| Insolvenz Unternehmer - Unternehmer überschuldet - GmbH Insolvenz - Verbraucherinsolvenz - Insolvenzverfahren - EU Insolvenz - Insolvenzverfahren in der EU - Insolvenzverfahren in England oder Frankreich - Überschuldung - Konkurs- Unternehmerinsolvenz - | |||||
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Überschuldung - Insolvenz des Unternehmers (Personen- und Kapitalgesellschaft)
Bei Überschuldung des Unternehmers (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft oder Kapitalgesellschaft) übernehmen wir alle notwendigen Maßnahmen zur Entschuldung, Insolvenzantrag oder Liquidierung des Unternehmens. Für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen oder die Dividenden des Unternehmens bieten wir Lösungsmöglichkeiten, z.B. über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand- Diensten. Überschuldung der Deutschen GmbH Unsere Kanzlei übernimmt die Abwicklung der überschuldeten Deutschen GmbH, inkl. Exit-Strategien. Mehr zu diesem Thema lesen Sie bitte hier... Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich Abmeldung der Zweigniederlassung beim örtlichen Handelsregister, Abschluss- Bilanz, Verfahrenseröffnung- und Begleitung in England. Die Neustart- Limited ![]() Überschuldete Unternehmer haben die Möglichkeit über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten den geschäftlichen Neubeginn zu realisieren: Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich und Treuhand- Shareholder (Trustee-Gesellschaft unserer englischen Anwalts- und Steuerkanzlei). Der Mandant/Schuldner (oder eine Dritte Person) wird Direktor der Gesellschaft, unsere englische Trustee-Gesellschaft wird Shareholder. Mithin ist das Vermögen der Limited als juristische Person und/oder die Dividenden nicht pfändbar. Pfändbar wäre allein das Gehalt des Direktors der Limited, sofern auch Schuldner. Möglich ist auch die Stellung eines Treuhand-Direktors, selbst wenn die englische Limited z.B. in Deutschland eine Zweigniederlassung anmeldet. Neustart ug oder gmbh Als Alternative zur englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich, bieten wir für Deutsche Mandanten auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft oder GmbH mit Treuhand-Diensten an (Treuhand-Gesellschafter und/oder Treuhand-Geschäftsführer). Gründung einer eu auslandsgesellschaft mit betriebsstätte im eu ausland Sofern die Gesellschaft nicht zwingend nach 5 DBA eine Betriebsstätte in Deutschland oder z.B. Österreich auslöst, gründen wir für Mandanten Gesellschaften im EU Ausland oder in Drittstaaten inkl. Treuhand-Direktor- und Shareholder, Kontoeröffnung, Registered Office- und Headoffice. Bei einer solchen Konstellation findet die Besteuerung der Gesellschaft im Sitzstaat (also z.B. 10% auf Zypern) statt. Wenn man alles richtig macht, besteht natürlich auch keine Zugriffsmöglichkeit der Gläubiger. Die Haftung der Geschäftsführung kann nicht vermieden werden? Natürlich gibt es Fälle, wo die persönliche Haftung der Geschäftsführung nicht verhindert werden kann. In Deutschland würde das i.d.R. die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach sich ziehen, mit einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren. In solchen Fällen bietet unsere Kanzlei das Insolvenzverfahren im EU-Ausland an, also z.B. in England, Frankreich oder Spanien (nach 12-16 Monaten schuldenfrei).
Wie Sie das Insolvenzverfahren in England eigenständig und extrem kostengünstig realisieren, nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können! Mehr zu diesem Dienstleistungspaket lesen Sie hier... |
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