![]() |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Limited gründen über Steuerberater und Rechtsanwälte: Englische Limited TOP-Links zum Thema Limited gründen:
Grundsätzlich muss man zwischen verschiedenen Gründungsformen (Konstellationen) unterscheiden. Zentrale Fragestellung ist, wo die steuerliche Betriebsstätte der Limited installiert werden soll bzw. muss: 1. Keine Steuervorteile gegenüber einer inländischen Kapitalgesellschaft: Die englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland oder z.B. Österreich.Bei dieser Konstellation werden keinerlei Steuervorteile gegenüber der deutschen GmbH realisiert, die Besteuerung findet i.d.R. am Ort der Betriebsstätte, also z.B. in Deutschland statt. Vorteil gegenüber einer deutschen GmbH wäre das geringe Stammkapital (1 ePfund) gegenüber 25.000 Euro bei einer deutschen GmbH (davon abweichend: Vgl. Unternehmergesellschaft in Deutschland). I.d.R. ist der "Gründer" der Gesellschaft auch Direktor der Limited. Gemäß EU-Niederlassungsfreiheit tritt die Limited z.B. in Deutschland als eigenständige juristische Person auf (Zweigniederlassung), wobei das Recht des Sitzstaates- also England- anzuwenden ist, auch wenn die Limited in England keinerlei Geschäfte tätigt und/oder keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält. Mehr Infos erhalten Sie hier.. Als Zusatzdienstleistungen: Stellung Treuhand-Shareholder oder Direktor. Mehr Infos erhalten Sie hier.. -Das "Berliner Modell": Konzeption einer Limited-Gründung mit einziger Betriebsstätte in Deutschland, für Mandanten die überschuldet sind und einen geschäftlichen Neubeginn realisieren wollen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, wobei die "überschuldete Person" als Direktor der Gesellschaft auftreten kann/will,..Mehr dazu lesen Sie hier.. 2. Steuervorteile gegenüber einer inländischen Kapitalgesellschaft: Die englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma im Sinne der Verfügungen/Urteile des BFH) und auf Wunsch Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands, also z.B. in Deutschland. Mit einer solchen Konstellation werden zusätzlich erhebliche Steuervorteile generiert, da entweder die Besteuerung der weltweiten Gewinne in England stattfindet, zu den dort niedrigen Steuersätzen oder die überwiegende Besteuerung, bei Auslösen einer Betriebsstätte außerhalb Englands. Ergänzend kann die Besteuerung der Ausschüttungsgewinne (Dividenden) effektiv verhindert werden (Treuhand-Gesellschafter in England): Dienstleistungen UK Limited Betriebsstätte UK Außerdem ist die anonyme Gründung komplett realisierbar, also auch mit Treuhand-Direktor. Mithin wird die Kontoeröffnung garantiert. Welche Dienste wir im Rahmen dieser Konstellation anbieten: Limited-Gründung mit realer Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma im Sinne der Verfügungen/Urteile des BFH) und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands (sofern erwünscht und/oder sinnvoll), Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und Treuhandshareholder real über die gesamte Vertragslaufzeit, kein Gründungsdirektor oder Gründungs-Shareholder, Achtung bei günstigen Anbietern!), garantierte Kontoeröffnung, Gründung und Verwaltung durch Rechtsanwälte und Steuerberater in Deutschland/England. Diese Konstellation wäre unser Basispaket UK Limited.
Limited Gründung: Vergleich der Dienstleistungen (Unsere Kanzlei und Gründungsagenturen)
* Englische Banken eröffnen ein Konto für eine UK Limited nur, wenn ein "Inländer Direktor der Gesellschaft ist", i.d.R. ist zudem die Anwesenheit des Direktors bei der Kontoeröffnung notwendig (davon abweichend, wenn der Bank der Direktor bekannt ist, z.B. unsere englischen Steuerberater /RAs). Mithin ist außerdem i.d.R. die Anwesenheit des Kontobevollmächtigten bei der Kontoeröffnung notwendig. Genau aus diesen Gründen verweigern die englischen Banken eine Kontoeröffnung bei den Ltd-Gründungen der Billiggründer". ** Nach neuem Recht in UK, muss mindestens ein Direktor eine natürliche Person sein, in der EU Ansässig. Bei der Gestaltung mit einem Treuhand-Direktor ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser Direktor während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor ist. Viele Agenturen installieren hingegen einen Gründungs-Direktor und/oder einen "Papier-Direktor", der nicht mehr ansprechbar/präsent ist. *** Die Einhaltung der Fristen im Rahmen Annual Return/Acc., VAT-Voranmeldungen usw.. ist insbesondere im englischen Recht "entscheidend". Es drohen sonst hohe Strafen oder gar die Löschung der Gesellschaft. **** Schweizer Banken eröffnen ein Konto auf eine Auslandsgesellschaft i.d.R. nur noch, wenn in der Schweiz eine Niederlassung installiert wird, mithin ein Schweizer als Bevollmächtigter auftritt. Bei uns ist dieses ohne CH Niederlassung möglich. Abweichende Konstellationen: 1. Deutsche oder österreichische Körperschaft als Shareholder der englischen Limited Gemäß der Verfügung des Bundesfinanzministeriums gilt England nicht mehr als Niedrigsteuerland im Sinne § 7-14 AStG, da die Besteuerung grundsätzlich nicht unter 25% (deutsche Körperschaft) liegt. Mithin kann eine deutsche natürliche oder juristische Person beherrschenden Einfluss haben (mehr als 50% Anteile) ohne das eine Fiktivbesteuerung beim deutschen Anteilseigner eintritt, selbst bei nur passiven Einkünfte der Limited in England. Hinweis: Es ist möglich, dass auf einigen Internetseiten und/oder im Exposee noch davon ausgegangen wird, dass England ein Niedrigsteuerland im Sinne 7-14 AStG ist, da die neue Verfügung des BFM noch nicht umgesetzt wurde. Wir bitten um Verständnis. In Rechtsfolge greift bei der Beteiligung einer deutschen Körperschaft die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also steuerfreie Vereinnahmung der englischen Gewinne bei der deutschen Körperschaft (Weiße Einkünfte). Ist eine deutsche natürliche Person Anteilseigner, wird im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Wird in Deutschland eine steuerliche Organschaft installiert, können die englischen Gewinne bei Anteilseignerschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft, steuerfrei- unter Progressionsvorbehalt- an den deutschen Anteilseigner als natürliche Person durchgereicht werden. 2. Deutsche Kommanditgesellschaft (KG) mit englischer Limited als Komplementär Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte England, die als Komplementär (Vollhafter) einer deutschen KG auftritt. Mehr zu dieser Konstellation erfahren Sie hier.. Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
Gleich zu Beginn: Vorsicht vor Billig-Gründern! Bei der Ausgestaltung einer englischen Limited mit steuerrechtlicher Betriebsstätte in England und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Großbritanniens, ist die Installation von "realen Betriebsstättenmerkmalen" (ordentlicher Geschäftssitz) die entscheidende Voraussetzung zur steuerrechtlichen Anerkenntnis. Dieses umso mehr, sofern Sie- oder ein Beauftragter- ihren steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt nicht nach England verlagern (DBA-Betriebsstättenmerkmal "Ort der Leitung") und/oder Sie kein eigenes Büro in England eröffnen. Mithin ist ein Briefkasten oder Anrufbeantworter kein ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, auch nicht nach englischem Recht. Der Geschäftssitz der Limited muss "real" sein, also zustellbare Firmenadresse, keine C.O.