Englische Limited gründen über Steuerberater der London Bridge

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Limited Company, Ltd.: Vorteile der englischen Limited

Typische Gründungsfehler

Thematik "Direktor der Limited", wenn in England die Betriebsstätte sein soll...

Als Direktor einer Ltd. wird kein UK-Ansässiger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein echtes Treuhandverhältnis implementiert. Für Europäer,die Ihren Lebensmittelpunkt/steuerrechtliche Ansässigkeit nicht in England haben und die Geschäfte einer Ltd. überwiegend oder ausschließlich von Europa/Deutschland aus betreiben möchten, ist es zwingend erforderlich, daß ein UK-Ansässiger (steuerrechtliche Ansässigkeit im Sinne) als Direktor ins UK-Handelsregister eingetragen wird und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis zwischen dem Gründer und Direktor bestehen bleibt (reale Betriebsstätte in England, Betriebsstättenbegriff "Ort der Leitung" gemäß Doppelbesteuerungsabkommen/DBA). Der Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung der Geschäfte (Generalvollmacht), ist aber nach außen weiterhin Direktor der Ltd..

Zwischen dem "eigentlichen Gründer" und dem "Treuhand-Direktor" besteht ein sogenannter "Treuhandvertrag". Hier wird vereinbart, daß der Gründer im Innenverhältnis alle Rechte und Pflichten hat, dass der Treuhänder keinen Einfluß nehmen kann und natürlich auch keinen Zugriff auf das Geschäftskonto bzw. auf das Vermögen der Ltd hat. Nur so ist gewährleistet, daß deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die Ltd. in UK "tatsächlich" ihre steuerrechtliche Betriebsstätte hat ("Sitz der geschäftlichen Entscheidungen").

Mehr Infos


Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:

  • In Deutschland voll handlungs -und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden (EU-Recht)
  • Keine persönliche Haftung, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl. Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
  • Keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-. Das Stammkapital einer Ltd. beläuft sich auf ca. 400 Euro.
  • Kaum "VGA" (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast alle Ausgaben der Gesellschaft als Verluste der Ltd dokumentiert werden
  • Keine Bilanzierungspflicht, die Ltd. braucht nur eine modifizierte Einnahme- Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen 
  • Schnelle Gründung (zwischen 24 Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind Gründungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
  • Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine UK Ltd macht selbst dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
  • Geringe Eintrags-und Gründungskosten im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer deutschen GmbH
  • Europa- und weltweit geschäfts- und handlungsfähig
  • Fast alle Geschäftszwecke sind automatisch erlaubt
  • Legale Steuerminderung
  • Anonyme Gründung möglich, z.B. nach Insolvenz/ Konkurs o.ä.
  • Sie unterliegen EU- und/oder UK-Recht und nicht dem deutschen Recht, sofern keine Betriebsstätte in Deutschland
  • Wir Implementieren Ihre Ltd. in Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants

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