Glücksspiellizenz, Internetmarketing Glücksspiel, Suchmaschinenranking Glücksspiel

Internet-Marketing für Online-Glücksspielanbieter

  ETC Steuer-und Anwaltskanzlei: Glücksspiel- und Wettrecht international
Unsere Kanzlei bietet in Kooperation mit einer großen Internet-Marketing-Agentur das Internetmarketing für Glücksspielbetreiber an: Suchmaschinenranking, Bannerwerbung, Soziale Netzwerke, Pressemitteilungen und vieles mehr.
 
Index
Über uns
English language
Tax planning
Kontakt zu uns
Über uns
Übersicht Gesellschaftsformen
Die besten Steuermodelle
Steuerliche Expertise
DBA-Recht
 
Mandanten Länder:
Deutschland
Dänemark
Österreich
Schweiz
Andere Länder
 
EU-Gesellschaften:
EU Gesellschaften
UK Limited allgemein
UK Limited Betriebsstätte nicht UK
UK Limited Betriebsstätte UK
Zyprische Limited
Irland Ltd
Slowakei
Lettland,Litauen,Estland
Holland
Spanien
Bulgarien
Malta
Europa AG
 
DBA-Sachverhalte- Nicht EU:
Schweiz
VAE, Dubai
USA:
Bundesstaaten:
Delaware
Nevada
Montana
Oregon
Texas
Kalifornien
Florida
New York
 
Deutsche GmbH
Deutsche GmbH gründen
Mini GmbH - UG
Deutsche AG
 
NICHT-DBA-Sachverhalte:
Liechtenstein
Liechtenstein Stiftung
Cayman Inseln
BVI
Belize
Panama
Panama Stiftung
Hong Kong
Singapur
Belize
Mauritius
St.Vincent
Seychellen
Dominica
 
Sonderzonen EU:
Madeira
Kanarische Sonderzone
 
Sonst:
Offshore Gesellschaften allgemein
Gibraltar
Indien
 
Trust und Stiftung
 
Vermögenssicherung
Holding
Adult Webmaster
ICH-AG
Treuhand-Dienste
Ohne Meisterbrief
private Dienstl. Ausland
Girokonto ohne Schufa
Kreditkarte
EU-Recht/ Niederlassungsfreiheit
Insolvenzrecht
Verbraucher-Insolvenz
EU Insolvenz
GmbH- Übernahme
Fördermittelcheck
Existenzgründung
Franchisegeber
Billiggründer
Ausflaggen
E 101 Bescheinigung
limited
 
Börsengang
Banklizenzen
Versicherungslizenzen
Kapitalisierung / vorbörslicher Aktienverkauf
Konto Schweiz
Schwarzgeld Ausland
Investorensuche
Glücksspiel Lizenzen
Transportlizenz
Yachtregistrierung Offshore
Datenbank Recht/Steuern
Buchhaltung
Buchhaltung Deutsche Unternehmen
Buchhaltung Ausland
Buchhaltung UK Ltd
 
Kontakt zu uns
Banner für firma-ausl
Disclaimer
Impressum
Sitemap- sitemap2
Linkpop
Impressum
 

 

 

 

 Gambling License,Gaming License

Spezial Internet-Marketing für Online-Glücksspielanbieter

Internet-Marketing für Online-Glücksspielanbieter

In Zusammenarbeit mit einer großen Internet-Marketing-Agentur bieten wir Glücksspielbetreibern das Spezial Internet-Marketing an: Professionelles Webdesign, manuelles Suchmaschinenranking, Erhöhung der Linkpopularität durch qualifizierte Backlinks, Bannerwerbung in den wichtigsten Portalen für Spieler, Affilate Marketing, Eintrag in Soziale Netzwerke und redaktionelle Betreuung, Pressemitteilungen und vieles mehr.

