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| englische
Limited Company, limited, private limited, englische limited,
britische limited |
Limited Company, Ltd.:
Vorteile der englischen Limited
Typische
Gründungsfehler
Thematik "Direktor der
Limited", wenn in England die Betriebsstätte sein soll...
Als Direktor einer Ltd. wird kein
UK-Ansässiger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein echtes
Treuhandverhältnis implementiert.
Für Europäer,die Ihren Lebensmittelpunkt/steuerrechtliche Ansässigkeit
nicht in England haben und die Geschäfte einer Ltd. überwiegend oder
ausschließlich von Europa/Deutschland aus betreiben möchten, ist es
zwingend erforderlich, daß ein UK-Ansässiger (steuerrechtliche
Ansässigkeit im Sinne) als Direktor ins UK-Handelsregister eingetragen
wird und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis
zwischen dem Gründer und Direktor bestehen bleibt (reale
Betriebsstätte in England, Betriebsstättenbegriff "Ort
der Leitung" gemäß Doppelbesteuerungsabkommen/DBA). Der
Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung
der Geschäfte (Generalvollmacht), ist aber nach außen weiterhin Direktor
der Ltd..
Zwischen dem "eigentlichen
Gründer" und dem "Treuhand-Direktor" besteht ein
sogenannter "Treuhandvertrag". Hier wird vereinbart, daß der
Gründer im Innenverhältnis alle Rechte und Pflichten hat, dass der
Treuhänder keinen Einfluß nehmen kann und natürlich auch keinen Zugriff
auf das Geschäftskonto bzw. auf das Vermögen der Ltd hat. Nur
so ist gewährleistet, daß
deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die Ltd. in UK
"tatsächlich" ihre steuerrechtliche Betriebsstätte hat
("Sitz der geschäftlichen Entscheidungen").
Mehr
Infos
Die englische Form der GmbH bietet viele
Vorteile:
- In Deutschland voll handlungs -und
geschäftsfähig, selbst wenn in England
keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht)
- Keine persönliche Haftung,
Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl.
Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
- Keine 25.000 Euro Stammkapital
erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-. Das Stammkapital einer
Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
- Kaum "VGA" (verdeckte
Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast
alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd dokumentiert
werden
- Keine Bilanzierungspflicht, die
Ltd. braucht nur eine modifizierte Einnahme- Überschuss- Rechnung
beim Finanzamt einzureichen
- Schnelle Gründung (zwischen 24
Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind Gründungszeiten
von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
- Niederlassungsfreiheit
und Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine UK Ltd macht selbst
dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
- Geringe Eintrags-und Gründungskosten
im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer
deutschen GmbH
- Europa- und weltweit geschäfts-
und handlungsfähig
- Fast alle Geschäftszwecke sind
automatisch erlaubt
- Legale Steuerminderung
- Anonyme Gründung möglich, z.B.
nach Insolvenz/ Konkurs o.ä.
- Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht
und nicht dem deutschen Recht, sofern keine Betriebsstätte in
Deutschland
- Wir Implementieren Ihre Ltd. in
Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants
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