| Schuldnerberatung - Insolvenzberatung - Verbraucherinsolvenz - Insolvenzverfahren - EU Insolvenz - Insolvenzverfahren in der EU - Insolvenzverfahren in England oder Frankreich - Überschuldung - Konkurs- Unternehmerinsolvenz - Rechtsanwalt Insolvenz | |||||
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Unsere Kanzlei betreut Privatpersonen und Unternehmer in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und/oder Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens. Ergänzend übernehmen wir für Schuldner in der EU die Realisierung des Insolvenzverfahrens in einem anderen EU-Staat (z.B. England, Spanien oder Frankreich, nach 12-16 Monaten schuldenfrei) inkl. aller erforderlichen Dienstleistungen. Unternehmer bieten wir darüber hinaus Exit-Strategien an und/oder Konzeptionen für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen. 1.Insolvenzverfahren in Deutschland Wir bieten für natürliche Personen und Unternehmen die außergerichtliche Schuldenbereinigung sowie Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens an. Dabei haben Sie als Mandant folgende Vorteile: -Wir sind keine Schuldnerberatung oder eine reine "Insolvenzagentur", sondern Rechtsanwälte -Keine langen Wartezeiten (Öffentliche Schuldnerberatungen haben derzeit bis zu 12 Monaten Wartezeit!) -Sie können uns Online beauftragen und Ihre Schuldenbereinigung bequem vom Schreibtisch aus realisieren. Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich -Durch unsere Organisationsstruktur sind wir in der Lage, Mandanten aus ganz Deutschland zu betreuen, Ihr Wohnsitz spielt keine Rolle 2. EU-Insolvenz (Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, nach 12 Monaten schuldenfrei) In vielen EU-Ländern (England, Frankreich, Spanien) erfolgt eine Restschuldbefreiung bereits nach 12-16 Monaten! Gemäss EU Insolvenzordnung ist das Gericht in dem Land zuständig, wo der Schuldner den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen hat. Verlagert also der Schuldner den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen z.B. nach England, kann er dort das Verfahren einleiten. Unsere Kanzlei bietet im Kontext der EU-Insolvenz alle erforderlichen Dienstleistungen an.
Wie Sie das Insolvenzverfahren in England eigenständig und extrem kostengünstig realisieren, nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können! Mehr zu diesem Dienstleistungspaket lesen Sie hier... 3. Unternehmer/Juristische Personen: Regelinsolvenz- Exit Strategien und geschäftlicher Neubeginn Abwicklung des überschuldeten Unternehmens (Regelinsolvenz), Exit-Strategien bei der überschuldeten Deutschen GmbH, Unternehmens- Neugründung mit Treuhanddiensten für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff 4. Rettung von unbeweglichem vermögen (z.B. Immobilie) vor der zwangsversteigerung Juristisch wasserdichte Gestaltungsstrategien zur Rettung der Deutschen Immobilie (oder anderem unbeweglichem Vermögen). Insolvenzverfahren in Deutschland: Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten:
Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages? Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los. in einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht das Scheitern der außergerichtlichen Einigung "ersetzt" und Gläubiger zwingt, sich dem Bereinigungsplan zu unterwerfen. Dieses hat aber in den meisten Fällen keine nachteiligen Auswirkungen für den Schuldner. Kosten für das insolvenzverfahren
Alternativen zum insolvenzverfahreN in Deutschland: die außergerichtliche Schuldenbereinigung Eine Alternative besteht in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Dabei verzichten ihre Gläubiger auf einen gehörigen Anteil der Forderungen, im Gegenzug bieten sie einen Einmalbetrag und/oder monatliche Raten an. Damit eine solche außergerichtliche Schuldenbereinigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, sollten sie eine Mindestquote Ihrer Gesamtschulden in einem Betrag tilgen können. (z.B. Darlehn/Schenkung von Bekannten oder Verwandten, Verkauf einer Lebensversicherung usw.) und -sofern erforderlich- entsprechende monatliche Raten leisten können. Gern übernehmen unsere Anwälte dann für sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Dann hat ein solcher Einigungsversuch/Bereinigungsplan natürlich wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet für Schuldner und Gläubiger immer die meisten Vorteile. Im Falle einer Einmalzahlung und monatlichen Raten sind die monatlichen Ratenzahlungen ebenfalls auf 6 Jahre begrenzt. Scheitert dieser außergerichtliche Bereinigungsversuch, kann schon auf dieser Grundlage das insolvenzverfahren eingeleitet werden. Insolvenzverfahren in England oder Frankreich In England oder Frankreich erfolgt die Restschuldbefreiung bereits nach 12 bis 16 Monaten. Dabei hat jeder EU Bürger das Recht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land zu verlagern (EU Niederlassungsfreiheit) und sich dort dem Verfahren zu unterwerfen. Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich bieten wir alle notwendigen Dienstleistungen an: -Vorübergehender Wohnsitz in England oder Frankreich -Hilfe bei der Wohnsitzname in England oder Frankreich -Meldung zur Sozialversicherung, in England Termin beim Jobcenter -Einleitung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht in England oder Frankreich -Privatkonto in England oder Frankreich -Sofern notwendig bzw. sinnvoll: Gründung einer Kapitalgesellschaft in England oder Frankreich, der Schuldner wird bei dieser Kapitalgesellschaft angestellt -Begleitung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung Überschuldung des UnternehmersBei Überschuldung des Unternehmers (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft oder Kapitalgesellschaft) übernehmen wir alle notwendigen Maßnahmen zur Entschuldung, Insolvenzantrag oder Liquidierung des Unternehmens. Für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen oder die Dividenden des Unternehmens bieten wir Lösungsmöglichkeiten über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand- Diensten. Überschuldung der Deutschen GmbH Ein insolvenzrechtlicher Sonderfall stellt die überschuldete Deutsche GmbH da. Neben dem Regelinsolvenzverfahren bestehen Exit-Strategien zur "Entsorgung" der überschuldeten GmbH. Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich Abmeldung der Zweigniederlassung beim örtlichen Handelsregister in Deutschland oder Österreich, Abschluss- Bilanz in Deutschland oder Österreich, nunmehr gerichtliche Zuständigkeit in England, Verfahrensbegleitung in England. Die Neustart- Limited Überschuldete Unternehmer haben die Möglichkeit über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten den geschäftlichen Neubeginn zu realisieren: Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich und Treuhand- Shareholder (Trustee-Gesellschaft unserer englischen Anwalts- und Steuerkanzlei). Der Mandant/Schuldner (oder eine Dritte Person) wird Direktor der Gesellschaft, unsere englische Trustee-Gesellschaft wird Shareholder. Mithin ist das Vermögen der Limited als juristische Person und/oder die Dividenden nicht pfändbar. Pfändbar wäre allein das Gehalt des Direktors der Limited, sofern auch Schuldner. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten Alternativ kann natürlich auch eine Deutsche Unternehmergesellschaft (UG) oder Deutsche GmbH mit Treuhand-Gesellschafter installiert werden. Auf Wunsch kann unsere Kanzlei auch einen Treuhand-Geschäftsführer stellen, was allerdings mit hohen Auflagen und Kosten verbunden ist. Löst der Gegenstand des Unternehmens in Deutschland oder Österreich nicht zwingend eine steuerliche Betriebsstätte nach 5 DBA aus, so realisieren wir auch Firmengründungen im Ausland mit Treuhand-Diensten (z.B. Gründung einer zyprischen Limited mit alleiniger Betriebsstätte auf Zypern, inkl. Treuhand-Direktor -und Gesellschafter, ordentlicher Geschäftssitz und Konto usw.) |
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