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Firmengründung Schweiz- Schweizer AG und GmbH

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Firmengründung Schweiz: Gründung Schweizer AG, GmbH und Zweigniederlassung  

Steuern

EU-Niederlassungsfreiheit

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach 8 AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

Mögliche Alternativen

Je nach Kanton. In Zug 15,5% gesamt Nein Ja, unterhält mit fast allen Ländern ein DBA. Ja: Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG Nein. Allerdings hat sich die Schweiz unterworfen Uk Ltd, VAE, Zypern

Kurzübersicht Dienstleistungen Schweiz

  • Beratung in der steuerlichen Konzeption, unter Einbeziehung der Doppelbesteuerungsabkommen, Steuergesetze Schweiz und Sitzstaat des Mandanten
  • Gründungen von Domizilgesellschaften in der Schweiz (8,5% Ertragssteuern), bzw. Schweizer Gesellschaften mit Steuerprivileg (gemischte Gesellschaften, Holding)
  • Gründungen von Schweizer Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Auslandsgesellschaften in der Schweiz
  • Kauf/ Übernahme von Vorratsgesellschaften (AG Mäntel)
  • Treuhand-Dienste: Treuhand-Aufsichtsrat,Treuhand-Niederlassungsleiter oder ständiger Vertreter
  • Domizilierung am Business-Center-Schweiz: Eigene Telefonnummer, Fax,Firmenschild,Postweiterleitung, auf Wunsch: Voll eingerichtete Büroräume und zeitweise Anmietung von Konferenzräumen
  • Suche nach geeigneten Geschäftsräumen
  • Kapitalisierung von Schweizer AGs: Emissionsprospekt,Kapitalgeber
  • Geschäftskonto Schweiz: VisaCard, EC-Card, Internetbanking

Steuerrechtliche Einordnung Schweiz

1.Die Schweiz unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern, auch mit Deutschland. Rechtsfolge: DBA-Sachverhalt. EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar, im Rahmen von ausländischen Beteiligungen (EU) hat sich die Schweiz der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfen.

1.1.: Zur Anerkennung der steuerlichen Betriebsstätte muss ein in der Schweiz steuerrechtlich Ansässiger (bzw. gewöhnlicher Aufenthalt) als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten (Vgl. Ort der geschäftlichen Oberleitung als zentrales Betriebsstättenmerkmal im Rahmen der Legaldefinition nach DBA). Entweder verlagern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz bzw. Sie stellen einen in der Schweiz Ansässigen als Geschäftsführer an oder unsere Schweizer Kanzlei stellt eine Geschäftsführung treuhänderisch (nur bei AG).

2.: EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar. Rechtsfolge: Zur Anerkenntnis der steuerlichen Betriebsstätteneigenschaft muss- zumindest aus deutscher Sicht- in der Schweiz ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden (voll eingerichtetes Büro und mind. ein Mitarbeiter). GGF. kann als Minimalanforderung ein virtuelles Domizil beim Regus-Office  oder Business Center Zug ausreichend sein (Firmenschild, eigene Telefonnummer, Faxnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten, keine C.O.Adresse), mithin kann der Treuhand-Geschäftsführer als Angestellter installiert werden, sofern Sie -oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nicht in die Schweiz verlagern und/oder einen Schweizer anstellen.

Treuhand-Dienste: Bei der Schweizer GmbH kann der Geschäftsführer NICHT treuhänderisch gestellt werden, nur der Gesellschafter, bei einer Schweizer AG kann der Aufsichtsrat hingegen treuhänderisch gestellt werden. Bei der Installation einer Zweigniederlassung einer EU-Gesellschaft in der Schweiz, können wir den Niederlassungsleiter treuhänderisch stellen.