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Gesellschaft gründen - Offshore Firmengründung St. Vincent - Steuern
St. Vincent - Firma St.Vincent gründen |

Firmengründung
St. Vincent- Offshore Firma
gründen
Dienstleistungen Firmengründung St.Vincent:
-
Gründung der Gesellschaft über renommierte
Anwaltskanzlei im Sitzstaat
-
Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder
permanenter Treuhand-Direktor
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Auf Wunsch: Ausgestaltung mit
Inhaberaktien oder
Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische
Steuerkanzlei"
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Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl.
Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige
Kontovollmacht
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Auf Wunsch kostenlos:
Schweizer Anlagekonto für die
Gesellschaft, ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz
erforderlich ist
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Auf Wunsch:
EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank,
inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes
Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei
dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist
auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung
nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir
nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein
Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle
erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
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Registered Office, virtuelles Domizil (zustellbare
Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro
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Registrierung als exempt Company (Gesellschaft, die
nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher
steuerfrei gestellt ist)
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Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller
relevanten Gründungsunterlagen
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Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in
Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den
Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in
Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des
Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher
Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie
die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen
Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
Firmengründung St. Vincent:
Problemstellungen
Über Problemstellungen bei Firmengründungen in
sogenannten Steueroasenländern ohne DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
lesen Sie bitte hier...
Nachteile einer Firmengründung auf St. Vincent:
-
Durch fehlendes DBA, bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte
definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13
AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA. Viele andere Staaten (auch
Österreich) haben vergleichbare Regelungen.
-
Im Nicht-DBA-Sachverhalt:
Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch, bei
Anwendung des Deutschen Steuerrechts Negativwirkungen des
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, Keine Abschirmwirkung eines
DBAs vorhanden
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Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts:
Wirkung §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)
-
Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU
Niederlassungsfreiheit
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Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb auf St. Vincent erforderlich
(Substanz Escape) und die geschäftliche Oberleitung muss nachweisbar
von St. Vincent ausgehen, also kein reiner Nominee- oder
Treuhand-Direktor.
Firmengründung St.Vincent
und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?
| Was ? |
Wer
es bietet |
| Extrem gutes
Bankgeheimnis |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
| Für
Holdinggesellschaften geeignet |
Cayman
Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
| Nullsteueroase
Exmp.Status |
Belize,Cook
Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE |
| Keine Steuer auf
Fremdquelleneinkommen |
Costa
Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
| Keine Steuern auf
Veräußerungsgewinne |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Vanuatu,VAE |
| Captive Versicherungen
|
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius |
| Schiffsregister und
Verwaltung |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
| Natürliche Personen: |
|
| Keine Einkommensteuer |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Vanuatu, VAE |
| Niedrige Einkommensteuer |
BVI,Hongkong,Isle of
Man, Mauritius |
| Keine Erbschaftssteuer |
Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
| Inhaberaktien |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |
Vor-und Nachteile von
Steuerplätzen in der Karibik
| Staat |
Vorteile |
Steuern |
| Bahamas |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in
Steuersachen |
Keine
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
| BVI |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in
Steuersachen |
Einkommensteuer
3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
| Cayman Islands |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten
|
Echte Nullsteuer-Oase |
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