Offshore Konto - Offshore Firmenkonto - Offshore Konto eröffnen

Offshore Konto für Privatperson oder Firma eröffnen

 Englisch- deutsche Steuer-und Anwaltskanzlei
Als englisch-deutsche Kanzlei eröffnen wir für Mandanten Offshore Konten für Privatpersonen und Firmen ohne persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung. u.a. auf Zypern (EU) oder St. Vincent.
 
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Offshore Konto eröffnen: Offshore Konto für Privatpersonen und Firmen

Offshore Konto für Firmen weltweit in/auf: Zypern, Lettland, St.Vincent und St. Lucia

Naturgemäß kann es sehr unterschiedliche Gründe für die Eröffnung eines Offshore-Firmenkontos geben. Besitzen Sie bereits eine ausländische Gesellschaft, können wir für diese Gesellschaft (unabhängig vom Sitzstaat) ein Geschäftskonto auf Zypern oder Lettland (EU), St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia (Drittstaat) eröffnen.

In allen Fällen ist die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung nicht erforderlich, was ansonsten in den meisten Ländern zwingend ist.

Die Konten werden mit Online-Banking, Kreditkarte und Schecks ausgestattet. Die Menüführung im Online-Banking ist in Landessprache UND immer in englisch.

Es ist nicht erforderlich, dass die Gesellschaft (z.B. BVI Ltd, Panama INC, englische Limited usw) eine Niederlassung auf Zypern, Lettland, St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia eröffnet (dieses fordern die meisten Staaten, wie z.B. die Schweiz oder Luxemburg).

Erforderliche Unterlagen am Beispiel  St. Vincent & the Grenadines oder St. Lucia:

1/ passport copy (notarised by you or the law firm) 2/ driver's license or 2nd ID (notarised by you or the law firm) 3/  utility bill (either the original or a notarised copy) 4/ banking reference letter (this should be addressed to the person at the bank - but once the bank is chosen we will specify to whom) 5/ brokerage reference (or other financial reference) - if possible 6/ professional reference letter (from the law firm) 

 

Bank auf Lucia (Orginalausführungen der Bank übersetzt):

 

    -Eine noteriell beglaubigte Kopie des Firmenbuchauszuges / Bescheinigung des guten Geschäftsrufs
    -Eine noteriell beglaubigte Kopie des Auszuges der Tätigkeitsfelder der Firma.
    -Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Firma durch den Vorstand unterschrieben.
    -Bevollmächtigung der Vorstände zur Eröffnung eines Geschäftskontos und bezüglich der Übertragung der Vollmacht auf die befugte Person
    -Noteriell beglaubigte Kopie(n) der Reisepässe oder dem entsprechenden Ausweis (mit Lichtbild und Unterschrift) für die befugte Person, zusätzliche Karteninhaber (falls gegeben), sämtliche Vorstände und Eigentümer der Gesellschaft. Im Falle von US oder Kanadischen Staatsbürgern ist zusätzlich eine noteriell beglaubigte Kopie des Führerscheines
    -Kopien von Gemeinrechnungen oder Bankkontenauszügen für die befugte Person, zusätzliche Karteninhaber (falls gegeben), sämtliche Vorstände und Eigentümer der Gesellschaft.
    -Bankreferenz(en) für die befugte(n) Person(en) und Eigentümer
    -Ein Passwort in einem verschlossenem Umschlag aus nicht mehr als 10 Buchstaben oder Zahlen des lateinischen Alphabets.

Erforderliche Beglaubigungen und/oder Referenzen kann unsere Kanzlei realisieren. Genau das ist für den Mandanten häufig ein Problem. Denn Auslandsbanken fordern i.d.R. u.a. ein Referenzschreiben von einer Anwaltskanzlei.

Offshore Konto eröffnen: Frage des Bankgeheimnisses - Rechtshilfeersuchen - Fiskalische Auslieferungsabkommen

Natürlich fördern wir keine illegale Tätigkeiten, dennoch können obige Fragestellungen für den Mandanten ja entscheidend sein. Dazu ist auszuführen, dass Zypern und Lettland Mitglied der europäischen Union ist und somit entsprechende Auskunftsvereinbarungen unterzeichnet hat. Allerdings nur bei Straftaten nach innerstaatlichem Recht, Verdacht der Geldwäsche. Ansonsten hat Zypern und Lettland ein extrem gutes Bankgeheimnis.

St. Vincent oder Lucia können als "absolut sichere Häfen" bezeichnet werden.

Offshore-Konto für Privatpersonen

Für Privatpersonen können wir Offshore-Konten auf Zypern (EU) oder Lucia eröffnen. Dabei ist es unerheblich, wo der wirtschaftlich Berechtigte seinen Wohnsitz hat. Am Beispiel der Kontoeröffnung auf Lucia sind folgende Dokumente nach Bankangabe beizubringen:

-Noteriell beglaubigte Ausweiskopien (Seiten, welche das Foto und die Unterschrift aufzeigen) des Konteninhabers und der befugten Personen (falls welche angegeben werden).
US und Kanadische Bürger werden gebeten auch beglaubigte Kopien Ihrer Führerscheine beizulegen.
-Eine Kopie einer Gemeinrechnung des Konteninhabers und (eventueller) befugten Personen als Nachweis ihrer Postanschrift.
-Bankreferenz für den Konteninhaber und der (eventuellen) befugten Person.
-Ein Passwort in einem versiegeltem Umschlag aus nicht mehr als 10 Buchstaben oder Nummern welches als Sicherheitspasswort für die telefonische Verwaltung des Kontos notwendig sein wird.

Offshore-Konto für Privatpersonen und Firmen in England

Natürlich können wir als englische  Steuer-und Anwaltskanzlei auch Konten in England eröffnen. Allerdings fordern englische Banken die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung. Gern bereiten wir aber alle Kontoeröffnungsunterlagen vor und vereinbaren einen Banktermin in London für Sie.

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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm