Firmengründung Offshore - Offshore Gesellschaft gründen-  Mauritius
Firmengründung Mauritius - Offshore Firmengründung

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 Offshore Gesellschaft gründen - Offshore Firmengründung Mauritius - Steuern Mauritius - Offshore Company- Offshore Company formation

Firmengründung Mauritius - Offshore Firmengründung

Allgemeines zur Firmengründung Mauritius

Mauritius eignet sich für die Gründung einer Oneshore- und Offshore-Firma. Dabei werden Oneshore-Gesellschaften mit nur 15% besteuert, also durchaus vergleichbar mit dem Standort Schweiz. Mauritius unterhält zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Deutschland. Mithin sind die Abschirmwirkungen eines DBAs i.d.R. vorhanden und das Vorliegen einer Betriebsstätte außerhalb Mauritius definiert sich auf der Grundlage 5 DBA und nicht auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts, in Deutschland §§12/13 AO. Die DBAs enthalten die üblichen DBA-Missbrauchsklauseln, mithin ist ausreichender Substanz Escape auf Mauritius notwendig. Das müssen keine großen Büros auf Mauritius sein, allerdings reicht ein reiner Briefkasten nicht aus. Wir bieten hier Lösungen an. Offshore Gesellschaften unterliegen auf Mauritius einer Besteuerung von 3%, allerdings sind die Regelungen des DBAs ausgenommen.

Dienstleistungen Firmengründung Mauritius:

  • Gründung der Gesellschaft auf Mauritius über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat

  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor, permanenter Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor auf Mauritius (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte,sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9 Monate Dauer).

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische Steuerkanzlei"

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Konto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist

  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Registered Office,virtuelles Domizil Mauritius (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro

  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)

  • Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  

  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Firmengründung Mauritius: Steuerliches Sprungbrett für Investitionen in Indien

Für jeden deutschen Investor stellt sich bei einer Auslandsinvestition die Frage, ob durch ein sogenanntes „Treaty Shopping“ die gesamte steuerliche Belastung auf die Investition optimiert werden kann. Als „Treaty Shopping“ bezeichnet man die zulässige Implementierung einer internationalen Unternehmensstruktur in einem oder mehreren Ländern, um die Vergünstigung vom DBA in Anspruch zu nehmen, die bei einer Direktinvestition nicht wahrgenommen werden könnte. Im Falle einer Investition in Indien bietet sich Mauritius als steuerliches Sprungbrett für ein „Treaty Shopping“ an. Mehr zu diesem Thema lesen Sie bitte unten..

Kurzübersicht Firmengründung Mauritius:

Hinweis zum Sonderstatus Mauritius: Mauritius unterhält mit Deutschland und vielen anderen Ländern ein DBA, Doppelbesteuerungsabkommen. Allerdings sind Exempt Companies (Gesellschaften,die nur außerhalb Mauritius Geschäfte tätigen und daher keiner Besteuerung unterliegen=Offshore Status) vom DBA ausgenommen.

Tax:

Onshore Companies werden mit 15% besteuert, offshore-Companies (exempt. companies, die nur außerhalb von Mauritius Geschäfte tätigen) mit 3%. Dividendenausschüttungen unterliegen keiner Besteuerung, Dividendenausschüttungen an ausländische Anteilseigner unterliegen einer Quellensteuer gemäss jeweiligen DBA.

  • Tax free dividends
  • No capital gains tax
  • Up to 100% foreign ownership
  • Exemption from customs duty on equipment
  • Free repatriation of profits, dividends and capital
  • No minimum foreign capital required
  • 50% annual allowance on declining balance for the purchase of electronic and computer equipment

Firmengründung Mauritius und Übersicht DBAs:

The following countries are among those which have double-tax treaties with Mauritius (an * indicates that the treaty is awaiting ratification):

  • Bangladesh*
  • Barbados
  • Belgium*
  • Botswana
  • China
  • Croatia
  • Cyprus
  • France
  • Germany
  • Hungary
  • India
  • Indonesia (suspended)
  • Italy
  • Kuwait
  • Lesotho*
  • Libya
  • Luxembourg
  • Madagascar
  • Malawi*
  • Malaysia
  • Mozambique*
  • Namibia
  • Nepal
  • Nigeria*
  • Oman*
  • Pakistan
  • Qatar*
  • Singapore
  • Romania
  • Russia*
  • Rwanda
  • Senagal
  • Seychelles
  • Singapore
  • South Africa
  • Sri Lanka
  • Swaziland
  • Sweden
  • Thailand
  • Tunisia*
  • United Kingdom
  • Vietnam*
  • Zambia*
  • Zimbabwe

Mauritius Table of Treaty Rates

This table lists the percentage rates of withholding tax on certain types of payment made between Mauritius and some of its key Treaty partners, correct at the time of writing:

Country
Dividends
Royalties
Interest
Rcvd. in Mauritius
Rcvd. in Mauritius
Rcvd. in Mauritius
Paid from
Mauritius*
China
15
10
nil
10
France
15
15
nil
35
Germany
15
15
nil
35
India
15
15
nil
35
Malaysia
15
15
nil
15
Pakistan
10
12.5
nil
10
South Africa
15
15
nil
nil
Swaziland
15
7.5
nil
5
Sweden
15
15
nil
15
United Kingdom
15
15
nil
35
Zimbabwe
20
15
nil
10

* The rules governing the deduction of tax from outgoing payments of interest from Mauritius are complicated, depending on the type of interest, the type of company paying it, and the terms of the tax treaty in question; the rates given here are broadly correct, but individual treaties and circumstances need to be taken into account also

Gebühren Firmengründung Mauritius:

 

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung,bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

