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In Deutschland dauert die Wohlverhaltensphase derzeit 6 Jahre. Danach erfolgt die Restschuldbefreiung. Andere Länder kennen wesentlich kürzere Wohlverhaltensphasen, in England z.B. maximal 12 Monate, in Frankreich durchschnittlich 18 Monate. Eine Alternative für den Deutschen Schuldner wäre also die Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach England oder Frankreich, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen. Eine andere Alternative besteht in der "außergerichtlichen Schuldenbereinigung", eigentlich der "Königsweg" zur Entschuldung. Dabei bietet der Schuldner den Gläubigern eine gewisse Quote (Einmalzahlung) und ggf. ergänzend monatliche Raten an. Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf einen Anteil seiner Forderungen. Insolvenzverfahren in Deutschland Die Insolvenzordnung (InsO) regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. AntragstellungZur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist berechtigt
InsolvenzfähigkeitEin Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person des Privatrechts (Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch der nicht rechtsfähige Verein) eröffnet werden. Insolvenzfähig sind weiterhin
InsolvenzgründeDie Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Folgende Insolvenzgründe sind möglich:
SicherungsmaßnahmenDas Insolvenzgericht kann bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verschiedene Sicherungsmaßnahmen anordnen:
ZuständigkeitZuständig für den Insolvenzantrag ist das Insolvenzgericht (Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat) bei dem der Schuldner/ die Schuldnerin seinen / ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit an einem anderen Ort, dann ist das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt. Sind mehrere Gerichte zuständig, ist ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem zuerst der Insolvenzantrag gestellt wurde. Schuldnerberatung - Insolvenzberatung: Unsere Dienstleistungen im rahmen der Schuldenbereinigung - insolvenzverfahren Wir bieten für natürliche Personen und Unternehmen die außergerichtliche Schuldenbereinigung sowie Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens an. Dabei haben Sie als Mandant folgende Vorteile: -Wir sind keine Schuldnerberatung oder eine reine "Insolvenzagentur", sondern Rechtsanwälte -Keine langen Wartezeiten (Öffentliche Schuldnerberatungen haben derzeit bis zu 12 Monaten Wartezeit!) -Sie können uns Online beauftragen und Ihre Schuldenbereinigung bequem vom Schreibtisch aus realisieren. Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich -Durch unsere Organisationsstruktur sind wir in der Lage, Mandanten aus ganz Deutschland oder Österreich zu betreuen, Ihr Wohnsitz spielt keine Rolle Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten:
Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages? Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los. in einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht das Scheitern der außergerichtlichen Einigung "ersetzt" und Gläubiger zwingt, sich dem Bereinigungsplan zu unterwerfen. Dieses hat aber in den meisten Fällen keine nachteiligen Auswirkungen für den Schuldner. Kosten für das insolvenzverfahren
Alternativen zum insolvenzverfahreN in Deutschland: die außergerichtliche Schuldenbereinigung Eine Alternative besteht in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Dabei verzichten ihre Gläubiger auf einen gehörigen Anteil der Forderungen, im Gegenzug bieten sie einen Einmalbetrag und/oder monatliche Raten an. Damit eine solche außergerichtliche Schuldenbereinigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, sollten sie mindestens 25% Ihrer Gesamtschulden in einem Betrag tilgen.. (z.B. Darlehn/Schenkung von Bekannten oder Verwandten, Verkauf einer Lebensversicherung usw.) und -sofern erforderlich- entsprechende monatliche Raten leisten können. Gern übernehmen unsere Anwälte dann für sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Dann hat ein solcher Einigungsversuch/Bereinigungsplan natürlich wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet für Schuldner und Gläubiger immer die meisten Vorteile. Im Falle einer Einmalzahlung und monatlichen Raten sind die monatlichen Ratenzahlungen ebenfalls auf 6 Jahre begrenzt. Scheitert dieser außergerichtliche Bereinigungsversuch, kann schon auf dieser Grundlage das insolvenzverfahren eingeleitet werden. Insolvenzverfahren in England oder Frankreich In England oder Frankreich erfolgt die Restschuldbefreiung bereits nach 12 bis 13 Monaten. Dabei hat jeder EU Bürger das Recht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land zu verlagern (EU Niederlassungsfreiheit) und sich dort dem Verfahren zu unterwerfen. Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich bieten wir alle notwendigen Dienstleistungen an: -Vorübergehender Wohnsitz in England oder Frankreich -Hilfe bei der Wohnsitzname in England oder Frankreich -Meldung zur Sozialversicherung, in England Termin beim Jobcenter -Einleitung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht in England oder Frankreich -Privatkonto in England oder Frankreich -Sofern notwendig bzw. sinnvoll: Gründung einer Kapitalgesellschaft in England oder Frankreich, der Schuldner wird bei dieser Kapitalgesellschaft angestellt -Begleitung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung Selfmade Paket UK Inso Mandanten, die der englischen Sprache mächtig sind und es sich zutrauen, dass Verfahren überwiegend selbständig zu realisieren, bieten wir über unser Selfmade-Paket UK Inso die Möglichkeit der kostengünstigen Realisierung: Selfmade-Paket UK Inso Überschuldung des UnternehmersBei Überschuldung des Unternehmers (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft oder Kapitalgesellschaft) übernehmen wir alle notwendigen Maßnahmen zur Entschuldung, Insolvenzantrag oder Liquidierung des Unternehmens. Für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen oder die Dividenden des Unternehmens bieten wir Lösungsmöglichkeiten über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand- Diensten. Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich Abmeldung der Zweigniederlassung beim örtlichen Handelsregister, Abschluss- Bilanz, Verfahrensbegleitung in England. Die Neustart- Limited Überschuldete Unternehmer haben die Möglichkeit über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten den geschäftlichen Neubeginn zu realisieren: Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich und Treuhand- Shareholder (Trustee-Gesellschaft unserer englischen Anwalts- und Steuerkanzlei). Der Mandant/Schuldner (oder eine Dritte Person) wird Direktor der Gesellschaft, unsere englische Trustee-Gesellschaft wird Shareholder. Mithin ist das Vermögen der Limited als juristische Person und/oder die Dividenden nicht pfändbar. Pfändbar wäre allein das Gehalt des Direktors der Limited, sofern auch Schuldner. |
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