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Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht: Firmengründung Ausland, Offshore Firmengründung (Offshore Company formation), Gestaltung mit Holding, Bankgründung (Bank License), Glücksspiel Lizenzen international (Gambling License) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Firmengründung Irland
Übersicht über unsere Dienstleistungen
Firmengründung Irland Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in Irland, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen: -Gründung Private Company Limited By Shares oder Public Limited Company (PLC), Eintrag ins Companies House -Registerunterlagen, Übersetzung der Registerunterlagen in die Landessprache des Mandanten, notarielle Beglaubigungen, Apostille -Registered Office, virtuell Office bis Büro (ordentlicher Geschäftssitz, Substanz Escape) -Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl. Onlinebanking, Kreditkarte und Schecks Im Rahmen der realen Betriebsstättenansiedlung sind wir bei der Suche nach geeigneten Bürosräumen, Lagerhallen und/oder Produktionsstätten behilflich, ergänzend beim Antragsverfahren für Fördermittel im Rahmen von Unternehmensneuansiedlungen in Irland. Irland bietet niedrige Steuern (12,5% Ertragssteuer für juristische Personen, bei Unternehmensneuansiedlungen/ Existenzgründungen: Drei Jahre Steuerfreiheit, sofern der Gewinn in keinem Jahr 40.000 Euro übersteigt), eine hoch entwickelte Demokratie, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine hervorragende Infrastruktur. Zudem können viele Geschäftsgegenstände in Irland realisiert werden, die z.B. in Deutschland nicht mehr möglich sind oder mit hohen Auflagen verbunden sind (z.B. Callcenter). Irland ist Mitglied der EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Mithin unterhält Irland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), also Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Firmengründung Irland: Allgemeines -Staatsform: parlamentarische Republik Firmengründung Irland: Gesellschaftsform GmbH = ltd. = Private Company Limited By shares oder Public Limited Company (PLC, AG in Irland) Firmengründung Irland und Gründungsvoraussetzungen Es müssen zwei Direktoren gestellt werden, die Ihren Sitz in-oder außerhalb Irlands haben, sofern EU Bürger. Handelt es sich um Nicht-EU-Bürger, muss mindestens ein Direktor seinen Sitz in Irland haben oder es wird ein Bond" installiert. Die Ernennung eines Secretary (Firmenverteter, Ansprechpartner für Behörden) ist vorgeschrieben. Secretary kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der Secretary darf zugleich Director sein. Ein Secretary hat keine Geschäftsführungsbefugnis. Es ist mindestens ein Shareholder (Aktionär) notwendig. Shareholder kann eine natürliche oder juristische Person sein. Die Aktien einer Irischen Ltd sind ohne Notar übertragbar und auch beleihbar. Eine irische Private Limited darf maximal 99 Aktionäre/Shareholder haben. Hat die Firma nur einen Aktionär= Single Member Company. Betriebsstätte in Irland Sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 6-9 Monate in Irland (je nach DBA), definiert sich das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte über "Den Ort der geschäftlichen Oberleitung": -Entweder der Mandant -oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Irland und tritt selbst als Direktor der Gesellschaft in Irand auf oder -der nicht in Irland ansässige Direktor weisst nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben in Irland an der Betriebsstätte aufhält, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich an der Betriebsstätte in Irland wahrzunehmen (funktioniert natürlich nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen) oder -unsere Kanzlei in Irland stellt einen Treuhand-Direktor (schwieriges und kostspieliges Unterfangen, da in Irland Treuhand-Verhältnisse verboten sind) oder einen angestellten Direktor. Ein weiteres Merkmal der Betriebsstätte ist ausreichender Substanz Escape. Ein reines Registered Office ist unzureichend. Für Mandanten aus der EU gilt aber aufgrund der EuGH-Gesetzgebung:
..Beim
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach dem Recht
des Sitzstaates liegt keine
Scheinfirma vor, egal welchen Unternehmensgegenstand die Gesellschaft
hat und egal, ob sie diesen (gesetzlich zulässigen oder gesetzlich nicht
zulässigen) Unternehmensgegenstand auch tatsächlich ausübt.
