Die spanische Kapitalgesellschaft
wird mit 30-35% relativ hoch belastet. Ausnahme ist die spanische
Holding, die unter bestimmten Umständen steuerfrei bleibt, sofern
Auslandsbeteiligungen. Es bestehen hinsichtlich der spanischen
Kapitalgesellschaft verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur
Senkung der Steuerlast und/oder Senkung der Steuerlast der
abfließenden Dividenden.
Frage der Betriebsstätte
Zunächst muss die Frage gestellt
werden, ob der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit in Spanien
überhaupt eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst. Dieses
wird bei "Ladengeschäften", produzierenden Gewerbe oder Immobilien
regelmäßig der Fall sein. Mithin Besteuerung in Spanien, wobei der
Gewinn nach Ertragssteuer (Dividende) mittels
Gestaltungsmöglichkeiten steuerfrei ins Ausland gelenkt werden kann.
Bei reinen Dienstleistungen könnte man aber die steuerliche
Betriebsstätte ins Ausland verlagern und in Spanien nur eine
Repräsentanz oder Warenlager. Beispiel:
- Gründung einer englischen oder
zyprischen Ltd mit Betriebsstätte im Ausland
- Repräsentanz, ständige Vertretung
oder Warenlager in Spanien
Rechtsfolgen: Das Besteuerungsrecht
hat England oder Zypern.
Immobilien
Im Bereich von Immobilien greift das
Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen. Das heißt, dass eine
Immobile immer am Ihrem Standort besteuert wird, unabhängig wer
Eigner ist. Zunächst ergeben sich Steuervorteile, wenn eine
spanische S.L. Käufer/Eigner der Immobilie ist. Ergänzend ist es
möglich, eine ausländische Holding zu gründen (Schweizer AG oder
zyprische Ltd), die Gesellschafter der spanischen Immobilien-S.L.
wird. Die Dividenden der Immobilien-S.L. fliessen dann steuerfrei in
die Holding (sofern Holding in der EU, vgl.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder Schweiz, da Anwendung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Ergänzend werden im Rahmen des
Verkaufs der spanischen Immobilie die Gesellschaftsanteile veräußert
und nicht die Immobilie selbst. Mithin fällt der Veräußerungsgewinn
im Niedrigsteuerland an, also Schweiz oder Zypern. Hier ergeben sich
auch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der
Erbschaftssteuer.
Auslandsgesellschaft als
Rechnungssteller an die spanische S.L.
Ergänzend oder isoliert besteht die
Möglichkeit, dass eine Auslandsgesellschaft (England oder Zypern)
als Rechnungssteller an die spanische S.L. fungiert, mithin Senkung
der Ertragssteuerlast in Spanien bei Betriebsstätten Spanien.
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Steuern
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EU-Niederlassungsfreiheit |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
Mögliche
Alternativen |
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Durchschnittlich 30%
für Körperschaften, Ausnahme: Kanarische Sonderzone und Kanaren
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Ja: Mithin kein
in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
erforderlich und/oder aktive Geschäfte |
Ja, unterhält mit
fast allen Ländern ein DBA. |
Nein,außer
kanarische Sonderzonen |
Ja: Mithin
steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne in einer deutschen
Kapitalgesellschaft möglich |
Uk Ltd, Schweiz,
VAE, Zypern |