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Insolvenz
England - EU Insolvenz in England: Nach
12 Monaten schuldenfrei
Insolvenz England: Für welche Zielgruppe ist das englische insolvenzverfahren
geeignet?
Zunächst können alle EU-Bürger (z.B. Mandanten aus
Deutschland, Österreich usw.) auf der Grundlage der
EU-Niederlassungsfreiheit, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach England
verlagern, mithin in England das Verfahren einleiten. Entscheidend ist
"die gerichtliche Zuständigkeit", die in England belegen sein muss.
Die gerichtliche Zuständigkeit ist in England gegeben, sofern sich in
England der Schwerpunkt der überwiegenden Interessen befindet (vgl.
EU-Insolvenzordnung). Davon ist grundsätzlich auszugehen, sofern der
Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England hat, Wohnung oder Immobilie
auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council Tax usw.) und in England einer unselbständigen
oder selbständigen Tätigkeit nachgeht.
Nicht zu unterschätzen sind allerdings die Kosten für die
Realisierung einer Insolvenz in England: Miete für Wohnung in England,
Reisekosten, Kosten für Verfahrensbegleitung (anwaltliche Gebühren), ggf.
Gebühren für die Gründung einer Limited usw.. Wer sich erst mal eingehend
informieren möchte und/oder sich zutraut, das Verfahren eigenständig zu
realisieren,
kann unser eBook UK Inso bestellen.
Insolvenzverfahren in england-
EU insolvenz: Warum
sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Wir (englische Steuerkanzlei) bzw. unsere Netzwerkpartner sind
Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im
deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht.
Im Kontext des englischen Insolvenzverfahrens bieten wir den "Voll-Service" "aus einer Hand":
- Vorübergehender Wohnsitz in
England (für die ersten 3-4 Monate als
Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein "Briefkasten", sondern
inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI
/NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei der Wohnungssuche in
England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des
Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung
zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer und NHS
(Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim
Termin, steuerliche Meldung beim Finanzamt)
- Termin beim Hausarzt
- An-Ummeldung KFZ, sofern erwünscht
und/oder sinnvoll
- Bereitstellung UK Mobilnummer
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung
der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des
englischen Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim englischen
Gericht, deutsch/ englischsprachige Begleitung bei Gericht, deutsch/ englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
High- oder Country Cort, Termin beim Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll:
Gründung einer
englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten
(Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Die Gründung einer englischen
Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber
auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin
wird der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt.
Einen
solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige
Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.
Insolvenz England- Insolvenzverfahren
in england: Fragen und Antworten
Über unser Webseite:
erhalten Sie grundlegende Informationen zum
Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des
Verfahrens.
Insolvenzverfahren
in england: Grafische Darstellungen
Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches
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Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine
Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Rechtliche Grundlagen
sind die EU-Insolvenzordnung, die Urteile des EuGHs und das englische
Insolvenzrecht. Für Deutsche ergänzend das BGH-Urteil vom
18. 9. 2001, mit dem
Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet: |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins
Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung
unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug
auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort
erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (
hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen
nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH,
Beschluss
vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00
Insolvenzverfahren in
England:
Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern (Mittelpunkt der wesentlichen
Interessen im Kontext der EU-Insolvenzordnung). Dazu ist es notwendig, in
England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig
nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt,
sofern Untermietvertrag und alleiniges Verfügungsrecht. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können
wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr
stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die
Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft,
ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt.
Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer
sowie eine Sozialversicherungsnummer beantragt werden und ein Privatkonto in
England eröffnet werden. Für die Sozialversicherungsnummer wird ein Termin beim
Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird
dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England
annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter
auftritt.
Kann man "Schummeln"?
Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch
lässt sich natürlich ausführen, dass es "Gestaltungsstrategien" gibt und "Wo
kein Kläger, da kein Richter". Hinsichtlich des Wohnsitzes/gewöhnlichen
Aufenthaltes, haben wir in
der EU "offene Grenzen" und der Mandant muss ja nicht von England nach
Deutschland zurückfliegen, sondern z.B. über die Schweiz, Niederlande oder
Dänemark oder er nimmt den Zug über den Euro-Tunnel. Über geschickte
Gestaltungen lässt sich auch ein Wohnsitz in Deutschland realisieren, indem
nicht der Mandant Mieter der Wohnung ist, sondern z.B. ein Verwandter oder
eine in-oder ausländische Gesellschaft. Und wer unternehmerisch tätig ist,
kann über eine englische Limited (ggf. mit Treuhand-Diensten) seiner
unternehmerischen Tätigkeit weltweit nachgehen. Moderne Kommunikation, das
Internet, E-Mail und/oder ein in England zwischengeschaltetes Business
Center (virtuell Office) machen entsprechende Gestaltungen möglich. Auch hat
der Schuldner natürlich das Recht, sich durch einen englischen Anwalt
vertreten zu lassen, wobei sich der Insolvenzverwalter bei Fragen bitte an
den Bevollmächtigten zu wenden hat. Ergänzend kann man auch in England eine
Festnetznummer mit Anrufbeantworter und/oder Rufweiterleitung mieten (über
das Internet programmierbar) - ohne Wohnortbezug-, ein englisches Handy
liefern wir sowieso.
Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in
der Zusammenfassung
-
Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Erforderlich ist eine
Wohnung (oder Immobilie) auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council
Tax-Bescheinigung). Zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag
und alleiniges Nutzungsrecht. Die Wohnung/Zimmer muss zur ständigen
Nutzung eingerichtet sein. Eine überwiegende Unterkunft in Gaststätten
oder Hotels begründet hingegen i.d.R. keinen Lebensmittelpunkt. Der
Schuldner sollte ferner einen Job in England haben oder einer
selbständigen Tätigkeit in England nachgehen. Eine selbständige
Tätigkeit kann über die Gründung einer englischen Limited mit alleiniger
Betriebsstätte in England realisiert werden. Hat der Schuldner keinen
Job in England und geht er keiner selbständigen Tätigkeit nach - verfügt
aber über die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung des
Verfahrens - kann eine englische Limited mit Treuhand-Diensten gegründet
werden, wobei der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt wird.
- Müssen Sie die Verlagerung Ihres Wohnsitzes/
gewöhnlichen Aufenthaltes begründen? Nein, im Rahmen der EU
Niederlassungsfreiheit kann jeder EU Bürger seine Wohnsitzname in der EU
frei bestimmen. Es stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein
Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagert, um sich
dort dem Verfahren zu unterwerfen.
- Zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren in
England eingeleitet werden? Entscheidend ist die gerichtliche
Zuständigkeit. Wird der Mittelpunkt der überwiegenden Interessen in
England glaubhaft gemacht (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in England,
Job in England oder selbständige Tätigkeit von England aus, steuerliche
Anmeldung, NI, NHS, Konto usw..), so ist das englische Insolvenzgericht
zuständig und das Verfahren muss in England eingeleitet werden.
- Sozialversicherungsnummer in England:
Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England
und ist zwingend erforderlich
- Konto in England:
Eröffnung eines
Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, die Council Tax-Bescheinigung und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
- Beruflicher Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited" oder
selbständige Tätigkeit von England aus.
- Derzeitiger Heimatstaat:
Wir empfehlen die Aufgabe der Wohnung und Abmeldung
beim Einwohnermeldeamt. Alternativ kann der Mietvertrag von einer
anderen Partei weitergeführt werden (Ehefrau, Verwandter/Bekannter oder
z.B. englische Limited wird Mieter).
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen.
- Unbewegliches Vermögen im derzeitigen
Heimatland, z.B. eine Immobilie: Es kann im derzeitigen
Heimatland ein Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden.
- Wie läuft das Verfahren in der
Zusammenfassung ab?: Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner
Interessen nachweisbar in England kann das Verfahren beim zuständigen
Gericht eingeleitet werden. Dazu sind bestimmte Antragsformulare
komplett auszufüllen, inkl. Liste der Gläubiger (oder gesetzliche
Vertreter), Gehaltsnachweis und Nachweis des Lebensmittelpunktes. Es
findet ein Termin beim zuständigen Gericht statt. Hier erklärt einen der
Richter- sofern alles richtig läuft- für Bankrott. Nachfolgend wird an
einen Insolvenzverwalter übergeben.
- Wie hoch ist der pfändbare Anteil in
England?: Zum besseren Verständnis für unsere Mandanten
sprechen wir in unseren Veröffentlichungen von einem pfändbaren Anteil.
Allerdings gibt es in England keine Pfändungstabelle wie z.B. in
Deutschland. Vielmehr legt der Richter den entsprechenden Anteil fest.
Beträgt das Einkommen in London maximal 1.500 GBP, so ist kein Anteil
pfändbar, weil die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind. Es wäre
dann also eine Null-Insolvenz. Theoretisch könnte dann gleich beim
Termin die Restschuldbefreiung erfolgen, was aber bei
Nicht-englischen-Staatsbürgern nur sehr selten vorkommt.
- Ab welchem Zeitpunkt kann der Schuldner
zurück in sein Heimat-Land (also z.B. zurück nach Deutschland oder
Österreich?): Wenn man die Angelegenheit sehr geschickt
anstellt (und dafür sind wir ja da), kann der Schuldner bereits nach
Verfahrenseröffnung zurück in sein Heimatland, also nach 3-5 Monaten.
Denn die EU Insolvenzordnung schreibt vor, dass das Gericht zuständig
bleibt, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Es müssen nur einige Dinge
zwingend beachtet werden und die Konstellation sollte nicht von Beginn
an erkennbar darauf ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die gesamte
Konstellation sollte so ausgelegt werden, dass der Schuldner glaubhaft
macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auch zukünftig in England haben
wird. Denn wir wollen ja keine jahrelangen Prozesse führen, um das Recht
des Schuldners durchzusetzen.
Lesen Sie hier mehr:
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Gründung einer UK Limited
Im Kontext des Insolvenzverfahrens in
England kann es sinnvoll sein, eine UK
Limited zu gründen. Die Gründung einer englischen Limited
ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch
sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird
der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt.
Gebühren Insolvenzverfahren in England
Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gern
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Treuhand-Dienste |
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Beratung |
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| Verwandte
Dienstleistungen: |
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Ltd-Gründung
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Zwangsversteigerung |
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| EU Insolvenz- EU
Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste): |
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| -Privatpersonen, die Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben
(z.B. in Deutschland oder Österreich) |
| -Unternehmer, die aus
Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen
Aufenthalt/Wohnsitz in der EU |
| -Notwendig: Verlagerung
des gewöhnlichen Aufenthaltes/Lebensmittelpunktes nach
England oder Frankreich |
| -Persönlicher und/oder
beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder
Frankreich |
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in England oder Frankreich, kein "Briefkasten". Es bestehen
Gestaltungsmöglichkeiten" für die ersten 3-4 Monate.. |
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(z.B. in Deutschland) sollte aufgegeben werden.
Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten... |
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unternehmerische Tätigkeit in England oder
Frankreich |
| -Es darf noch kein
Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein,
e.V. ist unschädlich |
| -Mandant muss in der Lage sein,
die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich
+ Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen |
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