-Webdesign  

Für Glücksspielanbieter ist ein optimales Webdesign für die Kundenbindung entscheidend. Wir bieten unseren Kunden zahlreiche Tamplate-Vorlagen, die individuell angepasst werden können. Natürlich besteht auch die Möglichkeit der Neugestaltung einer Glücksspiel-Homepage.

-Suchmaschinen-Ranking für Glücksspiel-Anbieter

Ein optimales Suchmaschinen-Ranking ist mit viel Aufwand verbunden. Wir übernehmen für unsere Kunden das Suchmaschinen-Ranking, damit das Glücksspielangebot unter den ersten 10 Ergebnissen in den wichtigsten Suchmaschinen gefunden wird.

-Wettgutscheine

Ein gutes Marketing-Tool für Glücksspielanbieter ist die Ausgabe von Wett-oder Casino-Gutscheinen. Dafür installieren wir für unsere Kunden eine eigene Homepage. Auf dieser Homepage können Interessenten Wett-oder Casino-Gutscheine downloaden und diese Möglichkeit natürlich Ihren Freunden oder Bekannten mitteilen.

Wettgutscheine sind Geldgeschenke von Wettanbietern die unabhängig von einer Einzahlung oder einer Neuanmeldung an Wettkunden ausgegeben werden.

Zum einen dienen sie als
Anreiz inaktive Kunden wieder auf die Wettseite zu locken oder als kleines Kundengeschenk, zum Beispiel zum Geburtstag oder zu besonderen Events.

Wettgutscheine erhalten meistens einen bestimmten Gutscheincode, welcher dann Online bei dem jeweiligen Wettanbieter eingegeben werden muss, um den Bonusbetrag zu erhalten.

-Bannererstellung und Bannerwerbung

Wir erstellen für unsere Mandanten hochprofessionelle Werbebanner und sorgen für die richtige Platzierung in den einschlägigen Foren für Spieler.

Dabei bezahlen unsere Kunden nicht mehr, wenn Sie einschlägige Bannerwerbung in den wichtigsten Portalen über uns in Auftrag geben. Allerdings suchen wir für unsere Kunden genau die Portale heraus, die den meisten zielgruppenorientierten Traffic bieten.

-Affilinet Programme –Affilate Marketing

Wir können Glücksspiel-Betreiber an bestehende Affilinet-Programme anbinden oder ein eigenes Affilinet-Programm installieren.

Affiliate-Systeme (engl. affiliate „angliedern“) sind internetbasierte Vertriebslösungen, bei der meistens ein kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet. Mit Affiliate-Marketing-Systemen im Online-Kooperationsmanagement vermarkten Firmen also ihre Produkte und Dienstleistungen durch Verlinkung auf Partner-Webseiten. Nur bei tatsächlichem Umsatz oder messbarem Erfolg werden Provisionen bezahlt. Dies ist ein Vorteil für den Produktanbieter, jedoch ein Nachteil für den Anbieter des Werbeplatzes, da das Geschäftsrisiko des Produktanbieters je nach Wahl des Konditionsmodells zu einem nicht unerheblichen Teil auf den Werbeplatzanbieter übergeht. Da das Inventar bei dem Werbeplatzanbieter aber nicht unendlich vermehrbar ist, wird er sich im Vorfeld gut überlegen, mit welchem Affiliate-Programm er die besten Ergebnisse erwartet. Für den Produktanbieter entsteht so ein natürlicher Druck, ein faires Abrechnungsmodell zu finden.

-Gute Positionen in den wichtigsten Suchmaschinen, zentral bei Google

Gekaufte Links“ über Google Adwords helfen Betreibern von Glücksspiel-Plattformen nicht weiter, da Google eine AdWords-Werbung für Online-Glücksspiel nicht zulässt.

-Manuelles Suchmaschinen-Ranking

Die Alternative besteht im manuellen Suchmaschinen-Ranking, um in den TOP 10 Positionen der wichtigsten Suchmaschinen gerankt zu werden. Die erforderlichen Massnahmen/Techniken werden unten zusammenfassend ausgeführt.

