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Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext der Gründung einer englischen Limited (Limited gründen, Ltd gründen),inkl. aller Dienstleistungen: Gründung der Ltd., Registereintrag, Registerunterlagen, Apostille. Optional bei UK Ltd: Treuhand-Direktor oder -Shareholder, Kontoeröffnung England. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Limited gründen- Ltd gründen: Rechts- und Parteifähigkeit der englischen Limited
Englische Limited gründen und Rechts-und Parteifähigkeit
Die Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft bestimmt sich im Bereich der EU nach dem Recht ihres Gründungsstaates. Da die Limited nach englischem Recht eine rechts- und parteifähige juristische Person ist, muss sie auch als solche in Deutschland anerkannt werden. Sie kann daher in Deutschland am Rechtsverkehr teilnehmen (z.B. Verträge schließen) und ihre Rechte auch vor Gericht geltend machen. Dies gilt auch für ordnungsgemäß in England gegründete Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland, die nie in England tätig waren und das auch nicht beabsichtigten, sondern die ausschließlich wegen der Vorteile der ausländischen Rechtsform dort gegründet wurden.
Diese Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit
der Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland existiert
erst seit kurzer Zeit:
Sie geht zurück auf die „Überseering"-Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 5.11.2002. Der EuGH bezog sich in seiner
Argumentation auf die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH),
für den die Auslegung des EG-Vertrags durch den EuGH bindend ist,
schwenkte auf diese Linie ein. In der Folgezeit hat der BGH diese
Rechtsprechung auch auf Kapitalgesellschaften aus EFTA-Staaten
(Liechtenstein, Island und Norwegen) ausgeweitet, da das Abkommen über
den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Niederlassungsfreiheit
entsprechend dem EG-Vertrag regelt und auch die Rechtsprechung des
EFTA-Gerichtshofs an die des EuGH angelehnt ist.
Englische Limited gründen und Einsatzbereiche Der Einsatz einer Limited in Deutschland bietet sich zu ganz unterschiedlichen Zwecken an: -allgemein als Alternative zur deutschen GmbH bei deutlich geringerem Kapitaleinsatz und Gründungsaufwand; – als Komplementärin einer KG (Limited & Co. KG anstelle der GmbH & Co. KG) – zur Auslagerung bestimmter Betriebsrisiken im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und damit einher gehender Absicherung der anderen Unternehmensbereiche für den Insolvenzfall (z.B. durch eine Betriebsaufspaltung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft, wobei die Limited als Betriebsgesellschaft fungiert); – als Rechtsform für kurzfristige Vorhaben oder für einzelne Kundenbeziehungen; – zur Erprobung eines neuen Produkts oder einer bestimmten Preisstrategie am Markt (z.B. Preisdifferenzierung), ohne dass das hinter der Limited stehende Unternehmen ohne weiteres erkennbar ist; – als Konzernholding für große internationale Unternehmen; – als Auffanggesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; – zur Nutzung eventuell bestehender Vorteile des englischen Rechts; – für internationale Geschäfte wegen ihrer weltweiten Bekanntheit als Gesellschaftsform; – zur Umgehung der deutschen Mitbestimmungsvorschriften; – als Handwerker-Limited zur Umgehung des Meisterzwangs. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Limited von England aus betrieben wird, d.h. keine Zweigniederlassung in Deutschland hat und die handwerkliche Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird. Limited gründen: Allgemeines
Durch die Änderung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist die
Gründung einer Limited für eine wirtschaftliche Tätigkeit in Deutschland
eine bedenkenswerte Alternative zur GmbH geworden. In der Tages- und
Fachpresse nehmen Beiträge zur Limited zunehmend Raum ein.
