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Firmengründung in den VAE
(Vereinigte
Arabische Emirate)/Dubai und Freihandelszonen
Firmengründung VAE:
Banken in Dubai /VAE
Quelle:
http://www.justlanded.com/deutsch/Dubai/Adressen/Finanzen/Banken
Direkt-Links der wichtigsten Banken VAE:
Khaleed Bin Waleed Street, P.O. Box:
2567 Dubai
904 Twin Towers, Bani Yas Street, P.O. Box:
5503 Dubai
Govt. of Dubai real Estate Building, 2nd
Floor, Ali Bin Abi Talib Street, Bur Dubai, P.O. Box
3162 Dubai
Al Garhoud Street, P.O. Box 27141 Dubai
Khalid Bin Al Waleed Street, Bur Dubai, P.O.
Box 749 Dubai
Al Rigga Street, P.O.Box 38344 Dubai
P.O. Box 2668 Dubai
The Gate, 9th Floor East, Dubai International
Financial Centre, Dubai
P.O. Box 65555 Dubai
P.O. Box 1080 Dubai
Beniyas Road, P.O. Box 2923 Dubai
Dubai
P.O. Box 3766 Dubai
P.O. Box 1250 Dubai
P. O. Box 2923 Dubai
P.O. Box 777 Dubai
Level 28, Emirates Towers, Sheikh Zayed Road,
P.O. Box 31045 Dubai
Al Mankhool Road, Bur Dubai, P.O. Box
999 Dubai
Baniyas Road, Deira, Dubai Creek Tower,
Office 17A / 17th Floor, Deira Dubai
Omer Bin Katab Road, P.O. Box 6811 Dubai
Al Salemiyah Tower, Baniyas Street,, P.O.
Box 4579 Dubai
Firmengründung
Dubai-VAE (Company Formation UAE): News
Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital
in Höhe von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited
Liability Companies (kurz: LLCs) nach dem Recht der
Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.
Es steht nun im Ermessen der
(Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue)
Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck
zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche
Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200
Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt
im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.
Firmengründung Dubai-VAE (Company Formation UAE):
Kurzübersicht
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Steuern
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EU-Niederlassungsfreiheit
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DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG
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EU-Mutter-Tochter-RL
|
Mögliche
Alternativen
|
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Keine
Steuern, außer für Ölgesellschaften, petrochemische
Betriebe und Banken |
Nein |
Ja,
unterhält mit vielen Ländern ein DBA.* |
Ja: Wirkung
§8 AStG, wenn passive Einkünfte und Mehrheitseigner
|
Nein, jedoch
keine Quellensteuer in den VAE |
Zypern, Madeira,ZEC |
*DBAs VAE:
Algeria, China, Egypt, Finland, France, Germany, India,
Indonesia, Italy, Jordan, Kuwait, Luxembourg, Malta, Malaysia,
the Netherlands Pakistan, Poland, Romania, Singapore, South
Korea, Sudan, Syria, Turkey and Yemen.
Firmengründung Dubai-VAE: Video
Firmengründung Dubai-VAE (Company Formation UAE):
Dienstleistungen
I m
Rahmen von Firmengründungen in den
Vereinigten Arabischen Emiraten
(VAE,Dubai) , bieten wir grundsätzlich nachfolgende
Dienstleistungen an:
-
Firmengründungen in den VAE (Dubai LLC, Gesellschaften in
der Freihandelszone,
VAE
Offshore-Gesellschaft)
-
Firmengründungen Freihandelszonen
VAE,
inkl. Lizenzen
-
Firmengründungen in der Freihandelszone
RAK (Komplettpakete
einschließlich Gründung,Office Lösungen,Visa,Konto)
- Sponsor
Guarantee
- Firm
Indentification
- Treuhanddienste,
Treuhand-Geschäftsführung und/oder Shareholder
- Domizilierung
Ihrer VAE-Gesellschaft, Büroservice, Hilfe bei der Suche
nach geeigneten Büroräumen
- Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft
- Vermittlung
Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei in den
VAE/Dubai, deutschsprachig
- Steuerliche Gestaltung bei verbundenen
Unternehmen
Firmengründung
VAE/Dubai: Steuerliche Aspekte und Betriebsstätte
Da in den VAE nur
Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere
Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante
Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/ den VAE. Um
die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine
Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite
ist eine VAE-Gesellschaft i.d.R. zwar keine
Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE
Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit
Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die
EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ort der
geschäftlichen Oberleitung (5 DBA): Ein in den VAE
Ansässiger im Sinne muss die Geschicke der Gesellschaft
lenken.
Von dieser Regelung kann
abgewichen werden,wenn in den VAE eine Produktionsstätte
installiert wird,eine Bauausführung länger als 9-12 Monate
(je nach DBA) oder bei einer Stätte zur Ausbeutung von
Bodenschätzen. Dann gemäß DBA immer Betriebsstätte in den
VAE.
Der "Ort der geschäftlichen Oberleitung" kann
in einigen Fällen auch dadurch dokumentiert werden, dass der
z.B. Deutsche Geschäftsführer im Rahmen der geschäftlichen
Oberleitung in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben
gewöhnlich an der Betriebsstätte in den VAE wahrzunehmen. Dieses
funktioniert allerdings nicht bei notwendigen
Tagesentscheidungen.
