sondern "real" mit allen
"Tatsächlichkeitsmerkmalen": Persönliche Erreichbarkeit,
real Telefon/Fax, zustellbare Postadresse usw..
-
Stammkapital ca. 1.800,00 Euro, sofern Büro auf Zypern: ca.
14.000,00 Euro
-
Keine
aggressive Durchgriffshaftung wie bei einer deutschen
GmbH: Haftungsfreistellung der natürlichen Person
-
Keine
Übergangsfristen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus
den neuen EU-Beitrittsländern, mithin interessant z.B. für
Transportdienstleister
Zypern
Holdingmodell: Keine Besteuerung!
Eine zyprische Holding bleibt unter bestimmten Umständen
steuerfrei gestellt: Die zyprische Limited (Holding) darf nur
Holdingaufgaben durchführen und die Mitgesellschaften/Anteilseigner
müssen im Sitzstaat aktive Geschäfte tätigen, mithin muss das
Besteuerungsrecht im Sitzstaat der Gesellschaften wahrgenommen
werden.
Allgemeines
Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich
weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international
Geschäfte zu betreiben.
In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten
Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig
wachsender Sektor ist der der sogenannten Limited Companys.
Steuervorteile, relativ geringe Lebenshaltungskosten und
zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen immer mehr Firmen zu
Gründungen von Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel.
Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer
Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen
Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Die arabischen Länder
mit ihren Ölvorkommen liegen sozusagen vor der Haustür, von den
wichtigen Zentren Europas, des Mittleren Ostens und Afrikas ist
Zypern weniger als drei Flugstunden entfernt. Hinzu kommt das
günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern und langen trockenen
Sommern.
Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes
für die Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer
Lebensstandard, minimale Kriminalitätsrate, ein modernes
Gesundheitswesen, ein hoch entwickeltes
Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit Bewegungsfreiheit
für ausländische Währungen, professionelle Dienstleistungen auf
hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für ausländische
Unternehmer.
Hinzu kommen die enormen Vergünstigungen finanzieller Art:
Dazu gehören:
-keine Abzüge von Dividendensteuern
-Nettogewinne werden lediglich mit 10% versteuert, keine
Besteuerung der Gewinnausschüttungen
-Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
-Zweigstellen zahlen ebenfalls keine Steuern, falls sie
außerhalb Zyperns geleitet werden
-Vollständiger Erlaß von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des
Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur
die halbe zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf
Zypern als auch im Ausland geführt werden.
Alle Formalitäten, die zur Gründung einer Limited nötig sind,
können innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Derzeit
domizilieren mehr als 40.000 derartige Gesellschaften dort;
davon haben ca. 1200 dort eigene Büroräume.
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BEISPIELE ZUR NUTZUNG EINER
LIMITED AUF ZYPERN
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Durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an
Firmen in verschiedenen Ländern über Zypern erzielt man
den Effekt, daß die zu versteuernden Gewinne in
Deutschland um den Betrag der von der Zypriotischen
Firma ausgestellten Rechnung reduziert werden.
Zur gleichen Zeit wird die Zypriotische Firma in Zypern
mit max. 10% der zu versteuernden Gewinne versteuert.
Ist die Zypriotische Firma an internationalem Handel
beteiligt, müssen die Produkte auf dem Weg vom
Lieferanten zum Verbraucher nicht über Zypern
transportiert werden. Stattdessen können die Produkte
wie bisher direkt vom Lieferanten zum Verbraucher
geliefert werden.
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BEISPIELE ZUR NUTZUNG EINER LIMITED AUF ZYPERN
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Der Hauptgewinn wird in Zypern erzielt und somit in
Zypern versteuert.

Zahlung von Nutzungs- und / oder Lizenzgebühren an
Firma in Zypern
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Gründung
Im ersten Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muß
vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt
werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl,
deren Genehmigung wir dann beantragen. Eine Liste bereits
genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen erhalten
Sie von uns auf Anfrage.
