ETC: Excellent Tax & Corporation Management, Firmengründung Ausland

ETC: Excellent Tax & Corporation Management

 Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte 
Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext: Internationale Steuerplanung für natürliche und juristische Personen, Firmengründung im Ausland, Steuergestaltung mittels Zwischenholding.
 
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Unsere Kanzlei berät natürliche Personen und Unternehmen in der Internationalen Steuergestaltung. Weitere Interessenschwerpunkte sind das Glücksspiel-Recht und die Gründung von Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften im In- und Ausland.

Schwerpunkte im Kontext der Internationalen Steuergestaltung:

  • Ausflaggen der natürlichen Person in Niedrigsteuerländer

  • Betriebsstättenansiedlung im Ausland: Firmengründungen in Niedrigsteuerländer der EU (Zentral Bulgarien, Zypern, EU Sonderzonen Madeira und kanarische Sonderzone), USA, Schweiz und Drittstaaten

  • EU-Recht: Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, Betriebsstättengründung von EU Ansässigen in EU-Ländern, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Fusionsrichtlinie, Europa AG

  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen: Positivwirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen, DBA-Missbrauchsklauseln, Anrechnungs- und Freistellungsmethode

  • Gründungen von Trust und Stiftungen im Ausland

  • Steuergestaltung mittels Zwischenholding, Dividendenrouting

Die steuerliche Expertise/Gutachten

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch unsere Organisationsform sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.

-Fachforen/Seminare, bei denen (Honorar-) Steuerberater der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernehmen wir auf Wunsch des Mandanten nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland.

Realisierung der Firmengründungen im Ausland

Die Realisierung der Firmengründungen im Ausland übernehmen langjährige Netzwerkpartner unserer Kanzlei. Dieses sind ausschließlich Steuer- oder Anwaltskanzleien im jeweiligen Sitzstaat der Auslandsgesellschaft.   

 
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Kanzlei Räume Neuer Wall  50  
Räumlichkeiten Neuer Wall 80  

Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Deutschen Mittelstand   

Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen.

Mittelständische Unternehmen haben nämlich das Problem, dass Ihr "Haus-Steuerberater" sich i.d.R. naturgemäß im Internationalen Steuerrecht wenig auskennt und daher selten in der Lage ist, geeignete Gestaltungsstrategien zu planen und/oder umzusetzen. Auf der anderen Seite sind große Internationale Steuerberatungsgesellschaften häufig zu teuer....mehr..

 

 
 
Unsere Kanzlei betreut Mandanten in der steuerlichen Gestaltung: Firmengründungen im Ausland, Betriebsstätten-Teil- Verlagerung in Niedrigsteuerländer, Steuergestaltung mittels Zwischenholding (Dividenden-Routing) u.v.m.
 
 
Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.
 
 
 
 
Unser eBook "Internationales Steuerrecht" behandelt alle wesentlichen Themen in Kontext der Internationalen Steuerplanung. 
I.d.R. muss bei einer Firmengründung im Ausland die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft verhindert werden. Wir beraten Mandanten in diesem Kontext und zeigen Lösungswege. 
 
Die steuerliche Expertise durch  Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
 
 

 

 

     

 

Firmengründung global - Offshore Company formation-  Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung

Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm