![]() |
|
|
Versicherungsgesellschaft gründen Die Kanzleien im LowTax Network gründen für Mandanten Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Ländern, u.a. in/auf:
-Deutschland, Isle of Man, Andorra, Schweiz und Malta
Die Länder haben unterschiedliche Voraussetzungen/Gesetzesgrundlagen für die Gründung einer Versicherungsgesellschaft, in Deutschland z.B. das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). In diesen Gesetzen werden die Voraussetzungen zum Betreiben einer Versicherungsgesellschaft, inkl. Erlaubnisantrag, definiert: Persönliche Eignung der Geschäftsführung, Rechtsformen, Mindest-Anfangskapital, Voraussetzungen des Erlaubnisantrages. Im Kontext der Gründung einer Versicherungsgesellschaft sind zahlreiche juristische Detailfragen zu klären, es ist daher eine ausführliche Beratung erforderlich. Es ist das Recht des Sitzstaates der Versicherungsgesellschaft und das Recht des Anbieterstaates zu beachten. Im EWR gibt es gegenseitige Anerkennung oder Anerkennungsverfahren, sofern eine Versicherungsgesellschaft im EWR seine Dienstleistungen in anderen Ländern der EU/EWR anbieten möchte oder in einem anderen Land eine Niederlassung eröffnen möchte. Interessierte Mandanten sollten sich über den enormen Aufwand, die hohen anwaltlichen Gebühren und über das Mindest-Anfangskapital im klaren sein.
Isle of Man bietet hervorragende Voraussetzungen zur Gründung einer eigenen Versicherungsgesellschaft: Niedrige Steuern, geringes Einlage/-Stammkapital, stabiles wirtschaftliches und politisches Umfeld. Wir gründen Ihre Isle of Man-Gesellschaft und beantragen die entsprechende Versicherungslizenz über unsere Fachanwälte vor Ort. In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt. Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben. Einlage- Stammkapital für die Versicherung Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur sogenannte "Linked long-term" und "long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich. Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan. Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto- Prämien Aufkommens zu hinterlegen. Steuern Gesellschaften, die ausländische Einkünfte erwirken, werden mit einer jährlichen Pauschalsteuer von 450ePfund belastet. Treten "Tatbestände" der verbundenen Unternehmen auf (Beteiligungen), so müssen die steuerlichen Auswirkungen bei der Gesellschaft im Drittland analysiert werden, insbesondere bei beherrschenden Einflüssen und insbesondere im Zuge von Nicht-DBA-Sachverhalten, um u.a. eine Doppelbesteuerung im Sitzstaat des beherrschenden Gesellschafters zu vermeiden. Da Isle of Man nur mit England ein DBA unterhält, ist Isle of Man aus Sicht der anderen Länder ein Offshore-Staat. Zur Verhinderung der Doppelbesteuerung und/oder zur Verhinderung der Annahme einer Scheingesellschaft im Sinne, müssen die Aktivgeschäfte auf Isle of Man wasserdicht untermauert werden. Bei der Gründung einer Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man ist daher zwingend darauf zu achten, dass ein ordentlicher Geschäftsbetrieb im Sinne installiert wird und kein "Briefkasten". Isle of Man Gesellschaft Im ersten Schritt muss eine Isle of Man-Gesellschaft gegründet werden, als Basis für die Beantragung einer Versicherungslizenz. Unter Berücksichtigung der internationalen Steuergesetzgebung (u.a. Nicht-DBA Sachverhalte) und den gesetzlichen Rahmenbedingungen Isle of Man, muss die Gesellschaft auf Isle of Man einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb auf der Insel unterhalten, also mindestens ein voll ausgestattetes Büro vor Ort. Wir können diese Voraussetzungen entsprechend schaffen. Mithin müssen die steuerlichen Betriebsstättenmerkmale erfüllt sein, also ein auf Isle of Man steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss als Direktor der Gesellschaft auftreten. Entweder stellen Sie einen Direktor oder ein Anwalt unserer Kanzlei tritt treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auf.
|
|
|