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Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz, EU Insolvenzverfahren
Frankreich, England |
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Das
Insolvenzverfahren England - EU Insolvenz |
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Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte |
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Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im
Kontext: EU- Insolvenz, EU Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich, Insolvenzverfahren in England oder Frankreich,
einschließlich der kompletten Realsierung. |
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Das Insolvenzverfahren in England:
Gebühren und Dienstleistungen Insolvenzverfahren England (EU Insolvenz)

Insolvenzverfahren in England: Dienstleistungen und
Gebühren
Die Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab.
Gern senden wir Ihnen eine entsprechende Gebührenübersicht. Unsere
Dienstleistungen umfassen:
- Beratung,Begleitung und Verfahrenseinleitung
durch Rechtsanwälte (Wir sind eine englische Steuer-und
Anwaltskanzlei mit Honorar-Anwälte in Deutschland,Österreich und
weiteren EU Staaten)
- Vorübergehender
Wohnsitz in England (für die
ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist).
Kein "Briefkasten", sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare
Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese
Adresse realisiert werden.
-
Hilfe bei der Wohnungssuche in England
(Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des
Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
-
Begleitung zum Banktermin
zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
-
NI- Nummer und NHS
(Terminabsprache mit dem Jobcenter London,
Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim
Finanzamt)
- Kontoeröffnung in England, inkl. Kreditkarte
und Onlinebanking
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz,
Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der
Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des
engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl.
Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/
Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung
einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten
(Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird
bei "seiner" Limited angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar
im Sinne, aber nicht das Vermögen der Limited.
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Kontakt zu uns |
| -Verwandte
Dienstleistungen: |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhand-diensten, Betriebsstätte Deutschland |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhanddiensten, Betriebsstätte UK |
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| EU Insolvenz- EU
Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste): |
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| -Privatpersonen, die
Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben
(z.B. in Deutschland oder Österreich) |
| -Unternehmer, die aus
Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen
Aufenthalt/Wohnsitz in der EU |
| -Notwendig: Reale Verlagerung
des gewöhnlichen Aufenthaltes/Lebensmittelpunktes nach
England oder Frankreich: |
| -Mindestens 183 Tage/Jahr
im England oder Frankreich anwesend,
notwendigerweise nicht an einem Stück |
| -Persönlicher und/oder
beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder
Frankreich |
| -Eigene Wohnung oder Immobilie
in England oder Frankreich, kein "Briefkasten". Es bestehen
Gestaltungsmöglichkeiten" für die ersten 3-4 Monate.. |
| -Steuerliche Anmeldung/
Sozialversicherungsnr. in England oder Frankreich |
| -Privatkonto England
oder Frankreich |
| -Derzeitiger Wohnsitz
(z.B. in Deutschland)
muss aufgegeben werden.
Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten... |
| -Angestelltenverhältnis oder
unternehmerische Tätigkeit in England oder
Frankreich |
| -Es darf noch kein
Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein,
e.V. ist unschädlich |
| -Mandant muss in der Lage sein,
die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich
+ Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen |
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