Bitte informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital
der Firma und die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das
empfohlene autorisierte Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn
Sie wünschen einen höheren Betrag. Die Geschäfte der Firma sind
nicht auf den Betrag des autorisiertes Kapitals der Firma
beschränkt. Der Mindestbetrag als autorisiertes Aktienkapital
zur Registrierung einer IBC beträgt CYP£ 1,000. Sollte die Firma
jedoch ein Büro in Zypern eröffnen, beträgt der Mindestbetrag
CYP£ 10,000. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß dieser Betrag
NICHT in Zypern geblockt werden muss.
Die große Mehrheit aller in Zypern registrierten Firmen
bevorzugt nominierte Aktionäre so daß in den
Registrierungsdokumenten nur der Name der zypriotischen Firma
als Aktionär erscheint und nicht die Person im Ausland. Dies ist
hervorragend für Steuer- und Anonymitätsfragen.
Zusätzliche
Gestaltungsmöglichkeiten
1. Gründung einer deutschen
Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär
Sie gründen eine deutsche
Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der
Komplementär (Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation
können sein:
-
Geschäftsführung der Limited
muss lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht
nachweisen
-
kein IHK-Beitrag in
Deutschland
-
keine
Versteuerung im Sinne einer Mitunternehmerschaft
-
Die KG wird in Deutschland
als Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die
überwiegende Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
-
Sie treten mit einer
deutschen Gesellschaftsform auf, was bei konservativen
Branchen von Vorteil sein kann
Diese Form eignet
sich immer dann, wenn die zyprische Limited gemäss DBA eine
Betriebsstätte in Deutschland auslöst und/oder eine "deutsche
Rechtsform" als Auftritt gewünscht wird.
2. Die zyprische Limited als
Holding-Gesellschaft
Die zyprische Limited eignet sich
hervorragend als Holding-Gesellschaft ausländischer juristischer
Personen, also z.B. deutscher GmbHs. Durch geschickte
Ausgestaltung kann die Steuerlast der Untergesellschaften
dominant reduziert werden, mithin die Haftung der eigentlichen
Gesellschafter. Eine zyprische Holding wird auf Zypern nicht
besteuert.
H äufig
gestellte Fragen:
Ist die zyprische
Limited anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH?
Die
zyprische Limited ist eine zyp. Gesellschaft
mit beschränkter
Haftung und in der gesamten EU als selbständige und
unselbständige Niederlassung/Zweigstelle beim örtlichen
Handelsregister/Gewerbeamt eintragungsfähig. Nach dem Maastricht
Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde,
dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der
Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt
werden als inländische Firmen. Dieses untermauert zusätzlich
u.a. das Überseering-Urteil.
Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im
Handelsregister eingetragen werden kann?
Das
Welteinkommen der zyprischen Limited soll auf Zypern
versteuert werden (Betriebsstätte Zypern): Angenommen im
öffentlich zugänglichen Handelsregister würden Sie mit einer
deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter
verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch
davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für diese
Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und
entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz
der Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Zypriot die
Gesellschaft, werden die Entscheidungen der Gesellschaft
eindeutig nach Außen hin auf Zypern getroffen und somit liegt
auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft i.d.R. auf Zypern,
sofern die Gesellschaft in Deutschland nach DBA keine
Betriebsstätte auslöst. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen beiden Ländern wird nur in einem Land versteuert.
Davon unabhängig kann auch aus anderen Gründen eine Anonymität
des eigentlichen Nutznießers gewollt sein, z.B. nach Insolvenz
in Deutschland und geschäftlichen Neuanfang, ohne das die
Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen können.
Gibt es bei zyprischen Banken
auch schon EURO Konten?
Ja, die Konten werden in
Euro geführt.
Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto
zugreifen?
Dies
ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial
Owner) der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei
beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine
Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die
Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet.
Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der Treuhänder allerdings
nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers haften
kann.
Grundsätzliches zu diesem
Thema:
Die Gesellschaft gehört nicht dem
Direktor, sondern den Shareholdern. Allein die Shareholder
könnten also theoretisch Beschlüsse fassen, dass sich z.B. die
Kontovollmacht ändert. Werden die Shares treuhänderisch gehalten
und ändert der Mehrheits-Shareholder nach einem rechtswidrigen
Beschluss die Kontovollmacht, so macht sich der Shareholder
strafbar. Eine solche rechtswidrige Handlung wird mit Geldbuße
bis 100.000 Euro und/oder mit Haftstrafe bis zu 3 Jahren
bedroht. Selbstverständlich verliert der Treuhänder (Steuer-
und/oder Rechtsanwaltskanzlei) sein Zulassung auf Lebenszeit.
Auch aus diesem Grunde haben wir in unser 10jährigen Praxis eine
solche Handlung noch nicht erlebt.
Zusätzliche Sicherheiten:
Sofern die Mehrheitsanteile
treuhänderisch gehalten werden, können Mandanten ein
zusätzliches Firmenkonto in der Schweiz installieren. Aufgrund
der gesetzlichen Regelungen in der Schweiz, können die
Treuhandverhältnisse offenbart werden, so das der Mandant
einziger Nutznießer ist. Der Mandant tätigt dann online
Überweisungen auf das Schweizer Konto.
Es besteht auch
die Möglichkeit, ein Privatkonto in der Schweiz zu installieren
und Geld von der Gesellschaft online auf das Schweizer
Privatkonto zu überweisen. Das wäre allerdings eine verdeckte
Gewinnausschüttung im Land der Basisgesellschaft. Die Annahme
einer VGA kann allerdings beim Finanzamt der Basisgesellschaft
durch ein entsprechendes Agreement oder Rückführungsstatut
verhindert werden.
Auszug DBA:
Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung,
Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt
werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen
bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren
einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen
zu erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche
Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine
Hilfstätigkeit darstellen.
(4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters
im Sinne
des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des
anderen
Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat
gelegene
Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht
besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und
die Vollmacht in diesem Staat
gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den
Einkauf von
Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
(5) Ein Unternehmen eines
Vertragstaates wird nicht schon deshalb so
behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen
Vertragstaat, weil es
dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder
einen anderen
unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im
Rahmen ihrer
ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß
eine in einem
Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht
oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen
Vertragstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine
Betriebstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird
eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebstätte der
anderen.
-Organschaftsmodell
in Deutschland:
Mit Hilfe des
steuerlichen Organschaftsmodells können Gewinne aus
ausländischen Gesellschaften beim deutschen Anteilseigner fast
steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden.
Dazu wird in Deutschland eine Personengesellschaft
(BGB-Gesellschaft) und eine Körperschaft gegründet (z.B. eine
englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland),
die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin
Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Die deutsche
Körperschaft hält mithin Anteile an der ausländischen
Gesellschaft. Wegen der Organschaft wird der in Deutschland
steuerfreie Betriebsstättengewinn direkt den beteiligten
natürlichen Personen zugewiesen (Steuerfreistellung unter
Progessionsvorbehalt).
Wer berät mich in steuer-und
haftungsrechtlichen Fragen?
Unser Steuerberatungsgesellschaft hat eine
EU-Zulassung. Außerdem sprechen die Kollegen fließend deutsch.
Dort finden Sie fachkundige Beratung sowie die Realisierung der
mod. Gewinn-und Verlustrechnung.
Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Ltd heraus?
