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Transportlizenz- EU Transportlizenz: Bulgarien
Bulgarien bietet sehr gute Voraussetzungen auf dem Gebiet des
Transportsektors. Zunächst einmal ist die hervorragende geopolitische
Lage Bulgariens zu erwähnen. Bulgarien liegt am Schnittpunkt zwischen
West- und Mitteleuropa und Asien. Man erwartet, dass sich Bulgarien
aufgrund dessen zur Drehscheibe des internationalen Logistikmarktes
entwickeln wird. Der Ausbau der bulgarischen Verkehrsinfrastruktur wird
daher von der europäischen Union kräftig unterstützt. Geplant sind die
Erweiterung des Autobahnnetzes um 818 Kilometer auf eine Länge von 1.302
km spätestens bis zum Jahre 2014, wobei es sich dabei um Teilabschnitte
der europäischen Verkehrskorridore handelt. Von 1998 bis Ende 2008 stieg
das Transportaufkommen kontinuierlich an. Das gesamte Frachtaufkommen
belief sich 2008 auf 100.158.000 t. Auf der Straße werden dabei rund 65%
Gesamtfracht befördert. Es folgt der Eisenbahnverkehr mit gut 19% vor
der Schifffahrt mit annähernd 16%. Der wirtschaftliche Einbruch im Jahr
2009 führte auch im Transportsektor zu zweistelligen Umsatzeinbrüchen.
Mittelfristig wird die Branche allerdings wieder an Fahrtgewinnen, wobei
insbesondere der internationale Verkehr und die Belieferung der
expandierenden Handelsketten zu den Wachstumsträgern zählen dürften.
I. Transportlizenz Bulgarien: Allgemeines Die Beantragung einer EU – Transport – Lizenz in
Bulgarien erfolgt mit einer Antragstellung vor dem bulgarischen
Transportministerium aufgrund der Verordnung Nr. 11 vom 31.10.2002 über
den Internationalen Transport von Personen und Gütern. Diese Lizenz kann nur
bulgarischen juristischen Personen erteilt werden. Somit wäre an erster
Stelle eine bulgarische GmbH oder eine bulgarische Einmann – GmbH zu
gründen. Die Vorgehensweise zur Gründung einer bulgarischen GmbH,
genannt OOD
oder Einmann – GmbH, genannt EOOD
erhalten sie auf Nachfrage bei uns. Die bulgarische EU- Transportlizenz wird einem
Beförderer erteilt, der
-
zuverlässig ist
-
fachkundig ist und
-
finanziell stabil ist. Die Voraussetzung der Zuverlässigkeit ist gegeben,
wenn der Leiter der Transporttätigkeit der OOD / EOOD nicht vorbestraft
ist. Die Voraussetzung der Fachkunde
ist gegeben, wenn der Leiter der Transporttätigkeit des Antragstellers
die bulgarischen Prüfungen zum Erhalt einer bulgarischen Bescheinigung
zur Fachkunde besteht oder eine bereits bestehende Bescheinigung zur
Fachkunde besitzt, die durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
ausgestellt wurde, wie zum Beispiel dem Internationalen
Transportbefähigungsnachweis. Die Tätigkeit der GmbH auf dem Gebiet des
Transportes darf nur von der Person durchgeführt werden, die den
internationalen Transportbefähigungsnachweis besitzt.
Die Voraussetzung der finanziellen Stabilität ist
gegeben, wenn die Gesellschaft über genug Geldmittel verfügt, wobei die
Untergrenze bei € 9.000,00 für das erste Fahrzeug und € 5.000,00 für
jedes weitere Fahrzeug vorhanden sein müssen. Diese Beträge können auch
über eine Bankbürgschaft einer bulgarischen Bank nachgewiesen werden.
Diese Bankbürgschaft darf auf nicht weniger als ein Jahr erteilt sein
und darf nicht geändert werden, ohne dass die bulgarische Agentur für
die KfZ- Verwaltung darüber informiert wird. Weiterhin ist eine Bilanz
zum letzten Tag des vorherigen Monats und eine Bescheinigung vorzulegen,
dass keine Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Ebenfalls hat die Gesellschaft einen Garagenplatz
anzumieten.
Die finanzielle Stabilität muss
bei der Antragstellung sowie bei jeder Verlängerung der Lizenz - also
alle fünf Jahre -
nachgewiesen werden.
II. Vorgehensweise der Beantragung Der Antrag auf Erteilung der
bulgarischen EU – Transportlizenz ist bei dem Transportministerium zu
stellen. Die dortige Bearbeitungszeit darf nicht mehr, als einen Monat
betragen. Es entstehen staatliche Gebühren in Höhe von ca. 2.000,00 Lewa
sowie pro beglaubigter Abschrift 10 Lewa und für eine Zweitausfertigung
weitere 50 Lewa. Ein Lewa entspricht 1,95583 Euro. Der Lewa ist an den
Euro gekoppelt.
III. Benötigte Unterlagen und weitere Voraussetzungen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Abschrift der
Eintragungsunterlagen der bulgarischen Gesellschaft mit Stempel und
Unterschrift der Gesellschaft
2.
Aktueller
Handelsregisterauszug
3.
Abschrift der BULSTAT
Registrierung der OOD / EOOD
4.
Eine Erklärung, dass über das
Vermögen der Gesellschaft kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
5.
Dokumente zur Vorlage der
finanziellen Stabilität der Gesellschaft
6.
Polizeiliches Führungszeugnis
des Leiters der Transporttätigkeit
7.
Nachweis über den angemieteten
oder eigenen Garagenplatz mit genauer Adresse
8.
Abschrift des Arbeitsvertrages
des Leiters der Transporttätigkeit
9.
Abschrift der Bescheinigung
über die Anzeige des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitsamt
10.
Abschrift des Internationalen
Transportbefähigungsnachweises des Leiters der Transporttätigkeit
Einleitung EU-Transport-Lizenz - Transport Lizenz auf Zypern
Deutsche Transportdienstleister sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung deutscher Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten deutsche Transportdienstleister ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der deutsche Transportdienstleister eine zypriotische Limited (EU-Gesellschaft im Sinne), mit realer Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Somit wäre der erste Schritt getan. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:
Effekte dieser Lösung: Die Weltversteuerung findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -"große Lösung"- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand verbunden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung (Abfluss nach Zypern vor Körperschaftssteuer in Deutschland), dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge in Deutschland besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft in Deutschland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern.
Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:
Steuerrechtliche Aspekte
Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, findet die Weltversteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig vom Gewinn. Löst die zypriotische Limited auch in Deutschland eine Betriebsstätte nach DBA aus, so werden die in Deutschland erwirtschafteten Erträge mit heimischer Körperschafts- und Gewerbesteuer nach Hebesatz besteuert. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch Verlagerung von dominanten Betriebsanteilen nach Zypern kann die Oberbetriebsstätte Zypern der Unterbetriebsstätte in Deutschland in Rechnung stellen, so dass sich die deutsche Steuerlast real senken lässt. Stehen die Fahrzeuge in Deutschland, löst dieser Sachverhalt übrigens keine Betriebsstätte in Deutschland aus. Mithin/ergänzend findet das DBA Deutschland-Zypern Anwendung, hier Definition des Betriebsstättenbegriffes. Informationen erhalten Sie im Exposee Zypern oder auf unser Internetseite zur zypriotischen Limited.
Aspekte der Arbeitskosten
Die zypriotische Limited kann in Folge Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 600,00 Euro brutto. Somit wäre die Kostenersparnis auf dem Lohnsektor ca. 1.900,00 Euro pro Mitarbeiter! Die zypr. Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge. Die Angestellten sind in dem Land Einkommens-und Sozialversicherungspflichtig, wo ihre steuerrechtliche Ansässigkeit ist, also z.B. in Polen.
Weitere Infos:
Vorgehensweise
An erster Stelle steht die Gründung einer zypriotischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben). Gern können Sie einen kostenlosen Beratungstermin in unserem Hause vereinbaren.
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