Englische Limited Company gründen

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Englische Limited gründen und Betriebsstättenbegriff nach DBA

Die Definitionen, was eine Betriebsstätte ist, führt uns nach DBA nicht weiter. Selbst absolute Spezialisten und unsere Fachanwälte können diese Definitionen nicht eindeutig juristisch zuordnen. Vielmehr muß ausgeführt werden, was eindeutig keine Betriebsstätte in Deutschland auslöst (Auszug DBA):

Als Betriebsstätte gelten nicht:

Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden:

Red: Wer also für seine Ltd in Deutschland eine Einrichtung hat, hat keine Betriebsstätte, sprich keine Niederlassung.

Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden....

Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden

Eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen:

..Red: Es gilt auch nicht als Betriebsstätte, wenn Sie ein Büro unterhalten für eine Ltd, um Waren einzukaufen und um den Einkaufsverkehr abzuwickeln (Angebote usw...)

eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Also praktisch der Umfang der Tätigkeit eines Repräsentanten.

Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters (ein abhängiger Vertreter ist ein Angestellter oder Arbeiter!) im Sinne des Absatzes 5 – in einem Vertragsstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragsstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebsstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, dass sich Ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.

Ein Unternehmen eines Vertragsstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in dem anderen Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommisionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.

Red: Im Klartext heißt das, wenn Sie für Ihr englisches Unternehmen als freiberuflicher Mitarbeiter (Repräsentant) z. B. in Deutschland tätig werden, haben Sie keine Betriebsstätte, Sie haben auch einen Anspruch auf – z. B. Honorar – aber: Sie müssen unabhängig sein, also nicht als Angestellter tätig sein.

Wir dürfen darauf hinweisen, daß "Steuerecht" und "Gesellschaftsrecht" nicht zu verwechseln sind: Selbst wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer- eine steuerpflichtige Betriebsstätte in Deutschland "auslösen", ist Ihre Ltd natürlich handelsrechtlich/ Gesellschaftsrechtlich als "Ltd." (juristische Person) im Sinne zu behandeln, also als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und den sich daraus ergebenen Vorteilen. Auch darf für eine Niederlassung/Zweigstelle einer Ltd in Deutschland nicht das GmbH-Recht Anwendung finden!

Allerdings kriegen wir es in 98% aller Fälle hin, daß in Deutschland eben keine Betriebsstätte ausgelöst wird.

In den verbleibenden Ausnahmefällen kann über die Senkung des Betriebsstättenanteils die Steuerlast in Deutschland deutlich gesenkt werden, im Vergleich zur GmbH-Besteuerung.

Manchmal ist es in diesen Ausnahmefällen auch sinnvoll, wenn die Ltd nur in England auftritt und der deutschen Gesellschaft Rechnungen stellt. Somit wird die Steuerlast der deutschen Gesellschaft, also z.B. Ihrer GmbH, erheblich gesenkt.

Haben Sie in Deutschland mehrere Betriebsstätten, die eigentlich jede für sich eine steuerpflichtige Betriebsstätte auslösen, so kann die Ltd in England als "Holding" fungieren und die vorherigen Betriebsstätten sind nachfolgend unselbständige Zweigstellen und werden dann nicht mehr in Deutschland versteuert.

Katastrophe Betriebsstätte in Deutschland?

Selbst wenn die UK Ltd in Deutschland eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn auslöst, ist das noch keine Katastrophe: Wurde die Ltd in England mit allen handels-und steuerrechtlichen Tatsächlichkeitsmerkmalen installiert, ist "sie" also in England eine Betriebsstätte, kann der Betriebsstättenanteil in Deutschland i.d.R. relativ einfach herabgesetzt werden. Die Betriebsstätte in Deutschland wird dann mit dem Körperschaftssteuersatz von 25% besteuert.

Man kann also nur einen Betriebsstättenanteil in Deutschland herabsetzen, wenn eine Betriebsstätte in England besteht! Dazu wird i.d.R. unser Basis- oder Luxury-Paket erforderlich, damit die UK Ltd in England überhaupt eine Betriebsstätte hat (Tatsächlichkeitsmerkmale). Es werden dann bestimmte Aufgaben (z.B. Rechnungslegung, Werbung, Marketing, Beratung usw..) der englischen Betriebsstätte zugewiesen.

Immobilien als Anlagevermögen der UK Ltd

Die UK Ltd kann natürlich weltweit- also auch in Deutschland, Immobilien als Anlagevermögen halten. Das kann mit unter sehr praktisch sein, weil so die Immobilien vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind. Auf der anderen Seite sind die Immobilien dann "Vermögen im Sinne" der UK Ltd und würden bei Konkurs der Ltd zur Insolvenzmasse gehören. Auch ergeben sich steuerliche Vorteile, wenn die Immobilie Anlagevermögen der UK Ltd ist. Beim Kauf einer Immobilie durch die UK Ltd in Deutschland, stehen dem deutschen Fiskus zunächst 3,5% Grunderwerbssteuer zu. Diese kann der Erwerber oder Verkäufer leisten. Beim Verkauf der Immobilie stehen die Veräußerungssteuern hälftig dem deutschen und englischen Fiskus zu.


Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:

  • In Deutschland voll handlungs -und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht)
  • Keine persönliche Haftung, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl. Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
  • Keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-. Das Stammkapital einer Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
  • Kaum "VGA" (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd dokumentiert werden
  • Keine Bilanzierungspflicht, die Ltd. braucht nur eine modifizierte Einnahme- Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen 
  • Schnelle Gründung (zwischen 24 Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind Gründungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
  • Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine UK Ltd macht selbst dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
  • Geringe Eintrags-und Gründungskosten im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer deutschen GmbH
  • Europa- und weltweit geschäfts- und handlungsfähig
  • Fast alle Geschäftszwecke sind automatisch erlaubt
  • Legale Steuerminderung
  • Anonyme Gründung möglich, z.B. nach Insolvenz/ Konkurs o.ä.
  • Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht und nicht dem deutschen Recht, sofern keine Betriebsstätte in Deutschland
  • Wir Implementieren Ihre Ltd. in Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants

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