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Limited Gründung- Englische Limited gründen: Gestaltungsstrategien Shareholder der englischen Limited

TOP-Links zum Thema:

Hinsichtlich der Gründung einer englischen Limited (UK Ltd) bestehen verschiedene Gestaltungsstrategien im Kontext:

-Steuerliche Betriebsstätte nach 5 DBA

-Ausgestaltung der Shareholder der englischen Limited (Frage der Dividendenausschüttungen), z.B.:

  • Deutsche juristische Person wird Shareholder der englischen Limited: Steuerfreie Ausschüttung der Dividenden, unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und 8 KStG, allerdings unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt in Deutschland

  • Deutsche natürliche Person wird Shareholder der englischen Limited: Quellensteuer in England gemäss DBA, in Deutschland Freistellungs-oder Anrechnungsmethode, 25%tige Abgeltungssteuer oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren

  • Unsere englische Steuerkanzlei stellt einen Treuhand-Shareholder

  • Eine Zwischengesellschaft in einem Niedrigsteuerland wird Shareholder der englischen Limited

-Repräsentanz nach 5.3 DBA außerhalb Englands

-Verbundene Unternehmen, Positivwirkungen der EU Mutter-Tochter-Richtlinie

-Steuerneutrale Übertragung der Anteile bei verbundenen Unternehmen, Positivwirkungen der EU-Fusionsrichtlinie, Umwandlungssteuergesetz

Mögliche Gestaltungsstrategien im Rahmen der Gründung einer englischen Limited (UK Ltd) oder englischen PLC (englische Aktiengesellschaft) sind Bestandteil unserer Gestaltungsberatung und/oder einer steuerlichen Expertise.