Die Zahl von Limiteds, die von Deutschen für eine Tätigkeit in Deutschland gegründet werden, lässt sich nicht exakt ermitteln, weil das englische Gesellschaftsregister, das Companies House , Gründungen nicht nach Staatsangehörigkeit der Gründer und ihren Absichten erfasst (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 16.12.2005, BT-Drs. 16/283). Es gibt jedoch von unterschiedlichen Seiten Zahlenangaben, die einen Eindruck der Größenordnung vermitteln:
Ltd gründen und Dienstleistungen unserer Kanzlei Als englisch- deutsche Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten die UK Ltd (englische Limited), einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Ltd, Eintrag ins Companies House England, Registerunterlagen, Apostille, beglaubigte Übersetzungen, Registered Office bis Headoffice in England. Entweder als alleinige Betriebsstätte in England oder die Gründung einer UK Ltd mit Repräsentanz oder Zweigniederlassung in anderen EU-Staaten (z.b. Gründung einer UK Ltd mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich). Auf Wunsch -bzw. sofern erforderlich- bieten wir außerdem die Gründung einer UK Ltd mit Treuhand-Diensten an: Treuhand-Direktor- und/oder Treuhand-Shareholder, einschließlich Kontoeröffnung. Gern übernehmen wir auch die jährlichen Meldungen (Annual Return) und Jahresabschlüsse und/oder bei einer UK Ltd mit steuerlicher Betriebsstätte in England die Umsatzsteuervoranmeldungen (VAT). Bei der englischen Limited (UK Ltd.) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft nach dem englischen Gesellschaftsrecht. Das Mindest-Stammkapital beträgt nur ein GBP. Es ist mindestens ein Direktor und ein Shareholder erforderlich, wobei eine Person beide Positionen wahrnehmen kann. Die Uk Ltd. kann ihre alleinige Betriebsstätte in England haben oder eine Zweigniederlassung außerhalb Englands. Aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit kann eine englische Limited (UK Ltd.) in ganz Europa Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen installieren. Daher kann die Rechtsform der UK Ltd auch eine gute Alternative zu inländischen Kapitalgesellschaften sein, in Deutschland also als Alternative zur GmbH oder UG. Darüber hinaus ist die Gründung einer UK Ltd& COKG möglich. In einem solchen Fall tritt die Ltd. als Komplementär (Vollhafter) auf. Limited (UK Ltd) gründen: Steuerliche Betriebsstätte in-oder außerhalb Englands Die Zentrale Fragestellung ist i.d.R., wo die steuerliche Betriebsstätte der Limited belegen sein soll. Dort wo die steuerliche Betriebsstätte belegen ist, wird die Limited als Kapitalgesellschaft besteuert. Dabei verhindert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) i.d.R. die Doppelbesteuerung in beiden Staaten. Hat die englische Limited ihre alleinige steuerliche Betriebsstätte in England, so erfolgt die Besteuerung zwischen 21-30% (21% bis 300.000 GBP Gewinn pro Jahr). Ist die steuerliche Betriebsstätte hingegen in Deutschland oder z.B. Österreich belegen (Zweigniederlassung der englischen Limited), so erfolgt die Besteuerung nach inländischem Steuerrecht, in Deutschland also ca. 30% insgesamt (Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuer). Dividenden der englischen Limited (Gewinne nach Steuern) werden dort besteuert, wo der Shareholder der beschränkten bzw. unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Beispiele: -Dividendenempfänger ist eine Deutsche natürliche Person: 25% Abgeltungssteuer oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren -Dividendenempfänger ist eine Deutsche juristische Person: Steuerfreie Vereinnahmung unter KStG (5% Körperschaftssteuervorbehalt). Eine Besteuerung findet erst statt, wenn an den Anteilseigner weiterausgeschüttet wird, sofern natürliche Person -Betriebsstätte ist in England belegen, Dividendenempfänger ist eine juristische Person in der EU: Steuerfreie Vereinnahmung unter Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. 1. limited (UK Ltd.) gründen: Die englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Außerhalb EnglandsBei dieser Konstellation wird eine Zweigniederlassung der englischen Limited z.B. in Deutschland oder Österreich installiert. Es ergeben sich somit i.d.R. keine steuerlichen Vorteile. Befindet sich die einzige steuerliche Betriebsstätte z.B. in Deutschland, so wird die Zweigniederlassung analog einer Deutschen Kapitalgesellschaft besteuert. Vorteile wären: Geringes Stammkapital der englischen Limited gegenüber einer Deutschen- oder z.B. Österreichischen Kapitalgesellschaft, die englische Limited haftet mit Stammkapital, Anlage-und Betriebsvermögen (sofern vorhanden), sofern keine Durchgriffstatbestände auf den Direktor der englischen Limited. Im Überschuldungsfall leichtere "Abwicklung", durch Schließung der Zweigniederlassung und Verfahrenseröffnung in England. Unsere Kanzlei gründet im Kontext dieser Dienstleistung die englische Limited, einschließlich: Eintrag ins Companies House, Registered Office England, Registerunterlagen, Apostille, notariell beglaubigte Übersetzungen der Registerunterlagen, Vorbereitungen zur Eintragung der Zweigniederlassung z.B. in Deutschland oder Österreich, Erinnerungsdienst Annual Acc.