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Limited Gründung-
Englische Limited gründen: Gestaltungsstrategien Shareholder der
englischen Limited
TOP-Links zum Thema:
Hinsichtlich der Gründung einer englischen Limited (UK
Ltd) bestehen verschiedene Gestaltungsstrategien im Kontext:
-Steuerliche Betriebsstätte nach 5 DBA
-Ausgestaltung der Shareholder der englischen Limited
(Frage der Dividendenausschüttungen), z.B.:
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Deutsche juristische Person wird Shareholder der
englischen Limited: Steuerfreie Ausschüttung der Dividenden, unter
Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und 8 KStG, allerdings
unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt in Deutschland
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Deutsche natürliche Person wird Shareholder der
englischen Limited: Quellensteuer in England gemäss DBA, in
Deutschland Freistellungs-oder Anrechnungsmethode, 25%tige
Abgeltungssteuer oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren
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Unsere englische Steuerkanzlei stellt einen
Treuhand-Shareholder
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Eine Zwischengesellschaft in einem
Niedrigsteuerland wird Shareholder der englischen Limited
-Repräsentanz nach 5.3 DBA außerhalb Englands
-Verbundene Unternehmen, Positivwirkungen der EU
Mutter-Tochter-Richtlinie
-Steuerneutrale Übertragung der Anteile bei
verbundenen Unternehmen, Positivwirkungen der EU-Fusionsrichtlinie,
Umwandlungssteuergesetz
Mögliche Gestaltungsstrategien im Rahmen der Gründung
einer englischen Limited (UK Ltd) oder englischen PLC (englische
Aktiengesellschaft) sind Bestandteil unserer Gestaltungsberatung
und/oder einer steuerlichen Expertise.
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