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Offshore Firma gründen über Steuerberater und Rechtsanwälte: Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Offshore Firmen in/auf BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen und anderen Steueroasen-Ländern, einschließlich aller Dienstleistungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Offshore Firma gründen: Firmengründung in Nullsteueroasen
Offshore Firmengründung -Offshore Firma gründen Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen (z.B. Cayman Islands, Belize, BVI, Nevis, Seychellen usw), auch als Offshore Companies bezeichnet. Die Gründung übernehmen ausschließlich Rechtsanwalts-oder Steuerkanzleien im zukünftigen Sitzstaat der Gesellschaft. Die Gebühren einer Offshore Firmengründung richten sich nach den Dienstleistungen und Sitzstaat:
In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands, Sychellen, Belize, BVI, Nevis u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies (Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen), werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn nur "Briefkastengesellschaft". Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Mithin löst ein Warenlager, ein ständiger Vertreter oder eine Repräsentanz eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten. Andere Länder kennen ähnliche oder analoge Regelungen. Vorteile von Offshore-Gesellschaften können sein: I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, häufig keine Rechtshilfe-oder fiskalische Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis. Alternativen sind: -EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte: Zypern, Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (19% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira (keine Steuern bis 5%). -DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und Singapur Offshore Firma gründen und detaillierte Dienstleistungen:
Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
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