Firmengründung VAE, Dubai, Vereinigte arabische Emirate, Freihandelszonen VAE

Firmengründung Dubai - VAE (Vereinigte arabische Emirate)

 Firmengründung VAE-Dubai über Steuerberater-und Rechtsanwälte 
Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (VAE): Dubai -und Abu Dhabi LLC, Gesellschaften in den VAE-Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaften in den VAE.
 
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Firmengründung VAE - Freihandelszonen VAE: Free Zone Company Jebel Ali

Firmengründung VAE: Freihandelszone Jebel Ali

Unsere  Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der Jebel Ali Freihandelszone (VAE). Neben der Freihandelszone RAK und Sharjah ist Jebel Ali die bekannteste Freihandelszone in den VAE.

In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:

  • -Firmengründung (Stammkapital Jebel Ali Freezone: FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00)

  • -Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)

  • -Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen

  • -Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)

Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich.

Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz. Davon abweichend, kann bei einer Offshore-Gesellschaft (darf nur Geschäfte außerhalb der VAE tätigen) ein Treuhand-Geschäftsführer gestellt werden.

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Rechnen Sie für Gründung der Gesellschaft,jeweilige Lizenz und Visa für den Geschäftsführer mit ca. 15.000 Euro. Stammkapital Jebel Ali Freezone: FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.

Firmengründung VAE: Freihandelszone Jebel Ali und Gebühren

  • Unternehmensgründung in der Jebel Ali Freezone, inklusive Erstellung, Bearbeitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen
  • Beantragung der Dienstleistungs- oder Handelslizenz
  • Verhandlung mit den Behörden hinsichtlich der Anmietung von Lager- und/oder Büroräumen 
  • Eröffnung eines Firmenbankkontos (bei HSBC, National Bank of Dubai, Commercial Bank of Dubai oder ein anderen – vom Mandanten gewünschten – in den VAE ansässigen Geldinstituts)
  • Kommunikation mit allen beteiligten Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten
  • Begleitenden Beratung hinsichtlich steuerlicher und rechtlicher  Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensgründung

Das Honorar für die o. g. Leistungen beträgt grundsätzlich 10.900,00 €. Nicht enthalten sind darin Kosten/Gebühren, die von der Verwaltung der Freezone (z.B. für die Firmenregistrierung oder die Beantragung einer PO-Box) sowie von sonstigen Dritten (z.B. Notar- und Konsulatsgebühren für die Beglaubigung von Unterlagen) in Rechnung gestellt werden.

Allgemeine Informationen zur VAE Freihandelszone Jebel Ali

Jebel Ali Free Zone (Jafza) is a part of Dubai based, state owned Economic Zones World, one of the world’s biggest developers of Economic Zones, Logistics and R&D driven Industrial Parks.

Created under an Emiri Decree, Jafza commenced operations in 1985 with standard size office units and warehouses to provide ready built facilities to customers. In 1990 Jafza expanded its facilities to include light industrial units.

Located next to Jebel Ali Port, the largest port in the Middle East and, at 30 minutes drive to Dubai International Airport, Jebel Ali Free Zone is well positioned to enable its partners the fastest possible access to a market of over 2 billion people in the South and West Asia, the CIS and Africa. Supported with the region’s extensive highway network Jafza presents itself as the most efficient ally for all types of business opportunities.

Jafza is one of the world’s most services driven, customer centric free zones. Free form of red tape and vexing restrictions, Jafza provides its customers an environment which is most conducive for growth. Jafza’s deep commitment to service excellence has enabled it to win ISO 9001:2000 certification in 1996, making it the world’s first ISO accredited free zone.

The incredible journey from a base of 19 member companies has manifested itself into a present where we are a globally renowned commercial and industrial hub, home to nearly 6,000 Dubai businesses from well over 110 countries.

A business climate where your ambitions have opportunities to grow to any length. A vibrant networking atmosphere where new relationships and opportunities present themselves with refreshing regularity. It’s in these surroundings of entrepreneurship and historical richness that Jafza welcomes you.

 

Firmengründung Dubai -VAE: Freihandelszonen VAE

Um ausländische Unternehmen verstärkt anzulocken, wurde z.B. in Jebel Ali, RAK oder Sharjah eine Freihandelszone geschaffen. Firmen, die sich dort ansiedeln, benötigen eine Free Zone Establishment Licence. Sie wird erteilt, wenn das Unternehmen seine Geschäfte auf die Freihandelszone und das Ausland beschränkt. Geschäfte innerhalb der VAE sind nur über einen Handelsvertreter möglich. Allerdings bestehen Ausnahmen.

