|
|
Mini GmbH- 1 EURO GmbH- Unternehmergesellschaft-
GmbH Reform
Im Rahmen der GmbH-Reform wird die sogenannte "1 Euro GmbH" eingeführt.
Für unsere Mandanten kann diese Rechtsform insbesondere im Rahmen der
"verbundenen Unternehmen" interessant sein. z.B. die Beteiligung der
inländischen "1 Euro GmbH" an einer ausländischen Betriebsstätte, mithin
steuerfreie Vereinnahmung der ausländischen Dividenden in der
inländischen GmbH,unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Ergänzend: Im Rahmen der Konstellation einer steuerlichen Organschaft in
Deutschland, unter Beteiligung der 1 Euro-GmbH usw.
Ob die 1 Euro GmbH (Mini GmbH,Unternehmergesellschaft) wirklich
entscheidende Vorteile gegenüber einer englischen Limited mit
Betriebsstätte Deutschland bringt, ist Ansichtssache. So muss bei der
Mini-GmbH die 25.000 Euro Stammkapital "angespart" werden, siehe unten.
Im Rahmen der GmbH -Reform wurde das Stammkapital der GmbH, gegenüber
dem ersten Entwurf, nicht auf 10.000 Euro reduziert.
Unsere Dienstleistungen im Rahmen der "1 Euro GmbH"
Die reine "isolierte Gründung" einer 1 Euro-GmbH führen wir nicht durch.
Wir übernehmen die Gründung einer Mini-GmbH im Rahmen der "verbundenen
Unternehmen" oder in Zusammenhang mit notwendigen Treuhand-Diensten bzw.
Gründung für ausländische Mandanten:
-Gründung 1 Euro GmbH, Eintrag ins Handelsregister
-Domizillierung der GmbH in Deutschland (Business Center)
-Stellung eines Treuhand-Geschäftsführers und/oder
Treuhand-Gesellschafter
Grundlagen 1 Euro GmbH (Quelle:
http://www.unternehmenswelt.de/mini-gmbh.html?gclid=COvE6YupoZYCFQS-ugod8kfB7w
):
Mit der Mini GmbH kommt zum 01.11.2008 eine auf kleine
und mittlere Unternehmensgründungen abgestimmte Version der bisherigen
GmbH. Mit einem Mindestkapital von
einem Euro besteht bei der Mini GmbH die Möglichkeit,
eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten
Unternehmergesellschaft vorzunehmen. Bei Gründung sind folgende
Unterlagen notwendig, welche auch als Mini GmbH Gründungsset
bezeichnet werden.
1. Gesellschaftsvertrag für die Mini GmbH ( Unternehmergesellschaft )
2. Handelsregisteranmeldung für die Mini GmbH ( Unternehmergesellschaft
)
3. Bestellung des Geschäftsführers der Mini GmbH (
Unternehmergesellschaft )
4. Liste der Gesellschafter der Mini GmbH ( Unternehmergesellschaft )
5. Businessplan für die Mini GmbH ( Unternehmergesellschaft )
6. fachkundige Stellungnahme für die Mini GmbH ( Unternehmergesellschaft
)
Weitere Informationen zur Mini GmbH:
Das Gesetz sieht eine
Mustersatzung vor, was die Gründung der
MiniGmbH deutlich einfacher und unkomplizierter macht.
Lediglich die Gesellschafterverträge müssen notariell
beurkundet werden. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals
ist dies jedoch deutlich günstiger, als bei der bisherigen GmbH.
Aktuell sind Gebühren von 20 - 25 € im Gespräch. Weitere ca. 100 €
werden einmalig für die Handelsregistereintragung fällig.
Mit der Mini GmbH wurde damit endlich eine Alternative
zur Limited Gründung für deutsche Existenzgründer geschaffen, mit dem
Ziel die Abwanderungszahl deutscher Unternehmen ins Ausland zu
reduzieren. Die Einführung der Mini-GmbH soll, im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategien, zu einer
deutlichen Vereinfachung einer Existenzgründung in Deutschland führen.
Durch die geringen Gründungskosten und die
Mustersatzung kann die Mini GmbH nun auch mit
anderen europäischen Kapitalgesellschaften mithalten.
Aufgrund der fehlenden Kapitalaussattung muss die minigmbH
allerdings ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Hat die
Unternehmergesellschaft die Schwelle der Mindeseinlage
für die „große“ GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht,
besteht die Möglichkeit die Mini GmbH in die Rechtsform
der klassischen GmbH umzuwandeln.
Auch bei der Mini GmbH ist eine fachkundige
Stellungnahme zur Bewertung von Geschäftsidee und
Businessplan notwendig. Auch können mit der Mini GmbH Fördermittel,
wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, bei der Arbeitsagentur
beantragt werden. Da es sich bei der mini-gmbH um eine
der GmbH ähnlichen Rechtsform handelt, ist es auch hier sinnvoll,
bereits ab Gründung einen Steuerberater in die Gründungsabläufe zu
integrieren. Notwendig ist es auch, eine Steuernummer für die
Mini GmbH zu beantragen, ein Geschäftskonto zu eröffnen und
sich mit den notwendigen Versicherungen zu beschäftigen.
Die Mini GmbH bietet, genau wie die klassische GmbH,
dem Unternehmer die Möglichkeit, seine Haftung auf das Vermögen der
Gesellschaft zu beschränken. Mit der Gründung einer
Unternehmergesellschaft haftet der Gründer demnach nur für vorsätzliches
Handeln mit seinem Privatvermögen. Für Existengründer ist die
Mini GmbH deshalb eine sehr gute Alternative zur Gründung eines
Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft. Allerdings muss sich
der zukünftige Unternehmer bewusst sein, dass er die ersten Jahre einen
Großteil seiner Gewinne ansparen muss und dieses Kapital nicht für neue
Investitionen oder Projekte nutzen kann.
Vor allem zur Limited bietet die Mini GmbH eine starke
Alternative. Mit der Ein Euro GmbH sind die
Gründungsformalitäten sehr stark vereinfacht worden, so dass kein
Wettbewerbsnachteil mehr besteht. Damit ist die Mini GmbH
nicht nur für Gründer eine interessante Rechtsform, sondern auch für
bereits bestehende Unternehmen, die entweder in Form der
Einzelunternehmung tätig sind oder sich aufgrund der früher
komplizierten Gründung für die britische Limited entschieden haben.
Ein weiterer großer Vorteil ist die Umwandlung der Mini GmbH
in die Rechtsform der klassischen GmbH bei Erreichen der Schwelle für
die Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 €. Damit können die
Gesellschafter der Mini GmbH in den Genuss des guten
Rufs der klassischen GmbH kommen. Auch dies wird einige
Limited Gründer bewegen, eine Umwandlung der Rechtsform
hin zur Mini GmbH anzustreben. Für Bestandsunternehmen
besteht zudem der Vorteil, dass sie Ihre Jahresgewinne schon genau
kalkulieren können und somit bei der Gründung der Mini GmbH
bereits wissen, wann eine Umwandlung in die Rechtsform der klassischen
GmbH möglich wird.
|