In jedem Falle findet eine pauschale
Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das Vorliegen einer
Scheingesellschaft von der Rechtsprechung des BFH daher nur in
Ausnahmefällen angenommen (Prof. Dr. Thomas Reith, Internationales
Steuerrecht,Verlag Vahlen, Seite 71; BFH Urteil vom 23.06.1992,BStBl 1992 II
S. 972).
Die EU-Niederlassungsfreiheit
erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch
Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung
Cadburry Schweppes), erforderlich ist nur Minimalsubstanz im
Sinne von mehr als einem bloßen Briefkasten.
Das
Deutsche Außensteuergesetz beschreibt in §8 AStG: Hat ein Deutscher
(natürliche oder juristische Person) beherrschenden Einfluss (mehr als 50%)
auf eine Auslandsgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (unter 25%
Ertragssteuer) und realisiert diese Auslandsgesellschaft nur passive
Einkünfte nach Aktivkatalog §8 AStG, so werden die Dividenden der
Auslandsgesellschaft der Deutschen Besteuerung unterzogen und zwar mit
Einkommensteuer (nicht Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren), bei
juristischer Person mit Deutscher Körperschaftssteuer. Ausserdem
„fiktive Ausschüttungsbesteuerung“,
also Besteuerung auch dann, wenn nicht ausgeschüttet wird.
Im europäischen Kontext ist diese
Hinzurechnungsbesteuerung allerdings rechtwidrig, entsprechend wurde das
Deutsche AStG ergänzend. Gründungskapital Üblicherweise werden irische Ltd's mit 100.000 EUR Authorised Share Capital (welches nicht eingezahlt werden muss) und einem frei wählbaren Issued Share Capital (welches die Gesellschafter tatsächlich erbringen) gegründet. Der Mindestbetrag des Issued Sharecapital liegt bei einem EURO. Sind mehrere Gesellschafter vorhanden, wird das Issued Sharecapital normalerweise auf 10 oder 100 EUR gesetzt. Dieses kann dann prozentual von den Gesellschaftern gezeichnet werden (z.B. Shareholder A 40 Aktien, Shareholder B 60 Aktien). Gesellschaftsvertrag Form: gedruckt mit Datum; Unterschriften müssen von einem anwesenden Zeugen “beglaubigt” werden; ein Notar ist nicht vorgeschrieben. Inhalt: Zwei selbstständige Dokumente: a) Memorandum of Association: Firma, mit ltd. Oder teo.; Gegenstand ; Haftung der Gesellschafter; Nominal-kapital und Anteilsstückelung Gründungsvereinbarung b) Articles of Association: Regelung des Innenverhältnisses von Gesellschaftern und Geschäftsführer (fakultativ ansonsten erfolgt Regelung ge. Gesetzesanhang/ Table A); Ausgabe der Geschäftsanteile; Durchführung der Versammlungen; Ernennung und Vollmachten der Leitung; Gewinnverteilung und Buchführung Irlands Spezialität: Call Center Immer mehr international orientierte Unternehmen installieren auf der "Grünen Insel" ihr Call Center. Von dort verbindet eine einzige Rufnummer über eine hoch spezialisierte, rund um die Uhr besetzte Zentrale alle Unternehmensbereiche und Filialen oder nimmt eingehende Gespräche, beispielsweise für Reservierungen oder Bestellungen, auf. Dafür hat Irland den Unternehmen einiges zu bieten.
