Firmengründung im Ausland - Offshore Firmengründung

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Firmengründung im Ausland - Offshore Firmengründung

Grundlegende Problemstellungen und Lösungsansatz

Mandanten aus unterschiedlichen Ländern suchen nach Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung, z.B. im Rahmen einer Betriebsstättenansiedlung im Ausland, Installation einer Zwischenholdung und/oder der steuerlichen Gestaltung über eine Europa AG, Einbringung in die Europäische Union. Bei derartigen steuerlichen Gestaltungen sind immer die Steuergesetze des Ansässigkeitsstaates des Mandanten und des zukünftigen Sitzstaates der Auslandsgesellschaft zu beachten. Ergänzend spielen häufig weitere Sachverhalte eine bedeutende Rolle:

  • -Fragen des Gestaltungsmissbrauchs, mithin wie ist ein Gestaltungsmissbrauch gemäß innerstaatlichem Recht des Mandanten zu verhindern

  • -Fragen der G20 Abkommen, ergänzend zwischenstaatliche Informationsabkommen in Steuerangelegenheiten

  • -Bewertung einer steuerlichen Gestaltung im Kontext der Rechtsprechung des EuGHs (Urteile zur EU Niederlassungsfreiheit)

  • -Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), z.B. im Kontext der Quellensteuer, Anrechnungs- oder Freistellungsmethode

  • -Definition des Vorliegens einer steuerlichen Betriebsstätte im Nicht-DBA-Sachverhalt, z.B. in Deutschland analog §§ 12/13 AO

  • -Fragen der Hinzurechnungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss, in Deutschland z.B. geregelt in §§ 7-14 AStG

usw.

Auf dieser Grundlage ist kein Steuerberater auf der Welt in der Lage,die gesamte Steuergesetzgebung zu überblicken. Es bedarf des Zusammenspiels zwischen den einzelnen Fachbereichen, Steuerberatern im zukünftigen Sitzstaat der Auslandsgesellschaft und Ansässigkeitsstaates des Mandanten.

Lösung

Im Rahmen des Netzwerkes Internationaler Steuerberater (LowTax Network International) müssen Sie zwischen Partner-Kanzleien im Netzwerk und ausführende Kanzleien im jeweiligen Gründungsland unterscheiden. Alle Partner sind eigenständige Gesellschaften (i.d.R. juristische Personen/Körperschaften), mithin Steuer-und Rechtsanwaltskanzleien mit internationaler Ausrichtung. Die Partner-Kanzleien im Netzwerk beraten die Mandanten Vor Ort, im jeweiligen Land. Netzwerkpartner können nur Unternehmensberatungen/Steuer- oder Rechtsanwaltskanzleien werden, die herausragende Kenntnisse im internationalen Steuerrecht besitzen, mithin bereits internationale Mandanten betreuen. Die Partnerkanzleien im Netzwerk haben einheitliche Gebührensätze für internationale Firmengründungen und/oder Beratungsdienstleistungen.

Regelmäßige Schulungen der Netzwerk-Partner

Internationales Steuerrecht ist ein extrem komplexes Feld. Aus diesem Grunde organisiert das Netzwerk regelmäßig Schulungen für seine Partner-Kanzleien in London. Bei diesen Schulungen werden die renommiertesten Spezialisten für internationales Steuerrecht als Referenten eingeladen. So ist gewährleistest, dass Partner und ausführende Kanzleien im Gründungsland immer auf dem aktuellen Stand sind. Zusätzlich gibt es "länderspezifische Fortbildungen" (z.B. Deutsches Außensteuergesetz, Aktivkatalog nach § 8AstG für deutsche Mandanten).

Organisation der Kommunikationsebene

Sofern Sie eine Anfrage an das Netzwerk starten, wird Ihre Anfrage im Rahmen des "Verteiler- und Zuständigkeitsschlüssels" an die für Sie zuständige Beraterkanzlei weitergeleitet. Die zuständige Kanzlei beantwortet dann Ihre Fragen bzw. meldet sich telefonisch bei Ihnen.

Netzwerkpartner werden

Sie sind Steuerberater und/oder Rechtsanwalt und haben Interesse, dem Netzwerk beizutreten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail, wir informieren Sie über die Voraussetzungen und Organisation des Netzwerkes. Wir übernehmen für die Netzwerkpartner Maßnahmen der Werbung, insbesondere Web-Marketing (Suchmaschinenranking), Direkt-Mailing und Printmedien-Werbung. Weiterhin übernehmen wir die Fortbildung der Netzwerkpartner im Bereich internationales Steuerrecht, Steuerstraf- und Kollisionsrecht. So ist ein einheitlicher Beratungsstandart der Netzwerkpartner gesichert.

Die Firmengründungen übernehmen unsere Kooperationskanzleien in den jeweiligen Ländern. Die Beratung der Mandanten erfolgt über die jeweils zuständige Kanzlei im Netzwerk.

 


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