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Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (VAE): Dubai -und Abu Dhabi LLC, Gesellschaften in den VAE-Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaften in den VAE. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Firmengründung VAE - Freihandelszonen VAE: Free Zone Company Jebel Ali
Firmengründung VAE: Freihandelszone Jebel Ali Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der Jebel Ali Freihandelszone (VAE). Neben der Freihandelszone RAK und Sharjah ist Jebel Ali die bekannteste Freihandelszone in den VAE. In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:
Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich. Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz. Davon abweichend, kann bei einer Offshore-Gesellschaft (darf nur Geschäfte außerhalb der VAE tätigen) ein Treuhand-Geschäftsführer gestellt werden. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Rechnen Sie für Gründung der Gesellschaft,jeweilige Lizenz und Visa für den Geschäftsführer mit ca. 15.000 Euro. Stammkapital Jebel Ali Freezone: FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00. Firmengründung VAE: Freihandelszone Jebel Ali und Gebühren
Das Honorar für die o. g. Leistungen beträgt
grundsätzlich 10.900,00 €. Nicht enthalten sind darin Kosten/Gebühren, die
von der Verwaltung der Freezone (z.B. für die Firmenregistrierung oder die
Beantragung einer PO-Box) sowie von sonstigen Dritten (z.B. Notar- und
Konsulatsgebühren für die Beglaubigung von Unterlagen) in Rechnung gestellt
werden. Allgemeine Informationen zur VAE Freihandelszone Jebel Ali Jebel Ali Free Zone (Jafza) is a part of Dubai based, state owned Economic Zones World, one of the world’s biggest developers of Economic Zones, Logistics and R&D driven Industrial Parks. Created under an Emiri Decree, Jafza commenced operations in 1985 with standard size office units and warehouses to provide ready built facilities to customers. In 1990 Jafza expanded its facilities to include light industrial units. Located next to Jebel Ali Port, the largest port in the Middle East and, at 30 minutes drive to Dubai International Airport, Jebel Ali Free Zone is well positioned to enable its partners the fastest possible access to a market of over 2 billion people in the South and West Asia, the CIS and Africa. Supported with the region’s extensive highway network Jafza presents itself as the most efficient ally for all types of business opportunities. Jafza is one of the world’s most services driven, customer centric free zones. Free form of red tape and vexing restrictions, Jafza provides its customers an environment which is most conducive for growth. Jafza’s deep commitment to service excellence has enabled it to win ISO 9001:2000 certification in 1996, making it the world’s first ISO accredited free zone. The incredible journey from a base of 19 member companies has manifested itself into a present where we are a globally renowned commercial and industrial hub, home to nearly 6,000 Dubai businesses from well over 110 countries. A business climate where your ambitions have opportunities to grow to any length. A vibrant networking atmosphere where new relationships and opportunities present themselves with refreshing regularity. It’s in these surroundings of entrepreneurship and historical richness that Jafza welcomes you.
Firmengründung Dubai -VAE: Freihandelszonen VAE Um ausländische Unternehmen verstärkt anzulocken, wurde z.B. in Jebel Ali, RAK oder Sharjah eine Freihandelszone geschaffen. Firmen, die sich dort ansiedeln, benötigen eine Free Zone Establishment Licence. Sie wird erteilt, wenn das Unternehmen seine Geschäfte auf die Freihandelszone und das Ausland beschränkt. Geschäfte innerhalb der VAE sind nur über einen Handelsvertreter möglich. Allerdings bestehen Ausnahmen. Die hier angesiedelten Offshore-Firmen können sich zu 100% in ausländischen Besitz befinden und sind für einen Zeitraum von 15 Jahren von jeglicher Körperschaftssteuer befreit. Kapital- und Gewinntransfers sind frei. In den VAE gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind. Außerdem die Freihandelszonen RAK und Sharjah. Formen der Niederlassungen
sind: Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind
die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden,
wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter
gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen
Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free
Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine
FZCO Dhs 500.000,00. In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 Dhs, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 Dhs.
Übersicht Gesellschaftsformen in den VAE -Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa). Das ausländische Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein (also Rechtsform der GmbH, AG, Ltd, INC usw.).
-Limited Liability Company in Dubai (LLC):
Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss
mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf
nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des
Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen
gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren
interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über
Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das
gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im
Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber
der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche
Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden,
sofern anwendbar.
Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von
150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs)
nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.
Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher
Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den
Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche
Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die
Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der
Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt.
Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in
Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert. Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.
-VAE-Offshore-Gesellschaften
(Freihandelszonen, z.B. RAK):
Zielsetzung von
Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen
wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme
Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn,
wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen, sofern der Mandant
oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE
Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte
in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den
VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer
Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung. Es greifen alle Negativwirkungen
im Kontext einer Firmengründung in einem Steueroasenland (Annahme der
rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Schein-/Briefkastenfirma).
-Branche oder Repräsentationsbüro:
Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in
die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den
VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die
Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus
diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die
Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische
Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger
steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung
der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine
Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
-Gesellschaften in der Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische
Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als
Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur
als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf
ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital
variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone
sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs
1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Sie können -im Gegensatz zur LLC- zu 100% im ausländischen Besitz sein, z.B.
eine Deutsche GmbH ist 100% Eigner.
Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE dürfen Geschäfte nur außerhalb
den VAE tätigen, innerhalb nur über einen Handelsvertreter. Davon gibt es
allerdings mittlerweile Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es erlaubt, dass
die VAE Free Trade Zone Companie z.B. ein Büro in Dubai eröffnet und dort
auch tätig wird.
-Erforderliche Dienstleistungen im Rahmen einer Firmengründung VAE
Erforderlich sind bei einer Dubai LLC bzw. Gesellschaft in der
Freihandelszone und/oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens
IMMER: Firmengründung, entsprechende
Lizenz, Visa-Paket und Büro (innerstaatliches Recht der VAE). Die
Freihandelszonen (insbesondere RAK) bieten günstige Office-Lösungen an.
Außer bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften ist die Stellung eines
Treuhand-Direktors nicht möglich.
Das gesamte Rechtssystem ist so ausgelegt, dass der Mandant- oder ein
Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt und selbst
als Direktor der VAE Gesellschaft bzw. Niederlassung auftritt. Alternativ
(sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind), das der nicht in
den VAE ansässige Direktor nachweist, dass er im Rahmen der notwendigen
Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben an der
Betriebsstätte wahrzunehmen ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als
Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Davon abweichend: Eine
Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine
Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte in
den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
-Alternativen zur Firmengründung in den VAE
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen kann oder will und/oder
einen Treuhand-Direktor einsetzen möchte, kann auf Niedrigsteuerländer in
der EU ausweichen: Bulgarien und Zypern mit 10% Ertragssteuern ohne
Auflagen, die EU-Sonderzonen Madeira und ZEC (kanarische Sonderzone) mit 5%
Steuern. Für Mandanten aus Österreich kann außerdem Ungarn mit 10%
Ertragssteuern interessant sein, allerdings können wir in Ungarn keinen
Treuhand-Direktor stellen. Ergänzend kann für Mandanten aus Österreich das
Organschaftsmodell mit einer zyprischen Limited erhebliche Steuervorteile
bringen.
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