Diesen Punkt sollten wir am
Besten persönlich besprechen. Nachfolgend einige Hinweise:
-
Wenn Sie Geld mit der
Kreditkarte der Limited in Deutschland abheben, ist dieses
ein Buchungsvorgang "Ltd Bank an Ltd Kasse", also kein
Zufluss an Sie als natürliche Person
-
Das Geldwäschegesetz greift
ab 10.000 Euro. Wenn Sie also 9000 Euro in Bar aus Zypern
mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche
Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand
eigentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen, es wäre sonst
Steuerhinterziehung)
-
Die deutsche (oder
österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber
der englischen Mutter geltend machen
-
Sie können ein Darlehn von
der Limited erhalten
-
Sie könnten
eine zweite -dann englische- Limited mit Betriebsstätte
Deutschland gründen, die dann an der Limited A
(Betriebsstätte Zypern) beteiligt ist. Mithin fliessen
Gewinne aus Zypern steuerfrei nach Deutschland, in
Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
-
Ergänzend
könnten Sie ein Organschaftsmodell installieren
-
Zum Zeitpunkt der gewollten
Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in
ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz. Sofern ein
Treuhand-Shareholder eingesetzt wurde, wechseln die
Shareholderverhältnisse und Sie selbst treten offiziell als
Shareholder ein. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie
als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im
Niedrigsteuerland. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche
Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt
keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der
Doppelbesteuerung).
Wie
ist die Vorgehensweise bei einer Gründung?
Zunächst
einmal müssen Sie den Antrag zur Gründung ausfüllen und uns
zufaxen oder zusenden. Wir beauftragen dann die Kollegen mit der
Umsetzung.
Gibt es nicht Gründer,
die billiger sind als sie?
Ja, die gibt es! Nur ist es
für unsere Mandanten extrem wichtig, dass die zyprische Limited
juristisch und insbesondere steuerrechtlich, wasserdicht
gegründet wird. Alles andere macht keinen Sinn. "Billiggründer"
installieren z.B. einen Gründungs-Direktor im Rahmen eines
Treuhandverhältnisses, der nach Gründung wieder zurücktritt. Das
ist natürlich dummes Zeug, da dann der "eigentliche Nutznießer"
als Direktor identifiziert wird. Weitere "Untaten" von
Billiggründern:
-
Die zyprische Limited firmiert unter einer C.O.-Adresse
(Prüfungsmerkmal der Steuerbehörden!)
-
Kein reales Domizil, sondern
eine Briefkastenadresse
-
keine telefonische
Erreichbarkeit, sondern nur ein Anrufbeantworter
-
Keine persönliche
Erreichbarkeit des Treuhand-Direktors, sondern
"Gründungs-Direktor", der nach Eintrag wieder zurücktritt
-
keine deutschsprachigen
Ansprechpartner
-
keine
Bankkonto-Eröffnung , ggf. "Hilfe bei der Eröffnung eines
Bankkontos" (auf den Punkt gebracht: Ihre zypr. Limited wird
nie ein Bankkonto erhalten!)
-
Keine
Steuerberatungs-Gesellschaft auf Zypern bzw. keine
Steuerberatungsgesellschaft mit EU-Zulassung und/oder
deutschsprachigen Ansprechpartnern
-
Keine steuerrechtliche
Beratung in Deutschland
-
Keine Hilfe bei der
Vertragsgestaltung
-
Keine jur. wasserdichten
Treuhandverträge
- keine notariell übersetzen Urkunden
(Reg-Urkunde, Apostille, Treuhandvertrag usw..)
Wenn Sie
also nur bereit sind, einige hundert Euro für eine Gründung
auszugeben, lassen Sie das Ganze lieber! Eine Auslandsgründung
muss von versierten Fachleuten und juristisch wasserdicht
umgesetzt werden. Alles andere macht einfach keinen Sinn.
Ministerium für Handel, Industrie
und Tourismus
Webseite:
www.cyprustrade.gov.cy
Industrie- und Handelskammer Zypern
Webseite:
www.ccci.org.cy
Zentralbank von Zypern
Webseite:
www.centralbank.gov.cy
Ministerium für Finanzen
Webseite:
www.mof.gov.cy
Statistische Dienste
Webseite:
www.mof.gov.cy/cystat
Handelsregister- und Konkursverwaltungsabteilung
Webseite:
www.mcit.gov.cy/drcor
Handelsschifffahrtsabteilung
Webseite:
www.shipping.gov.cy
Fremdenverkehrszentrale Zypern
Webseite:
www.visitcyprus.org.cy
Börse von Zypern
Webseite:
www.cse.com.cy
Links zu öffentlichen und privaten Organisationen in
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