-Adresse und telefonische Erreichbarkeit. Billiggründer- sofern Sie das Steuermodell überhaupt anbieten-, installieren all zu gern einen reinen "Briefkasten oder Anrufbeantworter". Ergänzend ist nach DBA die steuerrechtliche Betriebsstätte am "Ort der Leitung" legal definiert. Mithin muss ein in England steuerrechtlich Ansässiger im Sinne -zumindest nach außen- die geschäftliche Leitung innehaben. Natürlich nützt dem deutschen Gründer dabei kein Treuhand-Direktor, der nach Eintrag ins englische Handelsregister wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt (Achtung Billiggründer "Gründungsdirektor"). Bei einem solchen Blödsinn, ist die eigentliche Geschäftsführung schnell zu identifizieren. Unsere Direktoren (Anwälte oder Steuerberater in England) sind während der gesamten Vertragslaufzeit offiziell und erreichbar Direktoren der Limiteds. Vielleicht hilft Ihnen folgender Kostenvergleich: Wenn Sie z.B. beim Regus-Office (domiziliert günstig weltweit Firmen, mit Firmenschild, eigener Telefonnummer/Faxnummer, persönlicher Erreichbarkeit, Postweiterleitung) eine Firma domizilieren, so kostet das ca. 205,00 Euro pro Monat, also 2.460,00 Euro pro Jahr. Dann fragen Sie einmal einen deutschen Anwalt, was er für Gebühren berechnet, wenn er z.B. als treuhänderischer Gesellschafter Ihrer GmbH auftreten soll: Das wird im Regelfall 150,00 Euro pro Monat kosten, also 1.800,00 Euro pro Jahr. Hierbei wären wir also schon bei Jahreskosten in Höhe 4.260,00 Euro, ohne Treuhand-Direktor! (unsere Jahresgebühren betragen übrigens komplett ca. 2.400,00 Euro beim Basispaket/Steuermodell). Nun fragen Sie einmal einen deutschen Fachanwalt für internationales Steuerrecht, was er für die steuerrechtliche Beratung im Zuge einer steuerrechtlich "sauberen" Ltd-Konstruktion berechnen würde. Dabei wird schnell klar, dass eine saubere Auslands-Firmenkonstruktion nicht für billiges Geld zu haben ist! Lassen Sie deshalb die Finger von Billiganbietern! Mehr zum Thema lesen Sie hier.... Rechtsprechung Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden Vgl. auch: Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur. Schanze Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland Durch verschiedene EU- und BGH-Urteile (z.B. Überseering-Urteil) ist juristisch klargestellt, dass eine UK Ltd in Deutschland volle Rechtsfähigkeit und Niederlassungsfreiheit besitzt. Dieses ist nicht nur für die unselbständige Zweigstelle/ Repräsentants interessant, sondern die Rechtsfähigkeit im Hinblick auf die Betriebsstätte einer UK Ltd in Deutschland: Selbst dann, wenn die UK Ltd in Deutschland nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) eine Betriebsstätte auslöst (Steuerpflicht in Deutschland), bietet die UK Ltd enorme Vorteile gegenüber einer deutschen GmbH, da die UK Ltd als juristische Person im Sinne zu behandeln ist (keine 25.000 Euro Stammkapital, keine aggressive Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer, Versteuerung analog deutscher Kapitalgesellschaften, also 25%). Vgl. auch: Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur. Schanze Häufig gestellte Fragen :
Ist die englische
Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche Davon unabhängig kann auch aus anderen Gründen eine Anonymität des eigentlichen Nutznießers gewollt sein, z.B. nach Insolvenz in Deutschland und geschäftlichen Neuanfang, ohne das die Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen können. Einschub: Von dieser Definition kann abgewichen
werden, wenn in England eine Produktionsstätte installiert wird, eine
Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger
als 12 Monate Dauer. Dann immer Betriebsstätte in England gemäss 5 DBA. Wann wird das Welteinkommen der UK Ltd in England versteuert? Die meisten unserer Mandanten wünschen die Weltversteuerung der Ltd in England, zu den dort günstigen Steuersätzen (0-19% im Mittelstandssatz). Dazu sind mehrere Voraussetzungen erforderlich: Der "Gegenstand" der UK Ltd darf in Deutschland nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) keine Betriebsstätte auslösen. Gern beraten wir Sie hier telefonisch oder in einem Gespräch. In unserem Exposee erhalten Sie dazu ebenfalls Hinweise. Dann müssen die weltweiten Kunden der UK Ltd (also auch die deutschen Kunden), vertragsmäßig an die UK Ltd mit Sitz in England angebunden werden. Mithin muss der "Sitz der geschäftlichen Entscheidungen der UK Ltd- zumindest nach "außen"- in England sein: Entweder stellen wir einen Treuhand-Direktor oder Sie- oder ein Beauftragter- verlagert seinen Lebensmittelpunkt nach England. All das nützt natürlich nichts, wenn die UK Ltd in England nur eine "Briefkastenfirma" ist, weshalb wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich vor dilettantischen Billig-Gründungen warnen! WIR installieren eine UK Ltd immer mit allen "Tatsächlichkeitsmerkmalen", mithin ordentlicher Geschäftssitz im Sinne (kein Gründungs-Treuhand-Direktor, reales Domizil, kein Anrufbeantworter sondern Telefon und Fax "real", keine C.O.