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Als englisch-deutsche Kanzlei eröffnen wir für Mandanten Offshore Konten für Privatpersonen und Firmen ohne persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung. u.a. auf Zypern (EU) oder St. Vincent. | ||||||||||||||||||||||||
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Offshore Konto eröffnen: Offshore Konto für Privatpersonen und Firmen
Offshore Konto für Firmen weltweit in/auf: Zypern, Lettland, St.Vincent und St. Lucia Naturgemäß kann es sehr unterschiedliche Gründe für die Eröffnung eines Offshore-Firmenkontos geben. Besitzen Sie bereits eine ausländische Gesellschaft, können wir für diese Gesellschaft (unabhängig vom Sitzstaat) ein Geschäftskonto auf Zypern oder Lettland (EU), St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia (Drittstaat) eröffnen. In allen Fällen ist die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung nicht erforderlich, was ansonsten in den meisten Ländern zwingend ist. Die Konten werden mit Online-Banking, Kreditkarte und Schecks ausgestattet. Die Menüführung im Online-Banking ist in Landessprache UND immer in englisch. Es ist nicht erforderlich, dass die Gesellschaft (z.B. BVI Ltd, Panama INC, englische Limited usw) eine Niederlassung auf Zypern, Lettland, St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia eröffnet (dieses fordern die meisten Staaten, wie z.B. die Schweiz oder Luxemburg). Erforderliche Unterlagen am Beispiel St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia: 1/ passport copy (notarised by you or the law firm) 2/ driver's license or 2nd ID (notarised by you or the law firm) 3/ utility bill (either the original or a notarised copy) 4/ banking reference letter (this should be addressed to the person at the bank - but once the bank is chosen we will specify to whom) 5/ brokerage reference (or other financial reference) - if possible 6/ professional reference letter (from the law firm)
Bank auf Lucia (Orginalausführungen der Bank übersetzt):
-Eine noteriell beglaubigte Kopie des
Firmenbuchauszuges / Bescheinigung des guten Geschäftsrufs Erforderliche Beglaubigungen und/oder Referenzen kann unsere Kanzlei realisieren. Genau das ist für den Mandanten häufig ein Problem. Denn Auslandsbanken fordern i.d.R. u.a. ein Referenzschreiben von einer Anwaltskanzlei. Offshore Konto eröffnen: Frage des Bankgeheimnisses - Rechtshilfeersuchen - Fiskalische Auslieferungsabkommen Natürlich fördern wir keine illegale Tätigkeiten, dennoch können obige Fragestellungen für den Mandanten ja entscheidend sein. Dazu ist auszuführen, dass Zypern und Lettland Mitglied der europäischen Union ist und somit entsprechende Auskunftsvereinbarungen unterzeichnet hat. Allerdings nur bei Straftaten nach innerstaatlichem Recht, Verdacht der Geldwäsche. Ansonsten hat Zypern und Lettland ein extrem gutes Bankgeheimnis. St. Vincent oder Lucia können als "absolut sichere Häfen" bezeichnet werden. Offshore-Konto für Privatpersonen Für Privatpersonen können wir Offshore-Konten auf Zypern (EU) oder Lucia eröffnen. Dabei ist es unerheblich, wo der wirtschaftlich Berechtigte seinen Wohnsitz hat. Am Beispiel der Kontoeröffnung auf Lucia sind folgende Dokumente nach Bankangabe beizubringen: -Noteriell beglaubigte Ausweiskopien (Seiten, welche das
Foto und die Unterschrift aufzeigen) des Konteninhabers und der befugten
Personen (falls welche angegeben werden). Offshore-Konto für Privatpersonen und Firmen in England Natürlich können wir als englische Steuer-und Anwaltskanzlei auch Konten in England eröffnen. Allerdings fordern englische Banken die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung. Gern bereiten wir aber alle Kontoeröffnungsunterlagen vor und vereinbaren einen Banktermin in London für Sie. |
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm