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Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen in Ungarn, einschließlich aller Dienstleistungen: Firmengründung Ungarn, ordentlicher Geschäftssitz, Treuhand-Dienste und Konto in Ungarn. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Firmengründung Ungarn: 10% Ertragssteuern bis 1,8 Mio Euro Gewinn
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen in Ungarn, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen. Firmengründung Ungarn: Übersicht Gewinnsteuer: Bis HUF 500 Mio. (ca. €
1.8 Mio.) 10%, für den nachfolgenden Gewinn 19%. (bis 2013 wird es
einheitlich auf 10% reduziert) Ungarn hat ein DBA mit den folgenden Ländern: Albanien, Australien, Azerbajdsan,
Österreich, Belgien, Belarus, Bosnien, Brasilien, Bulgarien, Zypern,
Tschechen, Danmark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Philippinen,
Griechenland, Holland, Hongkong, Kroatien, Indien, Indonesien, Irland,
Island, Israel, Japan, Kanada, Kasachstan, China, Poland, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Makedonien, Malaysia, Malta, Marokko, Moldawien, Mongolen, Groβbritannien,
Deutschland, Norwegen, Italien, Russland, Armenien, Pakistan, Portugal,
Rumänien, San Marino, Montenegro, Slowakei, Singapur, Slowenien, Schweiz,
Schweden, Taipei, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, Uruguay, USA,
Vietnam. Firmengründung Ungarn und Besteuerung der Dividenden Die Dividendensteuer beträgt
einheitlich 16%. Firmengründung Ungarn: Rechtsform Übliche Rechtsform ist die GmbH. Im
Grunde genommen ist die Regelung sehr ähnlich zu Österreich oder
Deutschland. Mindeststammkapital beträgt HUF 500.000.
Einmanngesellschaft ist möglich. Gründer kann auch eine ausländische
Gesellschaft sein. Einkommensteuer für natürliche Personen
in Ungarn: Auf der Arbeitnehmerseite ist die Belastung 16%, unabhängig vom
Lohn, auf der Arbeitgeberseite 27%, also Beitrag gesamt 43%.
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