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Allgemeine Ausführungen zum Thema "Limited und Gründungsfehler" Natürlich wissen wir, daß es Unternehmen gibt, die ausländische Gesellschaften für weniger Geld gründen. Wir erfahren aber auch täglich, wie dilettantisch viele Unternehmen Gesellschaften installieren und werden oft um Hilfe gebeten, um solche Konstruktionen zu "reparieren", was in den meisten Fällen leider nicht mehr möglich ist. Für unsere Kunden sind zahlreiche Details zu beachten, die das deutsche -und das jeweilige Landesrecht, sowie die EU- Rechtsprechung betreffen. Daher werden Sie bei uns auf "beiden" Seiten von Spezialisten (Fachanwälte und Steuerberater) durchgehend betreut. Dieses ist ein unschätzbarer Vorteil, weil die Gründung von ausländischen Gesellschaften ohne Fachanwälte in Deutschland und dem Gründungsland wirtschaftlicher Selbstmord sein kann. Darüber hinaus haben Sie in Deutschland immer einen deutschsprachigen Ansprechpartner, der sich genausten mit der Thematik auskennt und Sie vor, während und nach der Gründung intensiv beraten und betreuen kann. Auch sprechen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in den Gründungsländern fließend deutsch. Daneben beraten Sie unsere Anwälte in Rechts-und Steuerfragen bezogen auf das deutsche und europäische Handels-und Steuerrecht. Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
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