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Limited Gründung: Die Deutsche Kommanditgesellschaft/KG, mit UK Ltd als Komplementär/Vollhafter
Es gibt Fälle, bei denen unsere Mandanten mit einer deutschen Rechtsform auftreten wollen oder müssen, aber dennoch die Vorteile einer UK Ltd integrieren möchten. In diesen Fällen eignet sich die KG, Kommanditgesellschaft, bei der die UK Ltd der Komplementär - also Vollhafter- ist. Eine KG wird ins deutsche Handelsregister eingetragen, ist also eine deutsche Rechtsform (Personengesellschaft). Übersicht KG:
Auswirkungen dieser Konstellation: Die Gesellschaft tritt in Deutschland nach außen als deutsche Rechtsform auf, nämlich als Kommanditgesellschaft /KG, z.B. "Meyer Autohaus KG". Im "Innenverhältnis" ist der Komplementär die UK Ltd. Ist der Kommanditist bei der KG angestellt, unterliegt dieser nicht der Sozialversicherungspflicht. Sollte der Kommanditist im Insolvenzverfahren sein, wird der pfändbare Anteil des Gehaltes an den Insolvenzverwalter abgeführt, dass "Vermögen" der Ltd bleibt unangetastet. |
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