- und Return oder Freistellung zur Abgabe der Nullsteuererklärung in England. Mehr Infos erhalten Sie hier.. -Konzeption einer Limited-Gründung mit einziger Betriebsstätte in Deutschland, für Mandanten die überschuldet sind und einen geschäftlichen Neubeginn realisieren wollen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, wobei die "überschuldete Person" als Direktor der Gesellschaft auftreten kann/will,..Mehr dazu lesen Sie hier.. 2. Limited (UK Ltd.) gründen: Die englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in EnglandDas Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte ist in 5 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) legal definiert. Mithin löst eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer in England immer eine Betriebsstätte in UK aus, unabhängig vom "Ort der geschäftlichen Oberleitung". Davon abweichend kann eine Betriebsstätte in England -unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung- vorliegen, wenn die Art der geschäftlichen Tätigkeit zwingend das Vorliegen einer Betriebsstätte impliziert (z.B. Ladenlokal in England). In allen anderen Fällen definiert sich das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte über den Ort der geschäftlichen Oberleitung (Ort der mutmaßlichen Willensbildung). In der Praxis heißt dieses: Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England und tritt selbst als Direktor der englischen Limited auf ODER unsere englische Kanzlei stellt einen Treuhand- oder angestellten Direktor ODER- sofern keine Tagesentscheidungen-: Der z.B. Deutsche Direktor der englischen Limited weist nach , dass er im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben an der englischen Betriebsstätte anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich an der englischen Betriebsstätte wahrzunehmen. Dienstleistungen UK Limited Betriebsstätte UK Limited gründen mit Betriebsstätte England: Vergleich der Dienstleistungen
* Englische Banken eröffnen ein Konto für eine UK Limited nur, wenn ein "Inländer Direktor der Gesellschaft ist", i.d.R. ist zudem die Anwesenheit des Direktors bei der Kontoeröffnung notwendig (davon abweichend, wenn der Bank der Direktor bekannt ist, z.B. unsere englischen Steuerberater /RAs). Mithin ist außerdem i.d.R. die Anwesenheit des Kontobevollmächtigten bei der Kontoeröffnung notwendig. Genau aus diesen Gründen verweigern die englischen Banken eine Kontoeröffnung bei den Ltd-Gründungen der Billiggründer". ** Nach neuem Recht in UK, muss mindestens ein Direktor eine natürliche Person sein, in der EU Ansässig. Bei der Gestaltung mit einem Treuhand-Direktor ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser Direktor während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor ist. Viele Agenturen installieren hingegen einen Gründungs-Direktor und/oder einen "Papier-Direktor", der nicht mehr ansprechbar/präsent ist. *** Die Einhaltung der Fristen im Rahmen Annual Return/Acc., VAT-Voranmeldungen usw.. ist insbesondere im englischen Recht "entscheidend". Es drohen sonst hohe Strafen oder gar die Löschung der Gesellschaft. **** Schweizer Banken eröffnen ein Konto auf eine Auslandsgesellschaft i.d.R. nur noch, wenn in der Schweiz eine Niederlassung installiert wird, mithin ein Schweizer als Bevollmächtigter auftritt. Bei uns ist dieses ohne CH Niederlassung möglich. - Limited gründen: Deutsche Kommanditgesellschaft (KG) mit englischer Limited als Komplementär Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte England, die als Komplementär (Vollhafter) einer deutschen KG auftritt. Mehr zu dieser Konstellation erfahren Sie hier.. Limited gründen: Die englische Limited bietet viele Vorteile
Limited gründen: Rechtsprechung Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden Vgl. auch: Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur. Schanze Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland Durch verschiedene EU- und BGH-Urteile (z.B. Überseering-Urteil) ist juristisch klargestellt, dass eine UK Ltd in Deutschland volle Rechtsfähigkeit und Niederlassungsfreiheit besitzt. Dieses ist nicht nur für die unselbständige Zweigstelle/ Repräsentants interessant, sondern die Rechtsfähigkeit im Hinblick auf die Betriebsstätte einer UK Ltd in Deutschland: Selbst dann, wenn die UK Ltd in Deutschland nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) eine Betriebsstätte auslöst (Steuerpflicht in Deutschland), bietet die UK Ltd enorme Vorteile gegenüber einer deutschen GmbH, da die UK Ltd als juristische Person im Sinne zu behandeln ist (keine 25.000 Euro Stammkapital, keine aggressive Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer, Versteuerung analog deutscher Kapitalgesellschaften, also 25%). Vgl. auch: Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur. Schanze
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm