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| englische
Limited Company, limited, private limited, englische limited,
britische limited |
Englische
Limited gründen: Steuern der englischen Limited
Hier die aktuellen Steuern für eine
Limited Company:
VAT (Mehrwertsteuersatz): 17,5 %
-Registrierungspflicht ab GBP 51,000 Umsatz pro Jahr, bestimmte
Dienstleistungen sind befreit (z.B. Stätten der Ausbildung)
CORPORATION TAX (Körperschaftssteuer auf
den entstandenen Gewinn): Null bis 30% auf Gewinn, für Klein- und
Mittelbetriebe zwischen 0-19% Körperschaftssteuer.
Weitere Steuern (wie z. B. Gewerbesteuern)
oder Beiträge (IHK Zwangsbeiträge .. etc.) gibt es nicht. Eine
steuerliche Erhebung der Umsatzsteuer wird übrigens erst ab ca. 51.000
GBP/Umsatz/Jahr durchgeführt.
Aktuelle Steuertabelle Körperschaftssteuer
(Für Geschäftsjahr 2002 und 2003):
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Gewinn |
Steuersätze |
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Eingangssteuersatz |
0 bis 10.000,00 Pfund |
0% |
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progressive Steigerung |
10.001 bis 50.000 Pfund |
0- 19% |
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Mittelstandssatz |
50.001 bis 300.000 Pfund |
19% |
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progressive Steigerung |
300.001 bis 1.500.000 Pfund |
19- 30% |
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Endsatz |
1.500.001 oder mehr |
30% |
Die realen Steuersätze liegen im
Vergleich zu einer deutschen GmbH noch niedriger, da Abschreibungen
flexibler gehandhabt werden, Betriebsausgaben wesentlich großzügiger
angerechnet werden und verdeckte Gewinnausschüttungen kaum auftreten
können! Kommt es zu verdeckten Gewinnausschüttungen, so werden diese
-anders als bei einer deutschen GmbH- nicht in dem Maße
"strafversteuert".
Abschreibungen sind flexibel anzusetzen
(keine Zwangsvorgaben):
Bis GBP 350,000 Gewinn gibt es keine
Steuerprüfung; es werden grundsätzlich die Angaben eines
zugelassenen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters akzeptiert. Unser
Steuerbüro ist ein staatlich anerkanntes Steuer- und Wirtschaftsprüfer
Büro.
"Differenzbesteuerung"
Gemäß der Steuertabelle oben, besteht
also eine Lücke zwischen der oberen Gewinngrenze für kleine Unternehmen
von 10.000£ und der unteren Gewinngrenze von 50.000£, bei der der Satz
für mittlere Unternehmen beginnt. Eine ähnliche Lücke besteht zwischen
der Gewinngrenze von 300.000£, bis zu der der Steuersatz für
mittelgroße Unternehmen gilt, und 1,5 Millionen £, also der Grenze,ab
der der volle Steuersatz gilt.In diesen Zwischenräumen steigt der
Körperschaftssteuersatz von 10% auf 19% und von 19% auf 30% an.
Beispiele:
Gewinn: 40.000£
Berechnungsgrundlage:
Mittelstandssatz 19%..:
19% auf 40.000£= 7.600£
Minus 1/40 X
(50.000-40.000)= -250£
Gesamt: 7.350£
Der Bruch 1/40 wird vom
englischen Finanzamt als der geeignete angesehen. Man kann es auch
einfacher ausdrücken: Sie nehmen die "Differenz" X 0,025 und
setzen diese Summe in Abzug.
2. Gewinn: 375.000£
Berechnungsgrundlage:
Voller Steuersatz:
30% auf 375.000£=
112.500£
Minus 1/40X
(1.500.000-375.00)=-28.125£
Gesamt: 84.375£
Allgemeine
Infos zum Thema Steuern
Für die steuerliche Behandlung kommt es
wesentlich darauf an, welche Art von Geschäften und wo diese getätigt
werden.
Aufgrund der Eintragung im Handelsregister in England ist die Limited im
Prinzip zunächst einmal in England steuerpflichtig, und zwar nach den
britischen Körperschafts-Steuersätzen, die europaweit die niedrigsten
sind, derzeit zwischen Null- 30%.
Zusätzlich sind aber auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu
beachten, und zwar im Falle von Deutschland das DBA
Großbritannien/Deutschland (DBA GB/D). Wie in nahezu allen DBAs ist auch
hier festgelegt, daß eine ausländische Betriebsstätte mit ihren
jeweiligen eigenen Umsätzen und Gewinnen in dem Land zu versteuern ist,
wo die Betriebsstätte liegt. Eine deutsche Betriebsstätte einer
englischen Limited müßte daher aufgrund des DBA GB/D ihre eigenen
Umsätze/Einkünfte separat in Deutschland versteuern.
Mehr
Infos
Die englische Form der GmbH bietet viele
Vorteile:
- In Deutschland voll handlungs -und
geschäftsfähig, selbst wenn in England
keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht)
- Keine persönliche Haftung,
Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl.
Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
- Keine 25.000 Euro Stammkapital
erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-. Das Stammkapital einer
Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
- Kaum "VGA" (verdeckte
Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast
alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd dokumentiert
werden
- Keine Bilanzierungspflicht, die
Ltd. braucht nur eine modifizierte Einnahme- Überschuss- Rechnung
beim Finanzamt einzureichen
- Schnelle Gründung (zwischen 24
Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind Gründungszeiten
von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
- Niederlassungsfreiheit
und Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine UK Ltd macht selbst
dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
- Geringe Eintrags-und Gründungskosten
im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer
deutschen GmbH
- Europa- und weltweit geschäfts-
und handlungsfähig
- Fast alle Geschäftszwecke sind
automatisch erlaubt
- Legale Steuerminderung
- Anonyme Gründung möglich, z.B.
nach Insolvenz/ Konkurs o.ä.
- Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht
und nicht dem deutschen Recht, sofern keine Betriebsstätte in
Deutschland
- Wir Implementieren Ihre Ltd. in
Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants
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