Die hier angesiedelten Offshore-Firmen können sich zu 100% in ausländischen Besitz befinden und sind für einen Zeitraum von 15 Jahren von jeglicher Körperschaftssteuer befreit. Kapital- und Gewinntransfers sind frei.

In den VAE gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind. Außerdem die Freihandelszonen RAK und Sharjah.

Formen der Niederlassungen sind:

 Gründung einer Zweigniederlassung

• Gründung eines Free Zone Establishments (FZE)
 Gründung einer Free Zone Company (FZCO)

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.

In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 Dhs, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 Dhs.

 
Video Freihandelszone RAK

Übersicht Gesellschaftsformen in den VAE

-Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE

RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa). Das ausländische Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein (also Rechtsform der GmbH, AG, Ltd, INC usw.).

-Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.

Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs) nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.  Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.

Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.

Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert.

Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.

-VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen, sofern der Mandant oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung. Es greifen alle Negativwirkungen im Kontext einer Firmengründung in einem Steueroasenland (Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Schein-/Briefkastenfirma).

-Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.

-Gesellschaften in der Freihandelszone:

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00. In der Freihandelszone
RAK beträgt das Stammkapital 100.000 DHS, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 DHS.

Sie können -im Gegensatz zur LLC- zu 100% im ausländischen Besitz sein, z.B. eine Deutsche GmbH ist 100% Eigner.

Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE dürfen Geschäfte nur außerhalb den VAE tätigen, innerhalb nur über einen Handelsvertreter. Davon gibt es allerdings mittlerweile Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es erlaubt, dass die VAE Free Trade Zone Companie z.B. ein Büro in Dubai eröffnet und dort auch tätig wird.

-Erforderliche Dienstleistungen im Rahmen einer Firmengründung VAE

Erforderlich sind bei einer Dubai LLC bzw. Gesellschaft in der Freihandelszone und/oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens IMMER: Firmengründung, entsprechende Lizenz, Visa-Paket und Büro (innerstaatliches Recht der VAE). Die Freihandelszonen (insbesondere RAK) bieten günstige Office-Lösungen an.

Außer bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften ist die Stellung eines Treuhand-Direktors  nicht möglich. Das gesamte Rechtssystem ist so ausgelegt, dass der Mandant- oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt und selbst als Direktor der VAE Gesellschaft bzw. Niederlassung auftritt. Alternativ  (sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind), das der nicht in den VAE ansässige Direktor nachweist, dass er im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte wahrzunehmen ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.

-Alternativen zur Firmengründung in den VAE

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen kann oder will und/oder einen Treuhand-Direktor einsetzen möchte, kann auf Niedrigsteuerländer in der EU ausweichen: Bulgarien und Zypern mit 10% Ertragssteuern ohne Auflagen, die EU-Sonderzonen Madeira und ZEC (kanarische Sonderzone) mit 5% Steuern. Für Mandanten aus Österreich kann außerdem Ungarn mit 10% Ertragssteuern interessant sein, allerdings können wir in Ungarn keinen Treuhand-Direktor stellen. Ergänzend kann für Mandanten aus Österreich das Organschaftsmodell mit einer zyprischen Limited erhebliche Steuervorteile bringen.

 

 

 
 
VAE Links:
Company Formation UAE
RAK: Freihandelszone
Freihandelszonen VAE
Freihandelszone Sharjah
Freihandelszone Jebel Ali
 
Lage der Freihandelszone Jebel Ali
 
Unsere Anwälte in den VAE- Dubai- realisieren für unsere Mandanten Firmengründungen in den VAE
 
Office
 
Wir bieten voll eingerichtete Büroräume in den VAE an.
 
 
FLEXI-OFFICE (18 square m) in der Freihandelszone RAK: Sofort loslegen, inkl. Büromöbel, Telefon, Fax und Internetanschluss. Sind Sie nicht am Arbeitsplatz, läuft das Gespräch in der Zentrale des Business-Centers RAK auf.
 
Rechtsanwälte und Steuerberater sorgen für die korrekte Ausgestaltung Ihrer Gesellschaft in den VAE: Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft.
 
 
UAE: Abu Dhabi Commercial Bank to acquire Royal Bank of Scotland
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Die steuerliche Expertise durch  Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax

 

     

 

Firmengründung global - - Offshore Company formation-  Internationale Steuergestaltunga> - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung

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