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Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext: Internationale Steuerplanung für natürliche und juristische Personen, Firmengründung im Ausland, Steuergestaltung mittels Zwischenholding. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Firmengründung im Ausland- Internationale Steuerberatung
Unsere Kanzlei berät natürliche Personen und Unternehmen in der Internationalen Steuergestaltung. Weitere Interessenschwerpunkte sind das Glücksspiel-Recht und die Gründung von Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften im In- und Ausland. Schwerpunkte im Kontext der Internationalen Steuergestaltung:
Die steuerliche Expertise/Gutachten
Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im
Kontext von Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende
Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass
hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung
mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt
über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können
eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende
Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften
(z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch
unsere Organisationsform sind wir in der Lage, entsprechende
Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen.
So handelt es sich bei einem
Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht
und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der
Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit
Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten
sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht
beschäftigt. -Fachforen/Seminare, bei denen (Honorar-) Steuerberater der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl): Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernehmen wir auf Wunsch des Mandanten nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Realisierung der Firmengründungen im Ausland Die Realisierung der Firmengründungen im Ausland übernehmen langjährige Netzwerkpartner unserer Kanzlei. Dieses sind ausschließlich Steuer- oder Anwaltskanzleien im jeweiligen Sitzstaat der Auslandsgesellschaft.
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Firmengründung global - Offshore Company formation- Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung
Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm