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Limited Gründung: Konstellation UK Limited mit Offshore-Gesellschaft, UK Ltd als Agent TOP-Links zum Thema Limited gründen:
Bei dieser Konstellation wird eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in England gegründet, die aber nur als "Agent" einer Offshore-Gesellschaft auftritt. Die englische Limited vereinnahmt die Umsätze/Erträge und tritt als EU-Gesellschaft gegenüber Ihren Kunden auf. Auf der Grundlage eines Gewinnabführungs-und Beherrschungsvertrages nach englischem Steuerrecht, können nun bis zu 90% der Erträge vor Besteuerung in England an die Offshore-Gesellschaft abgeführt werden. Die verbleibenden 10% werden in England besteuert (0-21% im Mittelstandssatz bis ca. 300.000 Euro Ertrag, danach progressiv steigend bis 30%). Eine solche Konstellation ist steuerrechtlich anspruchsvoll und funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Gewinnabführungs-und Beherrschungsvertrag muss mit den englischen Steuergesetzen in Einklang stehen und muss auf beiden Seiten (England/Offshore) entsprechend gezeichnet werden. Die Offshore-Gesellschaft muss ausreichend Substanz Escape haben (ordentlicher Geschäftssitz), aktiv im Sinne sein und die Willensbildung muss erkennbar im Offshore-Staat belegen sein (kein Nominee Direktor). |
http://www.firma-ausland.de/limited22.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22a.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22b.htm
http://www.firma-ausland.de/limited22c.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22d.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22e.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22f.htm , http://www.firma-ausland.de/limited22g.htm http://www.firma-ausland.de/limited22h.htm