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Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext: EU- Insolvenz, EU Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, einschließlich der kompletten Realsierung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Insolvenzverfahren in Frankreich: Nach 18 Monaten schuldenfrei
Insolvenzverfahren in Frankreich Wie England kennt auch Frankreich das verkürzte Verfahren zur Restschuldbefreiung nach ca. 18 Monaten. Persönlich ziehen wir das Insolvenzverfahren in England vor, da das gesamte Verfahren einfacher zu realisieren ist. Es gibt aber Fälle, bei denen ein Insolvenzverfahren in Frankreich aus rein taktischen Erwägungen ggf. besser geeignet ist. So z.B., wenn der Mandant grenznah zu Frankreich wohnt und/oder ein Unternehmen grenznah zu Frankreich leitet. Mithin ist die Realisierung des Lebensmittelpunktes in Frankreich einfacher. Analog dem englischen Insolvenzverfahrens bieten wir im Kontext eines Insolvenzverfahrens in Frankreich alle erforderlichen Dienstleistungen an: -Hilfe bei der Wohnsitzname in Frankreich (Auswahl einer Wohnung, Mietvertrag usw) -Steuerliche Anmeldung, Anmeldung zur Sozialversicherung -Einleitung und Begleitung des Verfahrens über unsere Rechtsanwälte, Termin beim Insolvenzgericht /Insolvenzverwalter in Frankreich -Sofern erforderlich oder sinnvoll: Gründung einer Kapitalgesellschaft in Frankreich, ggf. mit Treuhand-Diensten Insolvenzverfahren in england: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht. Wir bieten den "Voll-Service" "aus einer Hand":
Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten. englisches Insolvenzverfahren: Fragen und Antworten Über unser Webseite: erhalten Sie grundlegende Informationen zum Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des Verfahrens. Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00 Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer (NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt. Wichtige Punkte Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben. Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert werden). Zusammenfassung bis hier
-Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England Gründung einer UK Limited Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen. So kann der Schuldner bei der UK Limited angestellt werden, mithin ist ein Gehalt und ein pfändbarer Anteil darstellbar, ergänzend eine plausible Erklärung für die Verlagerung des Wohnsitzes nach England. Da die UK Limited nicht Schuldner im Sinne ist, ist das Vermögen der Ltd nicht pfändbar. Gebühren Insolvenzverfahren in England Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gehen Sie aber grundsätzlich davon aus, dass ein solches Verfahren mit Gebühren nicht unter 8.000 Euro zu realisieren ist (Hilfe bei der Wohnungssuche,Vorübergehender Wohnsitz, NI- und NHS, Privatkonto,Einleitung des Verfahrens usw.). Hinzukommen die Mietkosten in England und ggf. die Gebühren für die Gründung einer UK Limited.
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