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Unsere englisch-deutsche Steuerkanzlei gründet für Mandanten die englische Limited. Auf dieser Seite können Sie Ihre englische Limited mit Zweigniederlassung außerhalb Englands online bestellen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Limited gründen: Dienstleistungen der Gründungspakete Limited Nachfolgend können Sie Ihre UK Limited bequem vom Schreibtisch aus bestellen. Entweder als Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich (oder andere EU-Länder, außerhalb Englands), als Ltd & CoKG oder eine Limited mit Treuhand-Shareholder. Sie selbst (oder eine von Ihnen benannte Person) wird als Direktor- und Shareholder der englischen Limited eingetragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass unsere Kanzlei einen Treuhand-Shareholder stellt. Dabei sind in den Limited-Gründungspaketen immer folgende Dienstleistungen komplett enthalten (keine versteckten Kosten): -Gründung englische Limited, Namensprüfung, Eintrag beim Companies House UK, Registerunterlagen (per E-Mail vorab, dann per Post), Memorandum & Articles of Association -Registered Office UK für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 80 GBP pro Jahr: Postadresse UK, Postweiterleitung). Bei einer englischen Limited zwingend erforderlich, denn Sie muss auch einen "Sitz" in England haben. -Notarielle Übersetzung und Beglaubigung der Gründungsunterlagen. Zwingend erforderlich für die Handelsregistereintragung am Ort der Zweigniederlassung z.B. in Deutschland oder Österreich. -Apostille. Zwingend erforderlich für die Handelsregistereintragung z.B. in Deutschland oder Österreich. -ebook "Führen und Verwalten einer Limited". Sie erfahren alles über Ihre Pflichten gegenüber dem englischen Companies House (Annual Return), englischem Finanzamt (Bilanzübertrag, Nullsteuererklärung in England, Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen bzw. österreichischen Finanzamtes an das englische Finanzamt/HMRC) u.v.m.. NICHT enthalten sind die Gebühren für Amtsgericht und Notar am Ort der Zweigniederlassung , also z.B. in Deutschland oder Österreich (ca. 400 Euro), direkt an den Notar/ das Amtsgericht zu leisten. Ablauf Sie wählen ein Paket aus und bestätigen Ihre verbindliche Bestellung mit dem Button "Jetzt kaufen". Nachträglich erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung und ein Formular als Word-Datei. In diesem Formular tragen Sie dann Ihre persönlichen Daten ein sowie des Daten Direktors (sofern nicht identisch), Shareholder und bei einer UK Ltd& CO KG die Daten des- oder der Kommanditisten. Sie haben auch die Möglichkeit, dass entsprechende Formular auf dieser Webseite downzuloaden (Word für Windows-Format). Wir realisieren dann die Gründung, Sie erhalten alle erforderliche Unterlagen zum Eintrag der Limited bei Ihrem zuständigen Handelsregister in Deutschland oder Österreich. Sie vereinbaren dann einen Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe zur Eintragung der Limited. Nachdem Sie die Handelsregistereintragung erhalten haben, gehen Sie zu einer Bank Ihrer Wahl und eröffnen dort ein Konto. Zusätzlich können Sie auch eine Kreditkarte für Ihre Limited bei unserem Schweizer Partner erhalten, klicken Sie dazu den Banner oben auf dieser Seite (Prepaid Kreditkarte..). Der eigentliche Gründungvorgang (Eintrag der englischen Limited im Companies House UK) dauert nur 3-4 Werktage. Danach ist Ihre englische Limited bereits handlungsfähig/ geschäftsfähig. Für die Erstellung der beglaubigten Unterlagen und Apostille benötigen wir ca. eine Woche. Danach können Sie Ihre englische Limited im heimischen Handelsregister