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Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext: EU- Insolvenz, EU Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, einschließlich der kompletten Realsierung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Insolvenz England - EU Insolvenz in England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England
Insolvenz England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England Schuldner die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, können über unsere Kanzlei eine englische Limited gründen. Dabei kann der Schuldner/Mandant selbst als Direktor und Shareholder der englischen Limited auftreten. Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei aber auch einen Treuhand-Direktor- und/oder einen Treuhand-Shareholder für die englische Limited. Insbesondere die Stellung eines Treuhand-Shareholders kann sinnvoll sein, da die Dividenden dann nicht pfändbar im Sinne sind. Schuldner/Mandanten, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, aber auch keinen Job in England haben, können eine englische Limited mit Treuhand-Direktor und -Shareholder gründen und werden bei "Ihrer" Limited angestellt.
Insolvenz England: Für welche Zielgruppe ist das englische insolvenzverfahren geeignet? Zunächst können alle EU-Bürger (z.B. Mandanten aus Deutschland, Österreich usw.) auf der Grundlage der EU-Niederlassungsfreiheit, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern, mithin in England das Verfahren einleiten. Entscheidend ist "die gerichtliche Zuständigkeit", die in England belegen sein muss. Die gerichtliche Zuständigkeit ist in England gegeben, sofern sich in England der Schwerpunkt der überwiegenden Interessen befindet (vgl. EU-Insolvenzordnung). Davon ist grundsätzlich auszugehen, sofern der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England hat (am besten mindestens 183 Tage pro Jahr in England anwesend, wobei sich diese Definition auf die steuerliche Ansässigkeit bezieht), Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen (Mietvertrag usw.) und in England einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht. Insolvenzverfahren in england- EU insolvenz: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Wir (englische Steuerkanzlei) bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht. Im Kontext des englischen Insolvenzverfahrens bieten wir den "Voll-Service" "aus einer Hand":
Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten. Insolvenzverfahren in england: Fragen und Antworten Über unser Webseite: erhalten Sie grundlegende Informationen zum Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des Verfahrens. Insolvenzverfahren in england: Grafische darstellungen
Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00 Insolvenzverfahren in England: Vorgehensweise Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer sowie eine Sozialversicherungsnummer beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die Sozialversicherungsnummer wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt. Kann man "Schummeln"? Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch lässt sich natürlich ausführen, dass es "Gestaltungsstrategien" gibt und "Wo kein Kläger, da kein Richter". Hinsichtlich des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes (mindestens 183 Tage im Jahr in England anwesend), haben wir in der EU "offene Grenzen" und der Mandant muss ja nicht von England nach Deutschland zurückfliegen, sondern z.B. über die Schweiz, Niederlande oder Dänemark oder er nimmt den Zug über den Euro-Tunnel. Über geschickte Gestaltungen lässt sich auch ein Wohnsitz in Deutschland realisieren, indem nicht der Mandant Mieter der Wohnung ist, sondern z.B. ein Verwandter oder eine in-oder ausländische Gesellschaft. Und wer unternehmerisch tätig ist, kann über eine englische Limited (ggf. mit Treuhand-Diensten) seiner unternehmerischen Tätigkeit weltweit nachgehen. Moderne Kommunikation, das Internet, E-Mail und/oder ein in England zwischengeschaltetes Business Center (virtuell Office) machen entsprechende Gestaltungen möglich. Auch hat der Schuldner natürlich das Recht, sich durch einen englischen Anwalt vertreten zu lassen, wobei sich der Insolvenzverwalter bei Fragen bitte an den Bevollmächtigten zu wenden hat. Ergänzend kann man auch in England eine Festnetznummer mit Anrufbeantworter und/oder Rufweiterleitung mieten (über das Internet programmierbar) - ohne Wohnortbezug-, ein englisches Handy liefern wir sowieso. Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung
Lesen Sie hier mehr: -Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England Gründung einer UK Limited Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen. Die Gründung einer englischen Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt.
Gebühren Insolvenzverfahren in England Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen eine Gebührenübersicht zu.
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm