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Insolvenzverfahren
in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei
Insolvenzverfahren in England:
Grundsätzliches
Grundsätzlich kann jeder EU Bürger (z.B.
Deutscher oder Österreichischer Staatsbürger) seinen
Lebensmittelpunkt nach England verlagern, um sich dort dem
Insolvenzverfahren zu unterwerfen. Rechtliche Grundlage ist u.a.
die Europäische
Insolvenzordnung (EuInsVO) Nr. 1346/2000,
gültig seit dem 31.05.2002.
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung
spätestens nach 12 Monaten!
Für Deutsche Schuldner ist
ergänzend der BGH- Beschluss vom 18.09. 2001 maßgeblich. Der Leitsatz des
BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher
Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem
Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den
Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die
Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort
erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im
Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der
Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der
deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX
ZB 51 / 00
Im Kontext eines Insolvenzverfahrens in
England ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner
den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen nach England
verlagert, damit die gerichtliche Zuständigkeit in England
belegen ist. Dominante Anhaltspunkte für die Verlagerung der
wesentlichen Interessen nach England sind: Wohnung in England
(Mietvertrag, Council Tax-Bescheinigung, zur ständigen Nutzung
eingerichteter Wohnraum), steuerliche Anmeldung, NHS (National
Health Service) sowie eine unselbständige- oder selbständige
Tätigkeit in England (beruflicher Interessensschwerpunkt).
Hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes in England sollte im
Zweifel auf die steuerrechtlich Definition abgestellt werden,
also mindestens 183 Tage pro Jahr in England anwesend,
notwendigerweise nicht an einem Stück. Dieses ist aber nicht in
jedem Falle zwingend, hier ist der Einzelfall zu bewerten.
Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in
der Zusammenfassung
-
Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Erforderlich ist eine
Wohnung (oder Immobilie) auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council
Tax-Bescheinigung). Zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag
und alleiniges Nutzungsrecht. Die Wohnung/Zimmer muss zur ständigen
Nutzung eingerichtet sein. Eine überwiegende Unterkunft in Gaststätten
oder Hotels begründet hingegen i.d.R. keinen Lebensmittelpunkt. Der
Schuldner sollte ferner einen Job in England haben oder einer
selbständigen Tätigkeit in England nachgehen. Eine selbständige
Tätigkeit kann über die Gründung einer englischen Limited mit alleiniger
Betriebsstätte in England realisiert werden. Hat der Schuldner keinen
Job in England und geht er keiner selbständigen Tätigkeit nach - verfügt
aber über die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung des
Verfahrens - kann eine englische Limited mit Treuhand-Diensten gegründet
werden, wobei der Schuldner bei "seiner" Limited angestellt wird.
- Müssen Sie die Verlagerung Ihres Wohnsitzes/
gewöhnlichen Aufenthaltes begründen? Nein, im Rahmen der EU
Niederlassungsfreiheit kann jeder EU Bürger seine Wohnsitzname in der EU
frei bestimmen. Es stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein
Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagert, um sich
dort dem Verfahren zu unterwerfen.
- Zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren in
England eingeleitet werden? Entscheidend ist die gerichtliche
Zuständigkeit. Wird der Mittelpunkt der überwiegenden Interessen in
England glaubhaft gemacht (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in England,
Job in England oder selbständige Tätigkeit von England aus, steuerliche
Anmeldung, NI, NHS, Konto usw..), so ist das englische Insolvenzgericht
zuständig und das Verfahren muss in England eingeleitet werden.
- Sozialversicherungsnummer in England:
Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England
und ist zwingend erforderlich
- Konto in England:
Eröffnung eines
Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, die Council Tax-Bescheinigung und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
- Beruflicher Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited" oder
selbständige Tätigkeit von England aus.
- Derzeitiger Heimatstaat:
Wir empfehlen die Aufgabe der Wohnung und Abmeldung
beim Einwohnermeldeamt. Alternativ kann der Mietvertrag von einer
anderen Partei weitergeführt werden (Ehefrau, Verwandter/Bekannter oder
z.B. englische Limited wird Mieter).
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen.
- Unbewegliches Vermögen im derzeitigen
Heimatland, z.B. eine Immobilie: Es kann im derzeitigen
Heimatland ein Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden.
- Wie läuft das Verfahren in der
Zusammenfassung ab?: Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner
Interessen nachweisbar in England kann das Verfahren beim zuständigen
Gericht eingeleitet werden. Dazu sind bestimmte Antragsformulare
komplett auszufüllen, inkl. Liste der Gläubiger (oder gesetzliche
Vertreter), Gehaltsnachweis und Nachweis des Lebensmittelpunktes. Es
findet ein Termin beim zuständigen Gericht statt. Hier erklärt einen der
Richter- sofern alles richtig läuft- für Bankrott. Nachfolgend wird an
einen Insolvenzverwalter übergeben.
- Wie hoch ist der pfändbare Anteil in
England?: Zum besseren Verständnis für unsere Mandanten
sprechen wir in unseren Veröffentlichungen von einem pfändbaren Anteil.
Allerdings gibt es in England keine Pfändungstabelle wie z.B. in
Deutschland. Vielmehr legt der Richter den entsprechenden Anteil fest.
Beträgt das Einkommen in London maximal 1.500 GBP, so ist kein Anteil
pfändbar, weil die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind. Es wäre
dann also eine Null-Insolvenz. Theoretisch könnte dann gleich beim
Termin die Restschuldbefreiung erfolgen, was aber bei
Nicht-englischen-Staatsbürgern nur sehr selten vorkommt.
- Ab welchem Zeitpunkt kann der Schuldner
zurück in sein Heimat-Land (also z.B. zurück nach Deutschland oder
Österreich?): Wenn man die Angelegenheit sehr geschickt
anstellt (und dafür sind wir ja da), kann der Schuldner bereits nach
Verfahrenseröffnung zurück in sein Heimatland, also nach 3-5 Monaten.
Denn die EU Insolvenzordnung schreibt vor, dass das Gericht zuständig
bleibt, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Es müssen nur einige Dinge
zwingend beachtet werden und die Konstellation sollte nicht von Beginn
an erkennbar darauf ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die gesamte
Konstellation sollte so ausgelegt werden, dass der Schuldner glaubhaft
macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auch zukünftig in England haben
wird. Denn wir wollen ja keine jahrelangen Prozesse führen, um das Recht
des Schuldners durchzusetzen.
Insolvenzverfahren in England:
Dienstleistungen und Gebühren
Die Gebühren hängen stark von den
Dienstleistungen ab. Gern senden wir Ihnen eine entsprechende
Gebührenübersicht. Bei unserem Voll-Service-Angebot erfolgt eine
deutschsprachige Begleitung in England.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
-
Vorübergehender Wohnsitz in England
(für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine
Mietwohnung gefunden ist). Kein "Briefkasten", sondern inkl.
Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für
Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse
realisiert werden.
-
Hilfe bei der Wohnungssuche in England
(Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der
Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten
Strom/Wasser/Telefon.
-
Begleitung zum Banktermin
zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
-
NI- Nummer und NHS
(Terminabsprache mit dem Jobcenter
London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim
Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
-
Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz,
Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung
der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz,
Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des
Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/
Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/
Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll:
Gründung einer englischen Limited, ggf. mit
Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder).
Neben dem Voll-Service-Angebot
zum Insolvenzverfahren in England bieten wir unseren Mandanten
noch das
eBook Insolvenzverfahren in England an oder
das Premium-Paket für Mandanten, die englischsprachig sind und
das Verfahren weitestgehend eigenständig realisieren möchten.
Insolvenzverfahren in
England: Rein staatliche Gebühren
Im Rahmen des Insolvenzantrages werden folgende Gebühren fällig:
-Die Gerichtsgebühr von 140,00 GBP. Unter gewissen
Umständen kann das Gericht diese
Gebühr reduzieren; z. B.
wenn Sie Einkommensunterstützung erhalten
-Die Hinterlegung von 310,00 GBP bezüglich der Kosten des
Insolvenzverfahrens. Diese
Hinterlegung ist in allen Fällen
zahlbar.
Die Gebühr, die für den Eid im Zusammenhang mit der
Auskunft über die Verbindlichkeiten anfällt. In einem County
Court wird keine Gebühr hierfür erhoben, aber im High Court oder
vor einem
Rechtsanwalt wird eine Gebühr von 7,00 GBP erhoben.
Wenn Sie ein verheiratetes Paar sind und Sie beide einen
Insolvenzantrag stellen möchten, werden
Sie beide jeweils separate Gebühren zu zahlen haben. Wenn
Sie ein Geschäft in einer Partnerschaft betreiben haben, so muss
jeder Partner gesondert eine Gebühr zahlen, es sei denn, beide
Partner stellen einen gemeinsamen Insolvenzantrag gemäß der
Insolvent Partnerships Order 1994 ( Formblatt
16). Die oben genannten Gebühren sollten bar oder per
Postnachnahme oder durch Scheck von einer Bausparkasse, Bank
oder einem Anwalt bezahlt werden. Schecks sollten als
Zahlungsempfänger H M Paymaster General ausweisen. Persönliche
Schecks werden nicht akzeptiert.
Insolvenzverfahren in England:
Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in
Anspruch nehmen?
Wir bzw. unsere
Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit
fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und
EU-Insolvenzrecht.
Wir bieten den
"Voll-Service" "aus einer Hand":
- Vorübergehender
Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als
Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein
"Briefkasten", sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare
Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann
bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei
der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener
Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung,
Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages,
Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung
zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer
und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London,
Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche
Meldung beim Finanzamt)
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der
Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der
Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl.
Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim
engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei
Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR
(Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll:
Gründung einer englischen Limited, ggf. mit
Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder).
Der Mandant (Schuldner) wird bei "seiner" Limited
angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne,
aber nicht das Vermögen der Limited. Ergänzend: Beruflicher
Interessensschwerpunkt, Begründung der Ansässigkeit in
England.
Einen solchen "Voll-Service" können nach
unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte
anbieten.
englisches Insolvenzverfahren: Fragen und
Antworten
Über unser Webseite:
erhalten Sie grundlegende Informationen zum
Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im
Kontext des Verfahrens.
Insolvenzverfahren in england: Grafische Darstellungen
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