Firmengründung
Schweiz:
Gründung Schweizer AG, GmbH und Zweigniederlassung
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Steuern
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EU-Niederlassungsfreiheit |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
Mögliche
Alternativen |
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Je nach
Kanton. In Zug 15,5% gesamt |
Nein |
Ja,
unterhält mit fast allen Ländern ein DBA. |
Ja: Wirkung
der Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG |
Nein.
Allerdings hat sich die Schweiz unterworfen |
Uk Ltd, VAE,
Zypern |
Kurzübersicht Dienstleistungen Schweiz
- Beratung in der steuerlichen
Konzeption, unter Einbeziehung der
Doppelbesteuerungsabkommen, Steuergesetze Schweiz und
Sitzstaat des Mandanten
- Gründungen von
Domizilgesellschaften in der Schweiz (8,5% Ertragssteuern),
bzw. Schweizer Gesellschaften mit Steuerprivileg (gemischte
Gesellschaften, Holding)
- Gründungen von Schweizer
Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von
Auslandsgesellschaften in der Schweiz
-
Kauf/ Übernahme von Vorratsgesellschaften (AG Mäntel)
- Treuhand-Dienste:
Treuhand-Aufsichtsrat,Treuhand-Niederlassungsleiter oder
ständiger Vertreter
- Domizilierung am
Business-Center-Schweiz: Eigene Telefonnummer,
Fax,Firmenschild,Postweiterleitung, auf Wunsch: Voll
eingerichtete Büroräume und zeitweise Anmietung von
Konferenzräumen
- Suche nach geeigneten
Geschäftsräumen
- Kapitalisierung von
Schweizer AGs: Emissionsprospekt,Kapitalgeber
- Geschäftskonto Schweiz:
VisaCard, EC-Card, Internetbanking
Steuerrechtliche Einordnung Schweiz
1.Die Schweiz unterhält
Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern,
auch mit Deutschland. Rechtsfolge: DBA-Sachverhalt.
EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar, im Rahmen von
ausländischen Beteiligungen (EU) hat sich die Schweiz der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfen.
1.1.: Zur Anerkennung der
steuerlichen Betriebsstätte muss ein in der Schweiz
steuerrechtlich Ansässiger (bzw. gewöhnlicher Aufenthalt) als
Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten (Vgl. Ort der
geschäftlichen Oberleitung als zentrales
Betriebsstättenmerkmal im Rahmen der Legaldefinition nach
DBA). Entweder verlagern Sie oder ein Beauftragter Ihren
Lebensmittelpunkt in die Schweiz bzw. Sie stellen einen in der
Schweiz Ansässigen als Geschäftsführer an oder unsere
Schweizer Kanzlei stellt eine Geschäftsführung treuhänderisch
(nur bei AG).
2.:
EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar.
Rechtsfolge: Zur Anerkenntnis der steuerlichen
Betriebsstätteneigenschaft muss- zumindest aus deutscher
Sicht- in der Schweiz ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden (voll
eingerichtetes Büro und mind. ein Mitarbeiter). GGF. kann als
Minimalanforderung ein virtuelles Domizil beim
Regus-Office oder
Business Center Zug
ausreichend sein (Firmenschild, eigene Telefonnummer,
Faxnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen
Geschäftszeiten, keine C.O.Adresse), mithin kann der
Treuhand-Geschäftsführer als Angestellter installiert werden,
sofern Sie -oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt
nicht in die Schweiz verlagern und/oder einen Schweizer
anstellen.
Treuhand-Dienste: Bei der
Schweizer GmbH kann der Geschäftsführer NICHT treuhänderisch
gestellt werden, nur der Gesellschafter, bei einer Schweizer
AG kann der Aufsichtsrat hingegen treuhänderisch gestellt
werden. Bei der Installation einer Zweigniederlassung einer
EU-Gesellschaft in der Schweiz, können wir den
Niederlassungsleiter treuhänderisch stellen. |