Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz in England, Privatinsolvenz England

Insolvenz England - EU Insolvenz in England

 Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte 
Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext: EU- Insolvenz, EU Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, einschließlich der kompletten Realsierung.
Index
UK Inso Premium
UK Inso
Übersicht Gesellschaftsformen
Vorsicht vor Billig- Gründern!
Gründungsteam
Ltd Gebühren
Ltd- Steuern

EU Steuerrecht

EU-Recht
Ltd. gründen
Kontakt zu uns
Andere Themen:
US- INC Gründung
S.L. Gründung
Zypern IBC
Slowakei GmbH
Schweizer GmbH
GmbH Kauf
GmbH Konkurs
Insolvenzrecht
private placement
Bank-Lizenzen 
Job-Börse starten das Mini-Arbeitsamt auf Ihrem PC

 

 

 

DCard - Mastercard für ALLE www.debitcard.eu 

Insolvenz England - EU Insolvenz in England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England

Insolvenz England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England

Schuldner die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, können über unsere Kanzlei eine englische Limited gründen. Dabei kann der Schuldner/Mandant selbst als Direktor und Shareholder der englischen Limited auftreten. Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei aber auch einen Treuhand-Direktor- und/oder einen Treuhand-Shareholder für die englische Limited. Insbesondere die Stellung eines Treuhand-Shareholders kann sinnvoll sein, da die Dividenden dann nicht pfändbar im Sinne sind.

Schuldner/Mandanten, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, aber auch keinen Job in England haben, können eine englische Limited mit Treuhand-Direktor und -Shareholder gründen und werden bei "Ihrer" Limited angestellt.

Abbildung: Englische Limited bei Insolvenzverfahren in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..
 

Insolvenz England: Für welche Zielgruppe ist das englische insolvenzverfahren geeignet?

Zunächst können alle EU-Bürger (z.B. Mandanten aus Deutschland, Österreich usw.)  auf der Grundlage der EU-Niederlassungsfreiheit, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern, mithin in England das Verfahren einleiten. Entscheidend ist "die gerichtliche Zuständigkeit", die in England belegen sein muss. Die gerichtliche Zuständigkeit ist in England gegeben, sofern sich in England der Schwerpunkt der überwiegenden Interessen befindet (vgl. EU-Insolvenzordnung). Davon ist grundsätzlich auszugehen, sofern der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England hat (am besten mindestens 183 Tage pro Jahr in England anwesend, wobei sich diese Definition auf die steuerliche Ansässigkeit bezieht), Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen (Mietvertrag usw.) und in England einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht.

Insolvenzverfahren in england- EU insolvenz: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Wir (englische Steuerkanzlei) bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht. Im Kontext des englischen Insolvenzverfahrens bieten wir den "Voll-Service" "aus einer Hand":

  • Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein "Briefkasten", sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
  • Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
  • Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
  • NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
  • Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
  • Insolvenzantrag, Termin beim Insolvenzverwalter
  • Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Die Gründung einer englischen Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt.

Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.

Insolvenzverfahren in england: Fragen und Antworten

Über unser Webseite:

erhalten Sie grundlegende Informationen zum Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des Verfahrens.

Insolvenzverfahren in england: Grafische darstellungen

Insolvenz england
 
Abbildung: Abwicklung des Insolvenzverfahrens in einem anderen EU-Staat. Für größere Darstellung bitte hier klicken...
Insolvenz england
 
Abbildung: Ablauf des Insolvenzverfahrens in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..

Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

Insolvenzverfahren in England: Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer sowie eine Sozialversicherungsnummer beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die Sozialversicherungsnummer wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt.

Kann man "Schummeln"?

Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch lässt sich natürlich ausführen, dass es "Gestaltungsstrategien" gibt und "Wo kein Kläger, da kein Richter". Hinsichtlich des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes (mindestens 183 Tage im Jahr in England anwesend), haben wir in der EU "offene Grenzen" und der Mandant muss ja nicht von England nach Deutschland zurückfliegen, sondern z.B. über die Schweiz, Niederlande oder Dänemark oder er nimmt den Zug über den Euro-Tunnel. Über geschickte Gestaltungen lässt sich auch ein Wohnsitz in Deutschland realisieren, indem nicht der Mandant Mieter der Wohnung ist, sondern z.B. ein Verwandter oder eine in-oder ausländische Gesellschaft. Und wer unternehmerisch tätig ist, kann über eine englische Limited (ggf. mit Treuhand-Diensten) seiner unternehmerischen Tätigkeit weltweit nachgehen. Moderne Kommunikation, das Internet, E-Mail und/oder ein in England zwischengeschaltetes Business Center (virtuell Office) machen entsprechende Gestaltungen möglich. Auch hat der Schuldner natürlich das Recht, sich durch einen englischen Anwalt vertreten zu lassen, wobei sich der Insolvenzverwalter bei Fragen bitte an den Bevollmächtigten zu wenden hat. Ergänzend kann man auch in England eine Festnetznummer mit Anrufbeantworter und/oder Rufweiterleitung mieten (über das Internet programmierbar) - ohne Wohnortbezug-, ein englisches Handy liefern wir sowieso.

Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Müssen Sie die Verlagerung Ihres Wohnsitzes/ gewöhnlichen Aufenthaltes begründen? Nein, im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit kann jeder EU Bürger seine Wohnsitzname in der EU frei bestimmen. Es stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagert, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen.
  • Zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren in England eingeleitet werden? Formal rechtlich nach 6 Monaten und einem Tag. Jedoch ist die gerichtliche Zuständigkeit gegeben, sobald Sie in England den alleinigen Wohnsitz haben
  • Sozialversicherungsnummer  in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend erforderlich
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited". Das Verfahren ist nur erfolgreich einzuleiten, wenn Sie in der Lage sind, Zahlungen an die Gläubiger zu leisten. Mithin wäre ein Arbeitsplatz in England erforderlich bzw. eine Selbständige Tätigkeit und/oder angestellt bei eigener Limited.  
  • Deutschland: Aufgabe der Wohnung, Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
  • Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw..
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.
  • Rückkehr nach Deutschland (bzw. Ihren Heimatstaat) nach Restschuldbefreiung in England: JA, Sie können nach erfolgter Restschuldbefreiung nach Deutschland (bzw. Ihren Heimatstaat) zurückkehren

Lesen Sie hier mehr:

-Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

Gründung einer UK Limited

Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen.  Die Gründung einer englischen Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt.

Abbildung: Englische Limited bei Insolvenzverfahren in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..

Gebühren Insolvenzverfahren in England

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen eine Gebührenübersicht zu.

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Rechtsanwaltskanzlei:
 
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
 
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso
 

 

Kontakt zu uns

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Rechtsanwaltskanzlei:
 
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
 
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso
 
Die NEU-START-LIMITED:
Englische Limited mit Treuhand-Diensten, gegründet über unsere Kanzlei, Treuhand-Dienste übernimmt unsere englische Anwaltskanzlei (rechtssicher). Jetzt direkt online buchen und viel Geld sparen!
 
 
Verwandte Dienstleistungen:
 
Ltd-Gründung mit Treuhand-diensten, Betriebsstätte Deutschland
 
Ltd-Gründung mit Treuhanddiensten, Betriebsstätte UK
 

Gründung einer Deutschen GmbH mit Treuhand-Diensten

 
Rettung der Deutschen Immobilie bei drohender Zwangsversteigerung
 
 
EU Insolvenz- EU Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste):
 
-Privatpersonen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben (z.B. in Deutschland oder Österreich)
-Unternehmer, die aus Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU
-Notwendig: Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes/Lebensmittelpunktes nach England oder Frankreich:
-Mindestens 183 Tage/Jahr im England oder Frankreich anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück
-Persönlicher und/oder beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder Frankreich
-Eigene Wohnung oder Immobilie in England oder Frankreich, kein "Briefkasten". Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten" für die ersten 3-4 Monate..
-Steuerliche Anmeldung/ Sozialversicherungsnr. in England oder Frankreich
-Privatkonto England oder Frankreich
-Derzeitiger Wohnsitz (z.B. in Deutschland) muss aufgegeben werden. Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten...
-Angestelltenverhältnis oder unternehmerische Tätigkeit in England oder Frankreich
-Es darf noch kein Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein, e.V. ist unschädlich
-Mandant muss in der Lage sein, die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich + Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen
 
 
 

 

 

     

 

Firmengründung global - Offshore Company formation-  Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung

Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm