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Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Banken (Einlagekreditinstitute) oder Finanzdienstleistungsgesellschaften/ Vermögensverwaltungsgesellschaften / Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds im EWR und Offshore. | |||||||||||||||||||||||||||
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Gründung von Fondsgesellschaften- Hedgefonds - Investmentgesellschaften - Kapitalanlagegesellschaften international: Allgemeine BegriffsbestimmungenGründung von Fondsgesellschaften/Hedgefonds/ Investmentgesellschaften/Kapitalanlagegesellschaften international: Allgemeine Begriffsbestimmungen Investmentgesellschaft/ Kapitalanlagegesellschaft Unter einer Investmentgesellschaft (bisheriger Sprachgebrauch: Kapitalanlagegesellschaft (KAG)) versteht man ein Unternehmen das Investmentfonds auflegt und verwaltet. Die Investmentgesellschaft gibt Anteile an den von ihr gegründeten Fonds an Anleger gegen Geld aus. Das aufgenommene Geld wird zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren, Immobilien, Geldmarktpapieren oder anderen Vermögensgegenständen verwendet. Durch Ausgabe neuer Anteile kann der Fonds theoretisch unbegrenzt wachsen (im Gegensatz zu einem geschlossenen Fonds). Der Wert des einzelnen Anteils entspricht stets dem aktuellen Fondsvermögen geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile, denn auch seine Anteile werden mehr wert. Sinkt der Wert, so trägt er die Verluste. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern bedürfen Investmentgesellschaften spezieller Konzessionen, ehe sie ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen dürfen, und werden von der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Fonds muss auch dieser genehmigt werden, außerdem müssen die aktuellen Preise der Anteile regelmäßig veröffentlicht werden. Investmentgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Ländern sind häufig in einer Unternehmensgruppe zusammengefasst. Im Investmentsteuergesetz wird der Begriff „Investmentgesellschaft“ abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Für steuerliche Zwecke werden Investmentfonds als „Investmentgesellschaften“ bezeichnet. Hegdefonds Hedgefonds (engl. hedge funds, von engl. to hedge, „absichern“; selten SAIV – sophisticated alternative investment vehicle, engl. etwa für ausgefeiltes/anspruchsvolles alternatives Investitionsvehikel) sind eine spezielle Art von Investmentfonds, die durch eine spekulative Anlagestrategie gekennzeichnet sind. Hedgefonds bieten die Chance auf sehr hohe Renditen und tragen entsprechend ein hohes Risiko. Typisch für Hedgefonds ist der Einsatz von Derivaten und Leerverkäufen. Hierher rührt auch der irreführende Name, da diese Instrumente außer zur Spekulation auch zur Absicherung (Hedging) verwendet werden können. Außerdem versuchen Hedgefonds über Fremdfinanzierung eine höhere Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften (Hebel- oder Leverage-Effekt). Die meisten Hedgefonds haben ihren Sitz an Offshore-Finanzplätzen. Zum Jahresende 2006 hatten Hedgefonds weltweit ein Volumen von rund 1,6 Billionen US-Dollar. Registriert sind die meisten Fonds überwiegend an einem Offshore-Finanzplatz. Die Gründe dafür sind zum einen steuerlicher Natur, liegen andererseits aber auch in den geringeren Einschränkungen durch die jeweiligen Kapitalmarkt-Gesetzgebungen, was die in den Fonds erlaubten Finanzinstrumente betrifft. Im Januar 2006 waren 55 % der Hedgefonds offshore registriert. Mit deutlichem Abstand führen als Offshoreplatz der Hedge-Fonds-Branche die Kaimaninseln (63 % der Offshorefondsgelder), gefolgt von den Britischen Jungferninseln (13 %) und den Bermudas (11 %). In Europa sind es die britischen Kanalinseln oder Gibraltar, aber auch in Bezug auf die Kapitalmarkt-Gesetzgebung freizügigere Staaten wie Luxemburg, Irland, Liechtenstein oder Monaco, jedoch nehmen sie sich im Vergleich mit den oben genannten amerikanischen Offshoreplätzen mit zusammen etwa 10 % eher bescheiden aus. Der größte Onshore-Platz sind wiederum die USA mit 48 % der Onshore-Fondsvermögen. Oft liegt der Sitz in oder nahe New York, etwa in Delaware. Für Fonds mit Fokus Europa ist der führende Onshoreplatz Irland mit 7 % der Onshorefonds. Hedge-Fonds in DeutschlandIn Deutschland waren bis zum Jahr 2004 Hedge-Fonds generell nicht zum öffentlichen Handel zugelassen. Eine Lockerung erfolgte mit dem Investment-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat und jetzt den Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ unter bestimmten Auflagen zulässt. Diese haben nicht viel mit den großen internationalen Hedge-Fonds gemeinsam; sie gehören zur Gruppe der Investmentfonds und sind Anlageinstrumente. Sie dürfen die Instrumente des Leerverkaufes (short selling) und des Einsatzes von Fremdkapital (Leverage-Effekt) nutzen. Anteile an solchen Fonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden, sondern nur im Rahmen von sogenanntem Private Placement, etwa für Einlagen durch institutionelle Anleger. Dagegen ist die Einlage in Dachhedgefonds für Privatanleger seit 2004 erlaubt. Der Anbieter eines Dachhedgefonds muss auf seinen Verkaufsprospekten Warnhinweise ähnlich denen auf Zigarettenschachteln anbringen: „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!“ Die Investmentbranche hat bisher nur in sehr geringem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Deutschland Hedge-Fonds aufzulegen. Allerdings ist der Markt für Zertifikate auf ausländische Hedge-Fonds stark angewachsen (siehe Grafik). Deutsche Hedge-Fonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ihr Fremdkapital-Einsatz ist begrenzt. Es handelt sich somit eher um Investmentfonds mit größeren Freiheiten als um Hedge-Fonds im ursprünglichen Sinne. Hedge-Fonds in anderen LändernAngelsächsische Hedge-Fonds sind Unternehmen und entsprechen in mancher Hinsicht eher einem geschlossenem Fonds. Investoren erwerben Anteile an diesen Unternehmen. Hier entspricht die Rechtsform meist der einer deutschen KG (limited partnerships, LP, oder limited liability partnership, LLP) oder einer GmbH (limited liability company). Es gibt in der LLP einen oder mehrere Hedge-Fonds-Manager, die mit ihrem privaten und geschäftlichen Vermögen haften, und Investoren, die Anteile an diesen Unternehmen kaufen. Oft ist der offizielle Sitz eines solchen Hedge-Fonds eine Steueroase (75 % auf den Kaimaninseln), und der Manager sitzt in einem Finanzzentrum (etwa London, New York). Regulierungsvorhaben der EU zu Hedge-FondsIm Oktober 2010 einigen sich die EU Finanzminister auf strengere Regulierungsvorschriften für Hedgefonds und private Beteiligungsgesellschaften. Gründung von Fondsgesellschaften/Hedgefonds/ Investmentgesellschaften/Kapitalanlagegesellschaften international Unsere
Kanzlei gründet für Mandanten Investment-Gesellschaften und/oder
Vermögensverwaltungs-/ Kapitalanlagegesellschaften im EWR (z.B. Deutschland,
Liechtenstein,
Zypern), in der
Schweiz und in sogenannten Steueroasen-Ländern (Drittstaaten): Cayman
Islands, BVI,
Belize,
Panama oder
Bei der Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft sind zahlreiche Faktoren zu beachten, welche das "Recht des Sitzstaates der Gesellschaft" (Gesellschaftsrecht, Erlaubnisantrag, Regulierungsregeln-und Gesetze usw) und das Recht des oder der "Anbieterstaaten" (Vertriebsstaaten) betrifft. Ergänzend dazu ggf. die europäischen Richtlinien: Eine Gesellschaft in einem Land ohne entsprechende Regulierungen und Aufsicht zu gründen, kann Kontraproduktiv sein. Stichworte sind: Gestaltungsmissbrauch, kein Vertrieb außerhalb des Sitzstaates der Gesellschaft möglich (oder wenn Vertrieb, dann rechtswidrig). Daneben sind steuerrechtliche Aspekte zwingend zu beachten. Im Kontext der Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft ist daher eine sorgfältige Planung und Umsetzung durch versierte Steuerberater und Anwälte unerlässlich. "Mal eben" eine Kapitalanlagegesellschaft -möglichst noch über fragwürdige "Agenturen"- zu gründen kann für den Klienten schwerwiegende Folgen haben. Hier sollte der Mandant auf keinem Falle an der falschen Stelle sparen. Geht die Sache im Rahmen einer "Mal-Eben-Billiggründung" schief, hat das nicht selten strafrechtliche Konsequenzen. Dabei geht es nicht darum, dass die Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft/Hedgefonds in Steueroasenländern grundsätzlich abzulehnen ist. Es geht um eine Beratung, welche Länder -unter welchen Voraussetzungen und Zielsetzungen- in Frage kommen und wie eine Umsetzung auf der Basis des anwendbaren Rechts zu geschehen hat. In Deutschland aufgelegte und
öffentlich vertriebene Hedgefonds unterliegen der Aufsicht nach dem
Investmentgesetz (InvG). Zugelassene Kapitalanlagegesellschaften können in
Deutschland Single- und Dach-Hedgefonds auflegen, die als Publikums- oder
Spezialfonds genehmigt werden können. Ein Dach-Hedgefonds darf grundsätzlich sowohl inländische
regulierte Single-Hedgefonds als auch ausländische Investmentvermögen mit
vergleichbarer Anlagepolitik als Zielfonds erwerben (§ 113 Abs. 1 S. 1 u. 2
InvG). Bei der Auswahl der Single-Hedgefonds sind neben dem Grundsatz der
Risikomischung noch weitere Streuungsvorschriften einschlägig, etwa dürfen
nicht mehr als 20% des Wertes des Dach-Hedgefonds in einem einzelnen
Zielfonds angelegt sein. Leverage und Leerverkäufe dürfen für Dach-Hedgefonds
nicht durchgeführt werden (§ 113 Abs. 1 S. 3 InvG). Dach-Hedgefonds haben
vor der Investition Mindestinformationen über die Zielfonds einzuholen.
Anschließend müssen sie die Anlagestrategie und die Risiken der Zielfonds
laufend überwachen. Im Gegensatz zu Dach-Hedgefonds dürfen Single-Hedgefonds
nicht öffentlich, sondern nur im Wege des „Private Placement“ vertrieben
werden (§ 112 Abs. 2 InvG). Single-Hedgefonds sind in ihren Strategien
gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der
Einsatz von Derivaten zur Steigerung des Investitionsgrades, Leverage-Geschäfte
und Leerverkäufe grundsätzlich unbegrenzt zulässig. Gleichwohl ist die
Anlage in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, auf 30% des Wertes des
Sondervermögens beschränkt (§ 112 Abs. 1 S. 3 InvG). Der öffentliche Vertrieb
ausländischer Investmentanteile in Deutschland unterliegt grundsätzlich
einer Anzeigepflicht (§ 139 Abs. 1 InvG).
Voraussetzung ist vor allem der Nachweis, dass die ausländische
Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft in ihrem Heimatstaat
einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Investmentanleger
unterliegen (§ 139 Abs. 2 Nr. 8 InvG). Im Falle
ausländischer Dach-Hedgefonds sind daneben umfangreiche Unterlagen über die
Gesellschaft und das Produkt einzureichen. Ausländische Single-Hedgefonds
öffentlich zu vertreiben, ist nicht erlaubt. Als optimaler Standort in der EU kann Zypern angesehen werden. Zypern besteuert Gesellschaften mit nur 10% Ertragssteuern, Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer auf Zypern. Das minimale Anfangskapital beträgt 100.000 Euro, die Stellung eines Treuhand-Geschäftsführers auf Zypern ist möglich. Es
greift als übergeordnetes Rechtsgut die EU-Niederlassungsfreiheit und/oder
Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit.
Beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach
dem Recht des Sitzstaates liegt keine Scheinfirma vor, egal welchen
Unternehmensgegenstand die Gesellschaft hat und egal, ob sie diesen
(gesetzlich zulässigen oder gesetzlich nicht zulässigen)
Unternehmensgegenstand auch tatsächlich ausübt. In jedem Falle findet eine
pauschale Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das Vorliegen
einer Scheingesellschaft von der Rechtsprechung des BFH daher nur in
Ausnahmefällen angenommen (Prof. Dr. Thomas Reith, Internationales
Steuerrecht,Verlag Vahlen, Seite 71; BFH Urteil vom 23.06.1992,BStBl 1992 II
S. 972). Die EU-Niederlassungsfreiheit
erlaubt sogar die gezielte
Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften
(EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes), erforderlich ist nur Minimalsubstanz
im Sinne von mehr als einem bloßen Briefkasten. Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen – dem Investmentfonds – und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste. Offener und geschlossener Investmentfonds Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile von der Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben oder zurückzugeben. Alternativ kann ein Verkauf über Handelsplattformen für Anteile an geschlossenen Fonds möglich sein. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart. Analoge Regelungen existieren in vielen anderen Ländern. Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen in Deutschland gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde. Auch hier kennen andere Länder, zentral in der EU/EWR vergleichbare Regelungen. Vertriebszulassung in Deutschland für ausländische InvestmentfondsWenn eine ausländische Kapitalanlagegesellschaft (KAG) Anteile ihrer Fonds in Deutschland verkaufen möchte, so benötigt sie dazu eine Vertriebszulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Im Rahmen des von der Bafin entwickelten Anzeigeverfahrens, wird ermittelt ob man der KAG gestattet, die Fondsanteile zukünftig in Deutschland verkaufen zu dürfen, oder nicht. Durch das Anzeigeverfahren wird geprüft, ob die KAG vertrauenswürdig ist und ob die Anlagestrategie des Fonds, den die KAG in Deutschland verkaufen möchte, zu den deutschen Investmentgesetzten passt. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass ein ausreichender Schutz für die potentiellen Käufer von Fondsanteilen besteht. Ein Fonds, dem eine Vertriebszulassung erteilt wurde, darf künftig in Deutschland offiziell, öffentlich Anteile verkaufen. Erhält ein Fonds keine Vertriebszulassung, so kann man als Anleger dennoch in ihn investieren. Andere Länder kennen vergleichbare oder sogar analoge Regelungen. Dienstleistungen der Kanzlei ETC: Auflage eines Investmentfonds Die ETC gründet für Mandanten Gesellschaften in der EU und/oder Offshore mit Genehmigung zur Auflage eines Investmentfonds:
Möglichkeiten der Kapitalisierung über eine US INC Eine Corporation (die werthaltig gemacht worden ist!) kann ihre Aktien, die einen mathematisch genau festgelegten Anteil an der Firma darstellen, als Sicherheit für Darlehen hinterlegen oder als Gegenwert für Investitionen verkaufen. Eine U.S. Corporation kann ihre Aktien an Investoren in der ganzen Welt verkaufen, wobei es allerdings bei Verkäufen innerhalb der USA gewisse Beschränkungen seitens der Securities & Exchange Commission (SEC - U.S. Börsenbehörde) gibt. Das bedeutet, dass man seine Aktien ohne Genehmigung an nicht mehr als 35 Investoren verkaufen darf. Wenn man sich sein Kapital durch einen unbeschränkten öffentlichen Aktienverkauf in den USA beschaffen will, muss dieser Aktienverkauf von der SEC in Washington genehmigt werden.
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