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Firmengründung Spanien - spanische S.L.
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Die spanische S.L: Strategien zur Senkung der Steuerlast in Spanien

Die spanische Kapitalgesellschaft wird mit 30-35% relativ hoch belastet. Ausnahme ist die spanische Holding, die unter bestimmten Umständen steuerfrei bleibt, sofern Auslandsbeteiligungen. Es bestehen hinsichtlich der spanischen Kapitalgesellschaft verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Steuerlast und/oder Senkung der Steuerlast der abfließenden Dividenden.

Frage der Betriebsstätte

Zunächst muss die Frage gestellt werden, ob der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit in Spanien überhaupt eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst.  Dieses wird bei "Ladengeschäften", produzierenden Gewerbe oder Immobilien regelmäßig der Fall sein. Mithin Besteuerung in Spanien, wobei der Gewinn nach Ertragssteuer (Dividende) mittels Gestaltungsmöglichkeiten steuerfrei ins Ausland gelenkt werden kann. Bei reinen Dienstleistungen könnte man aber die steuerliche Betriebsstätte ins Ausland verlagern und in Spanien nur eine Repräsentanz oder Warenlager. Beispiel:

  • Gründung einer englischen oder zyprischen Ltd mit Betriebsstätte im Ausland
  • Repräsentanz, ständige Vertretung oder Warenlager in Spanien

Rechtsfolgen: Das Besteuerungsrecht hat England oder Zypern.

Immobilien

Im Bereich von Immobilien greift das Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen. Das heißt, dass eine Immobile immer am Ihrem Standort besteuert wird, unabhängig wer Eigner ist. Zunächst ergeben sich Steuervorteile, wenn eine spanische S.L. Käufer/Eigner der Immobilie ist. Ergänzend ist es möglich, eine ausländische Holding zu gründen (Schweizer AG oder zyprische Ltd), die Gesellschafter der spanischen Immobilien-S.L. wird. Die Dividenden der Immobilien-S.L. fliessen dann steuerfrei in die Holding (sofern Holding in der EU, vgl. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder Schweiz, da Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Ergänzend werden im Rahmen des Verkaufs der spanischen Immobilie die Gesellschaftsanteile veräußert und nicht die Immobilie selbst. Mithin fällt der Veräußerungsgewinn im Niedrigsteuerland an, also Schweiz oder Zypern. Hier ergeben sich auch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschaftssteuer.

Auslandsgesellschaft als Rechnungssteller an die spanische S.L.

Ergänzend oder isoliert besteht die Möglichkeit, dass eine Auslandsgesellschaft (England oder Zypern) als Rechnungssteller an die spanische S.L. fungiert, mithin Senkung der Ertragssteuerlast in Spanien bei Betriebsstätten Spanien.

 

Steuern

EU-Niederlassungsfreiheit

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach 8 AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

Mögliche Alternativen

Durchschnittlich 30% für Körperschaften, Ausnahme: Kanarische Sonderzone und Kanaren Ja: Mithin kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich und/oder aktive Geschäfte Ja, unterhält mit fast allen Ländern ein DBA. Nein,außer kanarische Sonderzonen Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der  Gewinne in einer deutschen Kapitalgesellschaft möglich Uk Ltd, Schweiz, VAE, Zypern