Was ist die Kanarische Sonderzone?
Die Kanarische Sonderzone (ZEC)
ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des
Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF)
geschaffen wurde, mit dem Ziel, den wirtschaftlichen
und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern
und die Produktionsstrukturen zu erweitern.
Die Kanarische Sonderzone wurde
im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt
und im Dezember 2006 verlängert, wobei die spanische
Staatsregierung gemäß den Bestimmungen bezüglich der
Genehmigungen das Wirtschafts- und Steuersystem der
Kanaren in Bezug auf die ZEC entsprechend angepasst
hat (Titel V des Gesetzes 19/1994, geändert durch
das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 und
durchgeführt durch das Königliche Gesetzesdekret
1758/2007).
Die Vorteile der Kanarischen
Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019
in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist
vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen
Kommission möglich. Die Eintragung ins Offizielle
Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum
31. Dezember 2013 erfolgen.
Wo können sich die Unternehmen der
ZEC ansiedeln?
Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte
Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung
folgender Besonderheiten:
- Dienstleistungsunternehmen können sich an
jedem beliebigen Ort auf dem Archipel
niederlassen.
- Unternehmen, zu deren Aktivitäten die
Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der
Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in
speziell dafür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.
Diese besonderen Gebiete, die sich in der Nähe
der kanarischen Häfen und Flughäfen befinden, sind
folgendermaßen verteilt:
» Gran Canaria: 150 Hektar aufgeteilt in 5
Gebiete
- Hafen La Luz – Großballungsraum Las Palmas
de Gran Canaria – Arucas
[karte]
- Arinaga – Bahía de Formas
[karte]
- Industriegebiet von Telde
[karte]
- Flughafenpark – Las Majoreras
[karte]
- Zona Noroeste
[karte]
» Tenerife: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete
- Metropolitana[karte]
- Comarca del Valle de Güimar
[karte]
- Comarca del Valle de la Orotava
[karte]
- Hafengebiet von Santa Cruz de Tenerife
[karte]
- Flughafengebiet – Industriegebeit von
Granadilla – Complejo Medioambiental de Arico
[karte]
» La Palma: 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete
» Fuerteventura: 25 Hektar
- Hafen von Puerto del Rosario – Flughafen
von Fuerteventura – Ehemaliger Flughafen Los
Estancos – Llano de la Casita (El Matorral) und
Casa de Pancho Sanabria
[karte]
» Lanzarote: 25 Hektar
- Los Mármoles – Altavista Ost –
Logistikgebiet
[karte]
» El Hierro: 25 Hektar
- El Majano – Meseta de Nisdafe – Gebiete
neben Tiñorr
[karte]
» La Gomera: 25 Hektar
- Industriegebiet von San Sebastián de La
Gomera
[karte]
Körperschaftssteuer
Die Unternehmen der ZEC
unterliegen einer in Spanien gültigen
Körperschaftssteuer von 4 %. Der in Spanien
anzuwendende Steuersatz liegt ab dem Jahr 2008
zwischen 25 und 30 %. Der für den besonderen
Steuersatz von 4 % anzuwendende Höchstbetrag der
Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Anzahl der
geschaffenen Arbeitsplätze und der von dem
ZEC-Unternehmen ausgeübten Geschäftsaktivität.
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Nettoschaffung von
Arbeitsplätzen
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Industrie
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Dienstleistungsbereich
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Andere Leistungen*
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3 - 8 Arbeitsplätze
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1.800.000 €
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1.500.000 €
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1.125.000 €
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9 - 12 Arbeitsplätze
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2.400.000 €
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2.000.000 €
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1.500.000 €
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13 - 20 Arbeitsplätze
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3.600.000 €
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3.000.000 €
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2.250.000 €
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21 - 50 Arbeitsplätze
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9.200.000 €
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8.000.000 €
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6.000.000 €
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51 - 100 Arbeitsplätze
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21.600.000 €
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18.000.000 €
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13.500.000 €
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mehr als 100 Arbeitsplätze
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120.000.000 €
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100.000.000 €
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75.000.000 €
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*Als andere Geschäftsaktivitäten
gelten: Großhandel und Großhandelsvermittlung (außer
bei Fahrzeugen mit Motor und Krafträdern);
Reisebüros, Einzel- und Großhandel sowie andere
Aktivitäten im Tourismussektor; Aktivitäten im
Informatikbereich; Aktivitäten im juristischen
Bereich, der Buchhaltung, des Rechnungswesens,
Steuerberatung, der Markt- und Meinungsforschung;
Consulting und Unternehmensberatung; Verwaltung von
Investmentgesellschaften; Werbewirtschaft und
Öffentlichkeitsarbeit.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN,
EU-MUTTER-TOCHTERRICHTLINIE UND EINKOMMENSTEUER FÜR
NICHTANSÄSSIGE
Die
Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und
europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund:
- Gelten für die Unternehmen
der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
- gemäß der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie die ausgeschütteten
Gewinne von Tochtergesellschaften, die
ZEC-Unternehmen sind, an die
Muttergesellschaften mit Sitz in einem anderen
Land der Gemeinschaft steuerfrei.
- • Die Bestimmungen der ZEC
sehen vor, dass die vorgenannten
Steuerbefreiungen auch für Gewinne von
Ansässigen aus Ländern, die nicht
Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese
Gewinne von einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt
werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die
tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der
ZEC durchgeführt wurden.
- Natürliche Personen:
Zinsen und sonstige Einkünfte aus der
Kapitalüberlassung an Dritte, sowie
Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern
herrühren, die Nichtansässige in Spanien ohne
eine permanente Niederlassung erzielen.
Juristische Personen: Gewinne, die von
sich in Spanien befindlichen Filialen an ihre
Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.
Diese Befreiungen gelten jedoch
nicht, wenn die Einkünfte aus Ländern oder Gebieten
stammen, mit denen es keinen tatsächlichen Austausch
über Steuerinformationen gibt oder die
Muttergesellschaft ihren Steuersitz in einem dieser
Länder oder Gebiete hat.
STEUER AUF
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND DOKUMENTIERTE
RECHTSHANDLUNGEN
Die
Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von
dieser Steuer befreit:
- Beim Erwerb von Gütern oder
Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des
geografischen Anwendungsbereichs dienen.
- Bei allen
Gesellschaftsvorgängen von ZEC-Unternehmen mit
Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
- Bei beurkundeten Rechtsakten
verbunden mit von diesen Unternehmen innerhalb
des geografischen Anwendungsbereichs der ZEC
getätigten Transaktionen.
DIE KANARISCHE
MEHRWERTSTEUER (IGIC)
Bei der Impuesto General
Indirecto Canario (IGIC) handelt es sich um eine den
Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der
Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste
Besonderheit der IGIC-Steuer ist ihr reduzierter
Satz von z.Zt. 5,0%.
Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen
von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen
untereinander, sowie beim Import von Gütern von
dieser Steuer befreit.