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Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England
News zum Thema: Die Anforderungen an den Non-Domiciled Status in England haben sich geändert. Unten die zusammenfassende Einlassung des Finanzamtes England. Die gute Nachricht ist: Eine Steuerbefreiung der natürlichen Person auf der Basis des Non Domiciled Status ist weiterhin möglich, allerdings haben sich die Anforderungen geändert. Gern beraten wir Sie in unserer Kanzlei über die Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich gilt zur Erlangung des Non Domiciles
Status: Der Antragssteller/Mandant muss mindestens 183 Tage im Jahr in
England verbringen (gewöhnlicher Aufenthalt, in der Praxis kaum
nachprüfbar), Steuernummer und NI-Nummer (Termin beim Jobcenter London),
Wohnung auf eigenem Namen, Privatkonto in England. Er muss nachweisen,
dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In einem anderen Land (zB
Spanien) muss ein weiterer Lebensmittelpunkt gebildet werden, ohne dass
der Mandant in diesem Land der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Wird alles richtig gemacht, sind nur die Einkünfte in England steuerbar,
die auf ein englisches Konto fliessen. Ausländische Einkünfte, die auf
ein Nicht-englisches Konto fliessen (zB Schweizer Konto) werden legal!
nicht besteuert. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass der Mandant
z.B. in Deutschland nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht
unterliegt (Herkunftsland). Bezogen auf Deutschland bedeutet dieses:
Maximal 182 Tage im Jahr in Deutschland, keine Wohnung oder Immobilie
auf eigenen Namen (..auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an..),
kein persönlicher oder beruflicher Interessensschwerpunkt in Deutschland
(Thema: Ehefrau muss mit ausflaggen). Je nach Gestaltung besteht die
Möglichkeit, dass der Mandant im NonDomc-Status nach 7 Jahren eine
Pauschalsteuer von 30.000 ePfund/Jahr entrichten muss. Aber auch hier
bestehen legale Gestaltungsstrategien. Eine besondere
Gestaltungsstrategie besteht in der Verbindung zwischen der Gründung
einer Auslandsgesellschaft und dem NonDomc-Status, z.B.: Betriebsstätte
auf Zypern (10% Ertragssteuern), Shareholder hat den NonDomc. Status in
England. Zypern besteuert Dividendenausschüttungen an einen
Nicht-Zyprioten nicht (keine Quellensteuer auf Zypern), die Dividenden
fliessen auf ein Schweizer Konto. Der Mandant unterhält ein
Honorarvertrag mit der zyprischen Limited. Das Honorar fliesst auf das
englische Privatkonto (Abdeckung der Lebenshaltungskosten in England).
Dieses Honorar ist auf der Seite der zyprischen Limited voll absetzbar.
How ‘residence’
and ‘domicile’ affect your tax
Understanding ‘residence’ and ‘domicile’
You are probably ‘resident in the UK for tax purposes’ but ‘domiciled abroad’ if all of the following apply:
You may be treated as ‘not ordinarily resident’ if all of the following apply:
How
you pay tax
If you are living in the UK and are either ‘domiciled abroad’ or ‘not ordinarily resident’ in the UK, you can choose how you want to pay tax on your foreign income and gains (a 'gain' is when something which you own is sold for a profit). You can:
Your
tax if you choose the remittance basis
The table below shows what you pay tax on if you choose the remittance basis. The information after the table tells you about the effect on your tax-free allowances and about possible extra charges.
Tax
allowances if you choose the remittance basis
If the amount of foreign income and/or gains that you leave abroad is £2,000 or more in any year, and you decide to be taxed on the remittance basis, you will lose your annual UK tax-free personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount. (These are explained later in this guide.) You will lose these allowances whether you are ‘not ordinarily resident’ or ‘resident in the UK for tax but domiciled abroad’.
Tax charges if you choose the remittance basis
If you’ve been resident in the UK for more than seven out of the previous nine tax years, excluding the current tax year, you may have to pay a £30,000 charge each year. This is called the ‘remittance basis charge’.
How to
pay tax on the remittance basis
If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are more than £2,000 and you want to pay tax on the remittance basis you must complete a Self Assessment tax return at the end of the tax year. This is an online or paper form that you have to complete and send to HM Revenue & Customs (HMRC) every year. There is a box to tick where you claim the remittance basis. You also use the tax return to claim any relief for any foreign tax you have paid on your foreign income and gains, and to tell HMRC about foreign income and gains that you bring into the UK.
If
your foreign income and gains that you leave offshore are under £2,000
If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are £2,000 or less, you can use the remittance basis without making a claim or completing a Self Assessment return. You will also be able to keep your UK personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount. However, if you bring more than £500 of your income and gains into the UK you must still complete a tax return to tell HMRC about it and pay UK tax on it
Vorab: Zielgruppendefinition Personen die bisher in Deutschland (oder einem anderen Land) der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, ergänzend Personen mit hohem steuerpflichtigen Einkommen z.B. aus selbständiger Tätigkeit, Gesellschafter oder Aktionäre einer Kapitalgesellschaft und/oder Dividendenzuflüsse aus Beteiligungen. Mithin müssen die Mandanten in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren für eine solche Konstellation zu tragen, ergänzend ggf. die Gründungs-und Jahresgebühren für eine Auslandsgesellschaft oder Trust. Es müsste -zumindest nach "außen- unangreifbar darstellbar sein, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen in England ist (51% des Jahres in England anwesend, Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen,beruflicher und/oder privater Interessensschwerpunkt usw). Zu unserem Service gehört auf Wunsch die Wohnungssuche in England (London), Erteilung der NI- und NHS (Steuernummer /Sozialversicherungsnummer UK) sowie die Zuweisung eines englischen Steuerberaters (deutschsprachig) für die Einkommenssteuererklärung in England. Auf "deutscher Seite" übernehmen wir die "Steuerfreistellung" gegenüber dem inländischen Finanzamt. Beachten Sie hierbei, dass verschiedene Aspekte des deutschen AStG zu beachten sind, ggf. unter Rechtswidrigkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung. Im "Endeffekt" (Zielsetzung) soll Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Großbritannien dargestellt werden, mithin hat Großbritannien das Besteuerungsrecht, wobei sie kein englischer Staatsbürger sein dürfen. Mithin werden ausländische Einkünfte (nicht UK), die auf ein ausländisches Konto fließen (nicht UK, z.B. Schweizer Konto), legal nicht besteuert. Sie werden alle Steuersorgen los! Möglich wird das durch drei Besonderheiten: Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen (analog DBAs vieler anderer Länder mit England), der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).
Was Ausländer steuerlich wissen müssen Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig. Weitere Aspekte: Nach 7 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence“ in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden. Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden. Ausländer sollten steueroptimiert denken Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch unsere Steuerberatungskanzlei eine Steueroase für Personen, deren „Domicile“ außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicil“ liegt darin, das „Domicil“ voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden. Wichtig: Es gibt kein DBA Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer. Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden? (Beispielhaft) Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB
Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:
Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge Steuerliche Konsequenz Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei. Planungsschritte In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren. Im ersten Schritt sollte die Ansässigkeit in Großbritannien eingeleitet werden: Wohnung oder Immobile auf eigenen Namen, steuerliche Anmeldung, NI-Nummer, NHS (Sozialversicherung), Konto. Im Rahmen des "beruflichen Interessensschwerpunktes" kann eine englische Limited gegründet werden, wobei der Mandant/Steuerpflichtiger als Direktor oder zweiter Direktor angestellt wird. Die englischen Kollegen dokumentieren Sie mithin als Non-Domc., da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in England gestalten wollen, aber kein englischer Staatsbürger sind. Ihre "steuerliche Ansässigkeit" greift mithin nach 6 Monaten und einem Tag in England. Bei den Planungsschritten muss zwischen der "englischen und deutschen Seite" unterschieden werden. Englische Seite: Gestaltung des Lebensmittelpunktes,Konto,NI-Nummer,NHS,steuerliche Anmeldung. Deutsche Seite: Möglichst steuerneutraler Wegzug, ggf. unter Beachtung der Aspekte des deutschen AStG und Prüfung der Rechtswidrigkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung auf EU-Ebene. Natürlich kommt diese Gestaltung auch für Steuerpflichtige aus anderen Ländern in Betracht (z.B. Mandanten aus der Schweiz,Spanien usw..). Hinsichtlich der Steuerfreistellung im "Wegzugsland" arbeiten wir dann mit einem Steuerberater in Ihrem derzeitigen Ansässigkeitsstaat zusammen. Beachten Sie bitte, dass dieses mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist. Beispiele: Im Rahmen der Steuergestaltung gründet ein Mandant eine zyprische Limited, Betriebsstätte Zypern. Der Mandant selbst ist z.B. Anteilseigner. Er verlagert seinen Lebensmittelpunkt nach England und wird durch uns und die englischen Kollegen Non-Domc. gestellt. Außerdem wird ein Konto in der Schweiz eröffnet. Dividendenausschüttungen fließen auf das Schweizer Konto. Folgen: Zypern stellt Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten steuerfrei,also keine Quellensteuer. Da der Mandant nicht in der Schweiz steuerpflichtig ist, hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht. Da die Dividende auf kein englisches Konto fließt und der Mandant Non-Domc. ist, erfolgt in England keine Besteuerung. 2. Der Mandant gründet eine Einzelfirma in der Schweiz oder z.B. Österreich, ist aber nicht in der Schweiz/Österreich Ansässig im Sinne und wird in England Non-Domc. gestellt. Seine Rechnungen frakt. er über die Schweizer/Österreich. Firma. In Folge fließen auch hier die Erträge nicht auf ein englisches Konto, England hat kein Besteuerungsrecht. Warum sollte eine englische Limited gegründet werden? Ein Angestelltenverhältnis macht Sinn, man erlangt so einige sehr hilfreiche Dokumente,z.B. Steuerbescheinigung, Certificate of fiscal residence etc.. Dieses wird ohne ein Angestelltenverhältnis in England schwierig. Die Beste Form ist die englische Ltd mit Treuhand-Diensten, wobei der Mandant bei der Gesellschaft angestellt wird. Im Kontext des Non-Domc.Status liegt weder auf englischer noch z.B. auf deutscher Seite ein Gestaltungsmissbrauch vor. Natürlich sollte Ihr Gehalt auf englischer Seite nicht hoch sein, da dieses ja in England der Einkommenssteuer unterliegt, ggf. ist dieses so zu gestalten, dass es unterhalb des Steuerfreibetrages liegt.
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