Mauritius – Steuerliches Sprungbrett für Investitionen in Indien

Für jeden deutschen Investor stellt sich bei einer Auslandsinvestition die Frage, ob durch ein sogenanntes „Treaty Shopping“ die gesamte steuerliche Belastung auf die Investition optimiert werden kann. Als „Treaty Shopping“ bezeichnet man die zulässige Implementierung einer internationalen Unternehmensstruktur in einem oder mehreren Ländern, um die Vergünstigung vom DBA in Anspruch zu nehmen, die bei einer Direktinvestition nicht wahrgenommen werden könnte. Im Falle einer Investition in Indien bietet sich Mauritius als steuerliches Sprungbrett für ein „Treaty Shopping“ an. Es hat als eines von weltweit nur fünf Ländern ein vorteilhaftes DBA im Hinblick auf Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften abgeschlossen. Die Kombination der günstigen innerstaatlichen Besteuerung in Mauritius und dem Schutz  durch das mit Deutschland bestehende DBA ermöglicht eine optimierte Unternehmensstruktur.

Dies soll am Beispielfall der Veräußerung eines Anteils an einer nicht börsenorientierten indischen Kapitalgesellschaft verdeutlicht werden, bei der die Investition in der ersten alternative direkt über eine deutsche Kapitalgesellschaft und in der zweiten Alternative über eine mauritische Zwischengesellschaft erfolgt. Dabei wird unterstellt, dass die indische Gesellschaft nicht den Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes unterliegt.

Beteiligung über eine deutsche Kapitalgesellschaft/ Direktinvestition

Bei einer Veräußerung der Beteiligung unterliegt der Gewinn der indischen Ertragsteuer, da für diesen Fall Indien aufgrund der Regelungen des Art. 13 Abs. 4 des DBA mit Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Die Steuer beträgt für den Fall, dass die Beteiligung

§  unter einem Jahr gehalten wurde:                            41,82 Prozent

§  länger ein Jahr gehalten wurde:                          20,91 Prozent

In Deutschland wird der Veräußerungsgewinn zu 100 Prozent freigestellt, was zur Folge hat, dass die gezahlte indische Steuer mangels deutscher Steuerbelastung nicht in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet werden kann und die Belastung aus indischen Steuer in voller Höhe bestehen bleibt.

Beteiligung über eine mauritische Kapitalgesellschaft/ Treaty Shopping

Im Falle der Veräußerung der Beteiligung durch die mauritische Gesellschaft bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei, da Art. 13 des DBA zwischen Indien und Mauritius  Indien kein Besteuerungsrecht einräumt und Mauritius den Veräußerungsgewinn nach derzeitiger Lage trotz Besteuerungsrecht nicht besteuert. Die steuerfreien Gewinne aus der mauritischen Gesellschaft müssen zur Weiterleitung nach Deutschland nunmehr ausgeschüttet werden. Nach Art. 10 des DBA Deutschland/Mauritius werden für diese Ausschüttungen in Mauritius fünf Prozent Quellensteuer einbehalten. Das Besteuerungsrecht für diese Ausschüttungen hat grundsätzlich Deutschland, das wiederum diese Ausschüttungen von Körperschaftsteuer freistellt und die mauritische Quellensteuer nicht anrechnet. Im Ergebnis beträgt die steuerliche Vorbelastung der Gewinne auf Ebene der deutschen Gesellschaft damit fünf, statt wie im ersten Fall zwischen 20,91 und 41,82 Prozent.

Übersicht:

Investition                 Steuerbelastung                  Steuerbelastung       Steuerbelastung

über                           Indien                                    Mauritius                   gesamt

 

Deutschland direkt     20,91 % - 41,82 %                             -                      20,91 % - 41,82 %

 

Via Mauritius                          -                                              5 %                             5 %

 

Firmengründung Mauritius und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden (vgl. Ausführungen unten), ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England, Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Werden Exempted Companies angeboten, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

Was ? Wer es bietet
Extrem gutes Bankgeheimnis Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignet Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.Status Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive Versicherungen Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und Verwaltung Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen:  
Keine Einkommensteuer Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige Einkommensteuer BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine Erbschaftssteuer Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
Inhaberaktien Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik

Staat Vorteile Steuern
Bahamas Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Keine Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften
BVI Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei
Cayman Islands Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten Echte Nullsteuer-Oase

 

Hinweis zum Sonderstatus Mauritius: Mauritius unterhält mit Deutschland und vielen anderen Ländern ein DBA, Doppelbesteuerungsabkommen. Allerdings sind Exempt Companies (Gesellschaften,die nur außerhalb Mauritius Geschäfte tätigen und daher keiner Besteuerung unterliegen=Offshore Status) vom DBA ausgenommen. Mithin sind auch One-Shore-Gesellschaften eine interessante Alternative, da der reguläre Steuersatz niedrig ist und ausgehandelt werden kann.
 

Mehr Informationen zum Thema........

Republic of Mauritius

Flagge  
Wahlspruch: Stella Clavisque Maris Indici.
Latein, „Stern und Schlüssel des Indischen Ozeans“
Amtssprache Englisch
Hauptstadt Port Louis
Staatsform Republik
Staatsoberhaupt Anerood Jugnauth
Regierungschef Navin Ramgoolam
Fläche 2.040 km²
Einwohnerzahl 1.220.481 (Stand Juli 2004)
Bevölkerungsdichte 598 Einwohner pro km²
BIP/Einwohner 4.244 US-$ (2004)
Währung Rupie
Unabhängigkeit 12. März 1968 (vom Vereinigten Königreich)
Nationalhymne Motherland
Zeitzone UTC +4
Kfz-Kennzeichen MS
Internet-TLD .mu
Telefonvorwahl +230

 

 

 

 

 


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