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Besteuerung
Im schweizerischen
Steuersystem spiegelt sich die föderalistische
Staatsstruktur des Landes. Das Schwergewicht
liegt bei den direkten Steuern. Als Grundprinzip
gilt dabei die Selbstdeklaration durch den
Steuerpflichtigen. Die Steuerbelastung kann im
europäischen Umfeld zu Recht als m9derat
bezeichnet werden, und es gibt, unter anderem
wegen des föderalistischen Aufbaues, genügend
Freiraum für eine gesunde Konkurrenz zwischen
den Kantonen sowie verschiedene interessante
fiskalische Gestaltungsmöglichkeiten. Eine
große Anzahl von zwischenstaatlichen Abkommen
verhindert die steuerliche Doppelbelastung in
internationalen Verhältnissen. Der Standort
Schweiz ist deshalb auch unter steuerlichen
Gesichtspunkten interessant.
Steuersystem Schweiz
Soweit die
Bundesverfassung
bestimmte Steuern
nicht ausdrücklich dem Bund vorbehält oder
verbietet, sind die Kantone als selbständige
Gliedstaaten in der Erhebung von Steuern
grundsätzlich frei. Die Steuerhoheit steht
sowohl dem Bund als auch den Kantonen und ihren
Gemeinden zu. Jeder Kanton hat denn auch sein
eigenes Steuergesetz. Die Festsetzung der
Tarife, der Steuersätze sowie der
Steuerfreibeträge bleibt, auch nach der
erfolgten formellen Harmonisierung der direkten
Steuern von Kantonen und Gemeinden, im
Kompetenzbereich eines jeden einzelnen Kantons.
Die Gemeinden, 2900 an der Zahl, können im
Rahmen des kantonalen Steuerrechts zusätzliche
Steuern erheben. Die kantonalen
Steuerbehörden verstehen
sich übrigens nicht als "Steuervögte",
sondern durchaus
als Ansprechpartner von bestehenden und neuen
Unternehmen und Steuerberatern als ihrer Kunden.
Sie erteilen in der Regel auch Vorbescheide, wie
eine geplante geschäftliche Aktivität steuerlich
behandelt wird. Die Steuerregister sind in der
Mehrheit der Kantone nicht öffentlich
zugänglich.
Je nach Steuerobjekt gibt es
direkte und indirekte Steuern:
-
Direkte Steuern erheben
die Kantone und Gemeinden sowie der Bund,
und zwar auf dem Gewinn und dem Kapital von
Unternehmen, auf dem Einkommen und auf dem
Vermögen von natürlichen Personen.
-
Indirekte Steuern und
Abgaben in Form von Belastungen des Konsums
und des Verbrauchs sind dem Bund
vorbehalten.
Solange
Unternehmen und Unternehmer nur über einen
einzigen Standort in der Schweiz verfügen,
genügen auf den ersten Blick die Kenntnisse
über das dort angewandte Steuersystem. Aber
schon bei zwei Standorten werden zwei
Steuerrechtsordnungen wirksam. Das
erfordert sorgfältige
Planung.
Weiterführende
Literatur und Fachpublikation: Die Vorzüge des
schweizerischen Steuersystems, Hrsg.
Schweizerische Steuerkonferenz, Ausgabe 2002
www,estv,admin.ch/data
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