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Banklizenz, fondsgesellschaft gründen,kapitalanlagegesellschaft,vermögensverwaltungsgesellschaft, Investmentgesellschaft Gründung von Fondsgesellschaften/ Investmentgesellschaften/Kapitalanlagegesellschaften Panama Wir gründen für Mandanten Investmentgesellschaften/ Kapitalanlagegesellschaften in Panama. Die Kosten für INC-Gründung, Headoffice Panama, Zulassungsverfahren (anwaltliche Gebühren Panama) und staatliche Gebühren betragen zwischen 47.000 - 68.000 USD.
Gesellschaftsgründung Erforderlich sind drei Direktoren, die den
Anforderungen der National Securities Commission (CNV) gerecht werden
(Details unten): 1. Legal Executive, der die Gesellschaft nach Außen
vertritt, Verträge und Erklärungen unterzeichnet
und in Panama ansässig ist. 2. Zwei weitere Directoren mit eigenem
Geschäftsbereich. Die Gesellschafter werden auf Ihre Zuverlässigkeit
geprüft. Anonyme Gesellschafter werden nicht gestattet, jedoch gewährt
das CNV absolute Vertraulichkeit. Aktien können dementsprechend auch auf
die Direktoren ausgestellt werden oder auf eine Stiftung, sofern die
Stiftungsstrukturen offengelegt werden. Bei mehr als einem Aktionär müssen die
Aktionärsbeschlüsse dem CNV offen gelegt werden. Es kann auch sein, dass die Statuten der Gesellschaft
dahingehend geprüft werden, ob eine Minderheitsschutz-Klausel enthalten
ist und das Aktien und Stimmrechte nicht an Dritte übertragen werden
dürfen Zu den Anforderungen der National Securities
Commission gehören das
a)
Principle
Executive Exam und
b)
Compliance
Officer Exam
Principle Executive Exam: Jeder Direktor muss dieses nachweisen können. Die
Prüfung umfasst allgemeine Fragen zum Bankenrecht und zu den
Finanzmärkten und endet mit einem 2 stündigen Multiple-Choice-Test. Die
aktuellen Inhalte finden Sie auch unter:
http://tinyurl.com/cnvexam Eine ausführliche Beschreibung und Lernhilfen bietet
„General Securities Representative: License Exam Manual von Passtrak,
erschienen bei Kaplan Publishing auf Englisch oder Spanisch. Compliance Officer Exam Die Prüfung umfasst allgemeine Fragen zum Bankenrecht
und zu den Finanzmärkten und endet mit einem 2 stündigen
Multiple-Choice-Test. Im Bereich des Compliance Officers kann Ihnen
unsere Partnerkanzlei personell behilflich sein.
Portfolio Verwaltungssystem Die Steuerbehörde Panamas
akzeptiert ausschließlich PeachTree® Software von SAGE (www.sage.com)
Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Über unsere Netzwerkpartner können wir Ihnen
verschiedene internationale WP / Steuerberatungskanzleien empfehlen.
Business Plan Vor der Vergabe der Lizenz muss ein Business Plan
eingereicht werden, der die Strukturen und Ziele sowie internen Vorgänge
der Gesellschaft darlegt und eine Liquiditätsplanung für zumindest 3
Jahre darstellt.
Sonstiges Entsprechend dem Panamaischem Recht müssen
Arbeitsverträge, Verträge, AGB etc erstellt werden. Hierbei können wir
Ihnen behilflich sein und binden Sie an unsere Kollegen vor Ort an.
Diese stehen Ihnen auch bei der VISA-Erteilung zur Verfügung. Übersicht:
Gründung von Fondsgesellschaften/ Investmentgesellschaften/Kapitalanlagegesellschaften international Unsere
Kanzlei gründet für Mandanten Investment-Gesellschaften und/oder
Vermögensverwaltungs-/ Kapitalanlagegesellschaften im EWR (Deutschland,Liechtenstein,Zypern),
Schweiz und Offshore. Im Offshore Bereich: Cayman Islands (B-Bank-Lizenz),
Panama oder
Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen – dem Investmentfonds – und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste. Offener und geschlossener Investmentfonds Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile von der Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben oder zurückzugeben. Alternativ kann ein Verkauf über Handelsplattformen für Anteile an geschlossenen Fonds möglich sein. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart. Analoge Regelungen existieren in vielen anderen Ländern. Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen in Deutschland gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde. Auch hier kennen andere Länder, zentral in der EU/EWR vergleichbare Regelungen.
Fondsgesellschaft Offshore Wir offerieren Finanzdienstleistern die Auflage eines eigenen Fonds im Offshore-Bereich. Detaillierte Infos erhalten Sie nachfolgend auf dieser Webseite. Zu den genannten Gebühren können noch folgende Kosten hinzukommen:
LICENSE
The International Brokerage & Clearing House License
introduced in 2007 allows for the license holder to engage in activities
such as:
Stock Brokerage
Securities
Brokerage
Financial
Advisory
Asset Management
Fund Management
Custody Services
Transaction
Clearing
Payment
Processing
Currency Trading
(FOREX)
Issuance of
Securities
Underwriting of
Securities
In order to apply
for a license the applicant must first establish an International Business
Company (IBC) in
Fee Schedule:
ABOUT THE
JURISDICTION
The
license described on this website is issued by the Offshore Finance
Authority of Anjouan, Union of the
LEGISLATION
The government of Anjouan
passed several new laws in 2005 in order to create a modern and attractive
legal framework for international business as well as to ensure that the
jurisdiction is in compliance with international regulations and
recommendations relating to anti money laundering and anti terrorist
funding measures. The mission of the Offshore Finance Authority is to
maintain a business friendly environment with light regulation while
respecting international conventions and standards. The following laws
were adopted in 2005: Exchange of Information Act - 001 of 2005 Registered Agent and Trustee Licensing act - 002 of 2005 Registered Agent and Trustee Licensing Regulations - 002A of 2005 Offshore Finance Authority Act - 003 of 2005 International Business Companies Act - 004 of 2005 International Business Companies Regulations - 004A of 2005 International Bank Act - 005 of 2005 International Bank Regulations - 005A of 2005 International Insurance Act - 006 of 2005 International Insurance Regulations - 006A of 2005 Internet Gaming Act - 007 of 2005 Internet Gaming Regulations - 007A of 2005 Anjouan Money Laundering Prevention Act - 008 of 2005 For further details, please visit the official website of the Offshore Finance Authority and the Government of Anjouan: www.anjouan.gouv.km INTERNATIONAL COMPLIANCE RESOURCES Statement on Prevention of Criminal Use of the Banking System for the Purpose of Money-Laundering (Basel, December 1988) Customer Due Diligence for Banks (Basel, October 2001) Caribbean Financial Action Task Force (CFATF) CFATF 19 Recommendations (Aruba, June 1990) Kingston Declaration on Money Laundering (Kingston, November 1992) Council of Europe Council of Europe Convention on Laundering, Search, Seizure and Confiscation of the Proceeds from Crime and on the Financing of Terrorism, [ Français ] Explanatory Note (Warsaw, 16 May 2005) European Treaty Series - No. 141: Convention on Laundering, Search, Seizure and Confiscation of the Proceeds from Crime [ Français ] (November 1990) European Union Directive 2005/60/EC of the European Parliament and of the Council of 26 October 2005 on the prevention of the use of the financial system for the purpose of money laundering and terrorist financing Council Directive on Prevention of the Use of the Financial System for the Purpose of Money Laundering [91/308/EEC] [ Français ] (Brussels, 10 June 1991) Directive 2001/97/EC of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/308/EEC on prevention of the use of the financial system for the purpose of money laundering [ Français ] [ Español ] (Brussels, 4 December 2001) Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (GAFI) The Forty Recommendations, 20 June 2003 (with amendments of 22 October 2004) The Forty Recommendations of the Financial Action Task Force on Money Laundering, 1996 [ English Nine Special Recommendations on Terrorist Financing [ English Organization of American States Comision Interamericana para el Control del Abuso de Drogas (OAS / CICAD) The Buenos Aires Declaration on money laundering
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http://www.london-consulting.org