Derzeit arbeiten von der europa- und weltweit bereits über 40 Call Center, unter anderem von Lufthansa, American Airlines, Air Lingus, Korean Air, United Parcel Service (UPS), die Hotelketten Best Western, ITT-Sheraton, ICT-Eurotel, Global und Radisson, die Bertelsmann-Tochter American-Online oder die Unternehmen Compaq Point, Gateway, Dell, Electrolux, Entex, Maxtor, Platium, Quaterdeck, Rand McNally, Software Spectrum oder US Robities. Die Freihandelszone Shannon bietet die gleichen Steuererleichterungen auch für Exportgewinne, die nicht nur von Industriebetrieben, sondern auch von Handels- und Dientleistungsbetrieben erzielt werden. Firmengründung Irland und Betriebsstättenbegriff analog 5 DBA Artikel 5 DBA:
Steuerabzug von Zinsen (Tax Relief at Source, TRS)Ab 1. Januar 2002 wird für Zinsen auf Eigenheimhypotheken (gesicherte Darlehen) nicht mehr im Rahmen der Besteuerung ein Abzug gewährt, sondern der Nachlass zum Standardsteuersatz wird "an der Quelle" gewährt, d. h. Hypothekenrückzahlungen werden um den Abzugsbetrag, auf den der Betreffende Anspruch hat, verringert. Beispiel: Der Zinsanteil an der monatlichen Hypothekenrückzahlung beträgt EUR 100. Dann mindert das Hypothekenkreditinstitut den monatlichen Rückzahlungsbetrag jeden Monat um EUR 20. Dies entspricht einem Steuerabzug zum Standardsteuersatz (20 %). Künftige Anpassungen dieses Abzugs nimmt das Hypothekenkreditinstitut automatisch vor. Sie müssen also in Ihrer Jahressteuererklärung keinen Abzug geltend machen oder sich aus diesem Grund mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen. Zu versteuerndes Einkommen der natürlichen Person in IrlandIn der Regel unterliegt das gesamte Einkommen einer Privatperson, die in dem betreffenden Steuerjahr in Irland ansässig ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder steuerlichen Wohnsitz hat, der Einkommenssteuerpflicht, unabhängig von der Herkunft des Einkommens. Das Steuerjahr beginnt in Irland am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Für ein Steuerjahr, in dem Sie nicht in Irland ansässig sind und dort nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, müssen Sie im Allgemeinen nur das in Irland erzielte Einkommen versteuern. Eine Doppelbesteuerung kann dann auftreten, wenn bestimmte Einkünfte sowohl in dem Land, in dem sie erzielt werden, als auch in dem Land, in dem der Empfänger ansässig ist, der Steuerpflicht unterliegen. Um dies zu vermeiden, hat Irland mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ein solches Abkommen überträgt einem Land das Besteuerungsrecht und verhindert, dass Einkünfte in beiden Ländern besteuert werden. Das Informationsblatt RES 2 enthält detaillierte Angaben zu den in Irland geltenden Vorschriften betreffend Wohnsitz und Besteuerung. SozialversicherungDie Bezeichnung für die Sozialversicherung in Irland lautet "Pay Related Social Insurance" (PRSI). Dabei handelt es sich um eine entgeltbezogene Sozialversicherung, die für alle Erwerbstätigen im Land gilt. Der PRSI-Beitrag ist ein bestimmter Prozentsatz des Arbeitseinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen beide für einen Teil des Beitrags auf. Die genaue Höhe des Prozentsatzes ist abhängig von der PRSI-Beitragsklasse des Versicherten. Es gibt 11 verschiedene Beitragssätze. Fragen zu PRSI sind an die Finanzämter zu richten, die die Beiträge im Auftrag des Ministeriums für soziale und Familienangelegenheiten einziehen, und zwar unter der Nummer 704 30 00 oder auf der Website www.welfare.ie. Das Informationsblatt SW 14 des Ministeriums für soziale und Familienangelegenheiten enthält ebenfalls Einzelheiten zu Beitragssätzen und -klassen. Ein wöchentliches Einkommen bis zu einer Höhe von EUR 127 ist für Arbeitnehmer beitragsfrei (EUR 26 für Personen, für die der modifizierte Beitragssatz gilt).
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