-Adresse usw..). Versteuerung in Deutschland Wenn die UK Ltd in Deutschland nach DBA oder anderen Faktoren eine Betriebsstätte auslöst, werden zunächst alle in Deutschland generierten Gewinne auch in Deutschland versteuert. Dieses mit 25% Körperschaftssteuer+ Gewerbesteuer nach Hebesatz des Bundeslandes und natürlich nicht mit der hohen Einkommenssteuer einer Einzelfirma oder BGB-Gesellschaft. Natürlich kann selbst dann eine UK Ltd erheblichen Sinn machen, da das Stammkapital einer deutschen GmbH entfällt sowie die aggressive Durchgriffshaftung. Außerdem kann dennoch eine anonyme Gründung erfolgen. Mithin gibt es intelligente Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast in Deutschland zu senken, z.B. in dem die Oberbetriebsstätte England der Betriebsstätte Deutschland Rechnungen stellt. Wer berät mich in steuer-und haftungsrechtlichen Fragen? Unser englische Steuerberatungsgesellschaft hat eine EU-Zulassung. Außerdem sprechen die Kollegen fließend deutsch. Dort finden Sie fachkundige Beratung sowie die Realisierung der mod. Gewinn-und Verlustrechnung. Die Steuerberatungskosten liegen minimal 30% niedriger als bei deutschen Steuerberatern im Rahmen einer GmbH-Bilanzierung. Natürlich können Sie auch die Kollegen der INS Ltd in England und Deutschland jeder zeit konsultieren. Geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz Durch Gründung einer UK Ltd (mit allen Tatsächlichkeitsmerkmalen) können Sie geschäftlich neu durchstarten, selbst wenn Sie in Deutschland einmal geschäftlich Pech gehabt haben: Ihre Gläubiger kommen nicht an das Vermögen der UK Ltd als eigenständige juristische Person heran, lediglich an Ausschüttungsgewinne/Dividenden oder Honorar/Gehalt, welches nach Deutschland an Sie gezahlt wird. Allein diese Einkünfte sind pfändbar mit zur pfändungsfreien Grenze und natürlich Einkommenssteuerpflichtig in Deutschland. Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Ltd heraus? (Allgemein bei Auslandsgesellschaften) Zunächst einmal müsste die Frage gestellt werden, in wieweit Zuflüsse an die natürliche Person vermeidbar und/oder überhaupt sinnvoll sind. Denn die Auslandsgesellschaft- als juristische Person- kann natürlich weltweit Investitionen tätigen und/oder Vermögen erwirken, also z.B. ein Haus am Bodensee kaufen. Mithin und/oder ergänzend kann die Repräsentanz der Auslandsgesellschaft z.B. in Österreich oder Deutschland, Aufwendungen gegenüber der ausländischen Betriebsstätte gestalten, also z.B. Bürokosten, Telekommunikation, Fahrzeug, Geschäftsessen usw.. Denn schließlich wird Geld nicht "verbrannt" sondern "verwendet". Soll trotzdem ein Zufluss ins Ausland gestaltet werden, so helfen nachfolgende Strategien, den Zufluss z.B. in Deutschland oder Österreich möglichst steuerreduziert zu realisieren:
Wie ist die Vorgehensweise bei einer UK Ltd-Gründung? Zunächst einmal müssen Sie den Antrag zur Ltd-Gründung ausfüllen und uns zufaxen oder zusenden. Wir beauftragen dann die Kollegen in London mit der Umsetzung. Gibt es nicht Gründer, die billiger sind als sie? Ja, die gibt es! Nur ist es für unsere Mandanten extrem wichtig, dass die UK Ltd juristisch und insbesondere steuerrechtlich, wasserdicht gegründet wird. Alles andere macht keinen Sinn. "Billiggründer" installieren z.B. einen Gründungs-Direktor im Rahmen eines Treuhandverhältnisses, der nach Gründung wieder zurücktritt. Das ist natürlich dummes Zeug, da dann der "eigentliche Nutznießer" als Direktor identifiziert wird. Weitere "Untaten" von Billiggründern:
Wenn Sie also nur bereit sind, einige hundert Euro für eine Limited-Gründung auszugeben, lassen Sie das Ganze lieber! Eine Auslandsgründung muss von versierten Fachleuten und juristisch wasserdicht umgesetzt werden. Alles andere macht einfach keinen Sinn.
|