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Ohne Meisterbrief: Selbständige Tätigkeit in Deutschland ohne Meisterbrief 

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Ohne Meisterbrief: Selbständige Tätigkeit in Deutschland ohne Meisterbrief  

Infolge der EU Niederlassungsfreiheit und der Urteile des EuGHs ist es möglich, über die Gründung einer EU-Gesellschaft ohne Meisterbrief in Deutschland tätig zu werden. Allerdings ist die juristisch wasserdichte Ausgestaltung i.d.R. sehr aufwendig und daher nicht für ein paar hundert Euro realisierbar. Zunächst wird eine Gesellschaft in der EU gegründet (z.B. England,Niederlande), die ihre einzige Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft hat. Kunden beauftragen mithin diese EU-Gesellschaft mit der Durchführung der Arbeiten. Handwerksarbeiten: Bei Deutschen Kunden, entsendet die EU-Gesellschaft einen Mitarbeiter nach Deutschland, um die Arbeiten auszuführen.

Um die einzige Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft zu realisieren,ist es i.d.R. notwendig das ein im Sitzstaat Ansässiger als Geschäftsleitung auftritt. Hier können wir einen Anwalt als Treuhand-Direktor stellen oder Sie- oder ein Beauftragter- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft und treten selbst als Direktor der Gesellschaft auf oder Sie stellen einen im Sitzstaat ansässigen als Direktor im Sinne an.

Mandanten, die "grenznah" wohnen/Ihren Betrieb haben,können selbst als Direktor der Gesellschaft auftreten, wobei sie einen Wohnsitz im Sitzstaat realisieren.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der "ordentliche Geschäftssitz" im Sinne. Ein Briefkasten ist kein ordentlicher Geschäftssitz. Die Mindestanforderung wäre ein virtuelles Domizil bei einem Business-Center, am Besten mit Büroraumanmietung.

Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die ausländische Betriebsstätte keine Betriebsstätte in Deutschland auslöst, jedenfalls nicht nach "außen". Nehmen wir an, es handelt sich bei dem Mandanten um einen Zahntechniker, der seine Arbeiten "in Wahrheit" von Deutschland aus ausführt und weiter ausführen möchte. Der "eigentliche Arbeitsort" dürfte mithin nicht bekannt werden. Es müsste nach außen so aussehen, als wäre der Arbeitsort die Betriebsstätte im Ausland. Mit etwas Geschick lässt sich dieses aber realisieren.

Nehmen wir an, es handelt sich bei dem Unternehmen um einen Handwerksbetrieb, der Arbeiten in Deutschland ausführt, z.B. Dachdecker. Die Gestaltung müsste dann so aussehen (zumindest nach außen), dass die ausländische Betriebsstätte einen inländischen Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, um die Arbeiten auszuführen.