als Zweigniederlassung anmelden. Konto in England oder Zypern für Ihre UK Limited Englisches Konto Wünschen Sie ein englisches Konto für Ihre UK Limited, beachten Sie bitte das englische Banken die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung fordern. Wir können alle erforderlichen Unterlagen für Sie vorbereiten und einen Termin in London bei der Bank vereinbaren. Unsere anwaltliche Gebühr für diese Dienstleistung beträgt einmalig 150,00 Euro netto. Konto Zypern (pfändungssicher) Sie haben über unsere Kanzlei die Möglichkeit ein Konto auf Zypern (EU-Teil, große zyprische Bank) für Ihre UK Limited zu eröffnen. Die persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten ist dabei NICHT erforderlich. Die Kontoeröffnung wird garantiert, keine Ablehnung (außer es liegen internationale Haftbefehle usw. vor). Die Gebühren betragen einmalig 990,00 Euro netto. Selbstverständlich müssen Sie die Umsätze über ausländische Konten bei der steuerlichen Betriebsstätte Ihrer Limited, im Rahmen des Jahresabschlusses mit angeben. Es entstehen- bei legaler Vorgehensweise- also keine steuerlichen Vorteile. Vorteile wären: Kontopfändungen (z.B. Deutsches Finanzamt, andere Gläubiger) sind faktisch nicht umsetzbar oder nur mit großem Aufwand. Das Deutsche Finanzamt erfährt von den ausländischen Konten- wenn überhaupt- erst nach einem Jahr und/oder im Rahmen einer Betriebsprüfung. Andere Gläubiger haben faktisch überhaupt keinen Zugriff auf die ausländischen Konten, da sie diese nicht in Erfahrung bringen können. Bei Kenntnisnahme, großer Aufwand erforderlich (z.B. zyprischer Anwalt muss eingeschaltet werden, Rechtshilfeersuchen usw.). Ausländische Konten bestellen Sie bei uns bitte separat, nach der Gründung. Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss Auf Wunsch übernimmt unsere Kanzlei für Ihre Limited die laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und den Jahresabschluss (Bilanz). Mit dem unten beschriebenen Dienst "Annual Return- und Account/Bilanz-Übertragungsdienst" bieten wir somit die "Alles in einer Hand-Lösung" an: Gründung Ihrer Limited, einschließlich Registered Office England, Apostille und Beglaubigte Übersetzungen der Registerunterlagen, Eintragung der Zweigniederlassung, auf Wunsch Stellung eines Treuhand-Shareholders und/oder Konto in England oder Zypern sowie Buchhaltung, Jahresabschluss, Annual Return- und Account/Übertragungsdienst. Dienstleistung Annual Return und Account -Übertragungsdienst Limited Eine englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland unterliegt in Deutschland der Besteuerung. Dennoch muss beim Companies House der Annual Return und Annual Account eingereicht werden. Hinsichtlich des Annual Account erfolgt die Übertragung der deutschen Bilanz -einschliesslich Anlagespiegel- auf die englische Form. Ergänzend wird eine Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen Finanzamtes und ein Anschreiben beigefügt, dass die Limited der Besteuerung in Deutschland unterliegt und England gemäss DBA kein Besteuerungsrecht hat. Für diesen Dienst senden Sie uns den Jahreabschluss/Bilanz Ihrer Limited zu, wir übertragen in die englische Form und übernehmen alle notwendigen Dienstleistungen gegenüber dem Companies House. Hinsichtlich des Annual Return übernehmen wir den Erinnerungsdienst und die Realisierung des Annual Return. Diese Dienstleistungen sind nicht in den Paketpreisen enthalten und können zusätzlich gebucht werden.
Englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland oder Österreich
Limited & Co KG , UK Ltd. mit Zweigniederlassung Deutschland Informationen zur UK Ltd & CO KG erhalten Sie hier..
Englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland oder Österreich und Treuhand-Shareholder Leistungsbeschreibung Wir gründen im Kontext dieses Angebotes für unsere Mandanten eine englische Limited (UK Ltd.) mit Treuhand-Shareholder. Die Aufgabe des Treuhand-Shareholders übernimmt die Trustgesellschaft unserer englischen Steuer-und Anwaltskanzlei, somit rechtssichere Gestaltung, keine Offenbarung des Treuhand-Verhältnisses. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treunehmer (der Treunehmer tritt alle Rechte und Pflichten an den Treugeber/Mandant ab). Es wird im Rahmen des Treuhand-Vertrages vereinbart, dass der Treunehmer (die Trustgesellschaft unserer englischen Steuer-und Anwaltskanzlei) keine Dividenden empfängt. Die UK Limited wird nachfolgend als Zweigniederlassung im Deutschen -oder österreichischen Handelsregister eingetragen. Die Kosten für Notar- und Amtsgericht in Deutschland oder Österreich (ca. 400 Euro) sind nicht in der Gebühr enthalten und durch den Mandanten direkt an den Notar/Amtsgericht zu leisten. Das Mindeststammkapital beträgt ein GBP und ist vom Mandanten einzuzahlen. Der Mandant/Auftraggeber oder eine andere benannte Person tritt als Direktor der Limited auf. Effekte dieser Lösung: Eine englische Limited ist eine juristische Person wie eine Deutsche GmbH und kann in der gesamten EU als Zweigniederlassung ins heimische Handelsregister eingetragen werden. Die Limited haftet als juristische Person mit Stammkapital-, Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Durch den Treuhand-Shareholder bleiben die wahren Eigner/Shareholder der englischen Limited anonym. Besondere Bestimmungen zu diesem Angebot Die Gebühr dieses Paketes liegt weit unter unseren Regelgebühren, jedoch ohne Leistungseinschränkung. Im Gegenzug akzeptiert der Mandant/Auftraggeber folgende Bedingungen: -Anwaltliche Beratung zu dieser Dienstleistung (sofern erforderlich) ausschließlich per E-Mail oder Telefon (kein Beratungstermin in unserer Kanzlei). -Bezahlung nur als Einmalzahlung im Voraus und nur über paypal (Paypal Konto, Kreditkarte,Bankeinzug, Überweisung). In Ausnahmefällen ist eine Gründung/Bezahlung per sep. Vertrag und Überweisung möglich. Dieses verursacht jedoch zusätzliche Bearbeitungsgebühren von einmalig 40,00 Euro (bitte senden Sie uns eine E-Mail). -Die postalische Zustellung der Apostille (wichtig für den Handelsregistereintrag in Deutschland oder Österreich) kann ca. 10 Werktage dauern, keine Express-Zustellung. Die Gründung selbst dauert 3-5 Werktage. Sobald die Limited im englischen Register eingetragen ist, ist diese voll geschäftsfähig. -Sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist, erhält der Mandant/Auftraggeber ein Formular für die wichtigen Angaben (Persönliche Angaben, drei alternative Namensvorschläge für die Limited, Daten des Direktors usw.). Dieses Formular ist auszufüllen und unserer Kanzlei per Fax oder E-Mail zuzustellen. Sie können dieses Formular auch alternativ über diese Webseite downloaden. -Ergänzend erhält der Mandant/Auftraggeber den Treuhand-Vertrag. Dieser ist in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben und an unsere Kanzlei per Post zu senden, inkl. beglaubigte Kopie des Personalausweises. Der Treuhand-Vertrag ist vertragsgegenständlich. Mittels Treuhandvertrag überträgt der Treunehmer alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber (Mandant). Es finden keine Gewinnausschüttungen an den Treuhand-Shareholder statt. -Eine Schnellgründung ist ausgeschlossen. Die Gründung dauert zwischen 4-5 Werktage -Die jährlichen Gebühren für Registered Office UK und Treuhand-Shareholder sind erstmalig 12 Monate nach Auftragserteilung zu leisten. Befindet sich der Mandant/Auftraggeber mit mehr als 10 Tage in Verzug, können die Leistungen ohne vorherige weitere Mahnung eingestellt werden. In einem solchen Fall wird der Mandant als Shareholder der Gesellschaft eingetragen.
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| Erklärung : Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links zu fremden Seiten | |
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm