Englische Limited Company gründen

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Englische Limited gründen: Steuern der englischen Limited

Hier die aktuellen Steuern für eine Limited Company:

VAT (Mehrwertsteuersatz): 17,5 % -Registrierungspflicht ab GBP 51,000 Umsatz pro Jahr, bestimmte Dienstleistungen sind befreit (z.B. Stätten der Ausbildung)

CORPORATION TAX (Körperschaftssteuer auf den entstandenen Gewinn): Null bis 30% auf Gewinn, für Klein- und Mittelbetriebe zwischen 0-19% Körperschaftssteuer.

Weitere Steuern (wie z. B. Gewerbesteuern) oder Beiträge (IHK Zwangsbeiträge .. etc.) gibt es nicht. Eine steuerliche Erhebung der Umsatzsteuer wird übrigens erst ab ca. 51.000 GBP/Umsatz/Jahr durchgeführt.

Aktuelle Steuertabelle Körperschaftssteuer (Für Geschäftsjahr 2002 und 2003):

 

Gewinn

Steuersätze

Eingangssteuersatz

0 bis 10.000,00 Pfund

0%

progressive Steigerung

10.001 bis 50.000 Pfund

0- 19%

Mittelstandssatz

50.001 bis 300.000 Pfund

19%

progressive Steigerung

300.001 bis 1.500.000 Pfund

19- 30%

Endsatz

1.500.001 oder mehr

30%

Die realen Steuersätze liegen im Vergleich zu einer deutschen GmbH noch niedriger, da Abschreibungen flexibler gehandhabt werden, Betriebsausgaben wesentlich großzügiger angerechnet werden und verdeckte Gewinnausschüttungen kaum auftreten können! Kommt es zu verdeckten Gewinnausschüttungen, so werden diese -anders als bei einer deutschen GmbH- nicht in dem Maße "strafversteuert".

Abschreibungen sind flexibel anzusetzen (keine Zwangsvorgaben):

Bis GBP 350,000 Gewinn gibt es keine Steuerprüfung; es werden grundsätzlich die Angaben eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters akzeptiert. Unser Steuerbüro ist ein staatlich anerkanntes Steuer- und Wirtschaftsprüfer Büro.

"Differenzbesteuerung"

Gemäß der Steuertabelle oben, besteht also eine Lücke zwischen der oberen Gewinngrenze für kleine Unternehmen von 10.000£ und der unteren Gewinngrenze von 50.000£, bei der der Satz für mittlere Unternehmen beginnt. Eine ähnliche Lücke besteht zwischen der Gewinngrenze von 300.000£, bis zu der der Steuersatz für mittelgroße Unternehmen gilt, und 1,5 Millionen £, also der Grenze,ab der der volle Steuersatz gilt.In diesen Zwischenräumen steigt der Körperschaftssteuersatz von 10% auf 19% und von 19% auf 30% an.

Beispiele:

Gewinn: 40.000£

Berechnungsgrundlage: Mittelstandssatz 19%..:

19% auf 40.000£= 7.600£

Minus 1/40 X (50.000-40.000)= -250£

Gesamt: 7.350£

Der Bruch 1/40 wird vom englischen Finanzamt als der geeignete angesehen. Man kann es auch einfacher ausdrücken: Sie nehmen die "Differenz" X 0,025 und setzen diese Summe in Abzug.

2. Gewinn: 375.000£

Berechnungsgrundlage: Voller Steuersatz:

30% auf 375.000£= 112.500£

Minus 1/40X (1.500.000-375.00)=-28.125£

Gesamt: 84.375£

Allgemeine Infos zum Thema Steuern

Für die steuerliche Behandlung kommt es wesentlich darauf an, welche Art von Geschäften und wo diese getätigt werden.

Aufgrund der Eintragung im Handelsregister in England ist die Limited im Prinzip zunächst einmal in England steuerpflichtig, und zwar nach den britischen Körperschafts-Steuersätzen, die europaweit die niedrigsten sind, derzeit zwischen Null- 30%.

Zusätzlich sind aber auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten, und zwar im Falle von Deutschland das DBA Großbritannien/Deutschland (DBA GB/D). Wie in nahezu allen DBAs ist auch hier festgelegt, daß eine ausländische Betriebsstätte mit ihren jeweiligen eigenen Umsätzen und Gewinnen in dem Land zu versteuern ist, wo die Betriebsstätte liegt. Eine deutsche Betriebsstätte einer englischen Limited müßte daher aufgrund des DBA GB/D ihre eigenen Umsätze/Einkünfte separat in Deutschland versteuern.

Mehr Infos


Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:

  • In Deutschland voll handlungs -und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht)
  • Keine persönliche Haftung, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl. Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
  • Keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-. Das Stammkapital einer Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
  • Kaum "VGA" (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd dokumentiert werden
  • Keine Bilanzierungspflicht, die Ltd. braucht nur eine modifizierte Einnahme- Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen 
  • Schnelle Gründung (zwischen 24 Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind Gründungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
  • Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine UK Ltd macht selbst dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
  • Geringe Eintrags-und Gründungskosten im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer deutschen GmbH
  • Europa- und weltweit geschäfts- und handlungsfähig
  • Fast alle Geschäftszwecke sind automatisch erlaubt
  • Legale Steuerminderung
  • Anonyme Gründung möglich, z.B. nach Insolvenz/ Konkurs o.ä.
  • Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht und nicht dem deutschen Recht, sofern keine Betriebsstätte in Deutschland
  • Wir Implementieren Ihre Ltd. in Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants

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