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Insolvenzverfahren in England:
Nach 12 Monaten schuldenfrei
Insolvenzverfahren in England -
Begriffsbestimmungen aus dem englischen Insolvenzrecht
Verbraucherinsolvenz („bankruptcy“)
Hierbei
geht es um die Verwertung und Aufteilung der Vermögenswerte
einer natürlichen Person
und um die Schließung eines eventuell vorhandenen
Geschäftsbetriebs. Der Insolvenzantrag wird von einem
Gläubiger oder dem Schuldner selbst beim Gericht gestellt und
gegebenenfalls von diesem bestätigt.
Das Gericht kann die Insolvenz einer natürlichen Person
feststellen, wenn diese nicht in der Lage
ist, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.
Eine
Mitteilung über den Insolvenzbeschluss geht an den Chief Land
Registrar und es erscheint eine Insolvenzanzeige in einer
geeigneten Zeitung und in der London Gazette.
Wird statt des amtlichen Verwalters („official receiver“) ein
Insolvenzverwalter („insolvency
practitioner”) zum Treuhänder bestellt, ist ein Exemplar der
Bestellungsurkunde beim Gericht zu
hinterlegen. Nach seiner Bestellung muss der Treuhänder je nach
Art der Bestellung die
Öffentlichkeit auf mehreren Wegen davon unterrichten, u. a.
durch ein Inserat in der dafür am besten geeigneten
Zeitung und durch eine Mitteilung an alle bekannten Gläubiger.
Insolvenz England: Der
Insolvenzverwalter
Um
amtlich in einem Insolvenzverfahren tätig werden zu können, muss
die betreffende Person vom zuständigen Minister oder von einem
der sieben anerkannten Berufsverbände als Insolvenzverwalter
zugelassen sein. Die Befugnisse des amtlichen
Insolvenzverwalters bei Insolvenzplan-, Liquidations- und
Verbraucherinsolvenzverfahren sind im Insolvency Act 1986
geregelt. Darüber hinaus sind fachliche Standards und
berufsethische Grundsätze einzuhalten.
Die Befugnisse des Zwangsverwalters sind vor allem im
entsprechenden Sicherungsinstrument
geregelt.
Insolvenz England und die
Gläubiger
Bei einem Insolvenzplan-, Liquidations- oder
Verbraucherinsolvenzverfahren sind die Interessen sämtlicher
Gläubiger zu berücksichtigen. Im Falle einer Zwangsverwaltung
hingegen handelt der
Insolvenzverwalter hauptsächlich im Interesse des
Pfandgläubigers, der ihn bestellt hat.
Gesetzliche Vertreter („directors”)
Die
gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens („directors”) sind bei
allen Arten von Insolvenzverfahren gesetzlich verpflichtet, mit
dem amtlichen Insolvenzverwalter – bei
Zwangsabwicklungen mit dem
amtlichen Verbraucherinsolvenzverwalter – zusammenzuarbeiten
und ihm Auskünfte zu erteilen.
Insolvenzverfahren in England:
Wichtige Punkte in der Zusammenfassung
-
Verlagerung des
Lebensmittelpunktes:
Vorsichtshalber gehen
wir von der steuerrechtlichen Definition hinsichtlich des
gewöhnlichen Aufenthaltes aus, also mindestens 183 Tage pro
Jahr in England anwesend, notwendigerweise nicht an einem
Stück. Dieses ist aber nicht in jedem Falle zwingend.
Erforderlich ist eine Wohnung (oder Immobilie) auf eigenen
Namen (Mietvertrag, Council Tax-Bescheinigung). Zur
Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag und
alleiniges Nutzungsrecht. Die Wohnung/Zimmer muss zur
ständigen Nutzung eingerichtet sein. Eine überwiegende
Unterkunft in Gaststätten oder Hotels begründet hingegen
i.d.R. keinen Lebensmittelpunkt.
- Müssen Sie die Verlagerung Ihres
Wohnsitzes/ gewöhnlichen Aufenthaltes begründen?
Nein, im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit kann jeder EU
Bürger seine Wohnsitzname in der EU frei bestimmen. Es
stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein
Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England
verlagert, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen.
- Zu welchem Zeitpunkt kann das
Verfahren in England eingeleitet werden?
Entscheidend ist die gerichtliche Zuständigkeit. Wird der
Mittelpunkt der überwiegenden Interessen in England
glaubhaft gemacht (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in
England, Job in England oder selbständige Tätigkeit von
England aus, steuerliche Anmeldung, NI, NHS, Konto usw..),
so ist das englische Insolvenzgericht zuständig und das
Verfahren muss in England eingeleitet werden.
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Sozialversicherungsnummer in
England: Die
Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in
England und ist zwingend erforderlich
-
Konto in England:
Eröffnung eines Privatkontos bei einer
englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der
Mietvertrag, die Council Tax-Bescheinigung und die
Sozialversicherungsnummer benötigt
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Beruflicher
Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei
"eigener Limited" oder selbständige Tätigkeit von England
aus.
- Derzeitiger Heimatstaat:
Aufgabe der Wohnung, Abmeldung beim
Einwohnermeldeamt
- Melden Sie
sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab
und besorgen Sie sich einen
Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge-
/Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
- Unbewegliches Vermögen im
derzeitigen Heimatland, z.B. eine Immobilie:
Es
kann im derzeitigen Heimatland ein
Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden.
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