- Es muss ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegen (dieses schreibt
das innerstaatliche Recht der VAE vor), ein "Briefkasten"
oder "Virtuell Office" ist als Firmensitz nicht ausreichend.
Allerdings bietet die Freihandelszone RAK "kleine
Büroarbeitsplätze" als alternative Lösung an.
Beachten Sie bitte außerdem, dass für die
Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in den VAE und
Freihandelszonen eine Lizenz erforderlich ist. Im Rahmen einer
Firmengründung in den Freihandelszonen der VAE ist daher i.d.R.
folgendes Paket zu buchen: Firmengründung+Lizenz+Visa+Büro.
Firmengründung VAE/Dubai und
Betriebsstättenbegriff nach DBA:
Im
Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte"
eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des
Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der
Ausbeutung
von Bodenschätzen,
g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate
überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten
nicht:
a)
Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung,
Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt
werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen
bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem
Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren
einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen
zu erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche
Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine
Hilfstätigkeit darstellen.
Mithin: Eine
Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen
oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer (in manchen
DBAs auf 9 Monate reduziert), löst immer eine Betriebsstätte in
den VAE aus. Ansonsten orientiert sich der steuerliche
Betriebsstättenbegriff am "Ort der geschäftlichen Oberleitung":
-Entweder Sie oder ein Beauftragter verlagern
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und treten selbst als
Geschäftsführer der Gesellschaft auf
ODER
-Sie stellen einen in den VAE Ansässigen im
Sinne als Geschäftsführer an
ODER
-der z.B. in Deutschland ansässige Mandant
weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen geschäftlichen
Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese
Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen (Funktioniert nicht bei
notwendigen Tagesentscheidungen)
ODER
-unsere Kanzlei in den VAE stellt einen
Treuhand-Geschäftsführer
Firmengründung VAE/Dubai und
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Deutschen Außensteuergesetz
(§ 8 AStG ), bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts:
Im Kern regelt das deutsche
Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim
deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden
Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheits-Eigner,
über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte
erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem
Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25%
Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :
Der Mehrheits-Gesellschafter ist eine
andere Auslandsgesellschaft (juristische Person). Zu diesem
Zwecke könnte der Mandant z.B. eine zweite
Auslandsgesellschaft gründen (Betriebsstätte im Sitzstaat),
die minimal 50% der Anteile an der VAE-Gesellschaft hält.
Beispiel: Die deutsche GmbH hält bei passiven Tätigkeiten
nach 8 AStG maximal 50% der Anteile, eine zyprische Limited
mit Betriebsstätte Zypern die anderen 50% Anteile.
Firmengründung VAE/Dubai und
Steuergestaltung durch Zwischenholding
Eine
Zwischenholding sorgt bei richtiger Gestaltung für
die steuerfreie Durchschleusung von Dividenden
(Dividendenrouting). In diesem Kontext werden
Holdinggesellschaften auf Zypern, den Niederlanden oder Spanien
nicht besteuert (Holdingprivileg).
Im Rahmen der steuerlichen Gestaltung mit den
VAE können somit Nachteile aufgrund nicht bestehender
Doppelbesteuerungsabkommen oder neuer Regelungen in den DBAs
zwischen Deutschland und den VAE ausgeglichen werden. Dieses
bedeutet, dass Deutsche Mandanten bzw. Mandanten aus Ländern die
kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE unterhalten von der
Installation einer Zwischenholding besonders profitieren.
Deutsche Mandanten haben mithin eine "steuerliche
Rechtssicherheit", dass in jedem Fall (unabhängig von den
DBA-Regelungen und/oder Aufkündigung des DBAs) keine nachteilige
Folgen entstehen.
Firmengründung Dubai/VAE und
Gesellschaftsformen Dubai/VAE:
Limited Liability Company in Dubai (LLC):
Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf
nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu
100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des
Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von
VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für
ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende
Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements.
Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital
der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis
als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der
eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche
Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz
vermieden, sofern anwendbar.
Für die Domizilierung der LLC
ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein
eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in
Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center
(z.B.
www.regus.com ) akzeptiert. Im Rahmen der
Firmengründung in der Freihandelszone RAK bieten wir komplette
Office-Lösungen an.
VAE-Offshore-Gesellschaften
(Freihandelszone): Zielsetzung von
Offshore-Gesellschaften
ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen
Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung.
Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn,
wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen. Die
Positivwirkungen eines DBAs entfalten bei
Offshore-Gesellschaften keine Wirkungen. Offshore Gesellschaften
dürfen nur Geschäfte außerhalb der VAE realisieren.
Branche oder
Repräsentationsbüro: Eine Branche
oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in
die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine
Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für
einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei
der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde
wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die
Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B.
zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU
Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf
Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte.
Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder
Branche in den VAE/Dubai.
Gesellschaften in der
Freihandelszone:
I m Gegensatz zur
Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische
Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO
sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet
werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische
Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital
variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali
Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das
Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Bei einer Firmengründung RAK werden nur 100.000 DHS Stammkapital
fällig.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone
unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige
juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH)
bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen
Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital
beträgt Dhs 500.000,00.
Geldüberweisungssystem Hawala
Das
traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf
keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das
Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen
Gespräch aus.
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