-Manuelles Suchmaschinen-Ranking und grundsätzliche Problemstellungen für Glücksspielanbieter

Webseiten von Glücksspielbetreibern enthalten i.d.R. viele Flashanimationen, JavaScripts, Frames und DHTML-Programmierungen. Da Suchmaschinen aber vorrangig HTML auswerten, wirkt sich diese Tatsache negativ für das Suchmaschinenranking aus.

Dieses Problem kann nur über eine „Parallel-Homepage“ gelöst werden, die entsprechend viele „reine HTML-Seiten“ ausweist, wobei diese „Outdoorseiten“ zwar von den Suchmaschinen indiziert werden, aber für den Nutzer nicht lesbar sind (automatische Weiterleitung zur aktiven Homepage). Damit die Suchmaschinen diese Outdoorseiten entsprechend indizieren, müssen diese allerdings entsprechenden Inhalt ausweisen.

Besteht die Angebotsseite nicht überwiegend aus Flashanimationen, Frames usw.. kann eine Optimierung der vorhandenen Seiten realisiert werden, sofern notwendig mit zusätzlichen Inhaltsseiten die suchmaschinentauglich programmiert werden.

-Linkpopularität

Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung sind die Anzahl und die Qualität der Verweise. Je mehr Links im Internet auf die betreffende Webseite verweisen, desto besser wird sie eingestuft. Den Indikator dafür nennt man Linkpopularität. Google misst die Linkpopularität durch den PageRank.

Eine höhere Übereinstimmung zwischen Suchbegriff und dem Inhalt der Website hat ebenfalls positiven Einfluss auf das Ranking.

-Module Soziale Netzwerke inkl. redaktioneller Bearbeitung

Dieses Modul umfasst die Eintragung in den sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, Wordpress, Xing und Linked in, sowie die laufende redaktionelle Überarbeitung.

-Module Pressemitteilungen

Installation von Pressemitteilungen in den wichtigsten Presseportalen im Internet, deutsch- und englischsprachig.

Glücksspiel Lizenz und Dienstleistungen unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei bietet die gesamte Palette der Dienstleistungen im Rahmen "Glückspiel-Lizenz", Lizenz für Wetten und Sportwetten an:

-Rechtliche Beratung im Kontext der nationalen und internationalen Gesetzgebung zum Glückspielrecht, ergänzend EU-Recht und/oder Urteile des EuGHs im Rahmen der Niederlassungsfreiheit/Dienstleistungsfreiheit

-Gründung der Gesellschaft mit Lizenz für Glückspiel, Wetten oder Sportwetten, in vielen Ländern (Malta, England, Gibraltar, Isle of Man und Offshore-Staaten wie Belize, Costa Rica, Panama usw.): Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde bis zur Erteilung der Lizenz (einschließlich Business Plan und Plan G&V), Gründung der Gesellschaft/en im Sitzstaat (z.B. Malta Ltd und Malta Holding), Kontoeröffnung, Anbindung an Zahlungsprovider, Hosting des Glücksspielangebotes

-Auf Wunsch-oder sofern notwendig- Treuhand-Dienste (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder), Registered Office bis Büro, Buchhaltung und Jahresabschluss, Ausweisung der Glücksspielsteuer

-Steuerliche Gestaltung, z.B. im Kontext der "verbundenen Unternehmen" und/oder direkten Beteiligungen, Vermeidung der Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs, Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung nach nationalen Steuergesetzen usw.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion und Rechtsprechung z.B. in Deutschland (Staatsvertrag zum Glücksspielwesen BRD, mit Wirkung 01.01.08), bieten wir Lösungsmodelle, u.a. über die EU-Niederlassungsfreiheit und/oder Rechtsprechung des EuGHs an. Mithin verlagern immer mehr Anbieter Ihre (Online-) Angebote nach Malta oder England, um ihre Dienstleistungen -unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen- legal in der gesamten EU, also auch in Deutschland oder anderen EU-Ländern, anbieten zu können.

Dabei verfügt unsere Kanzlei über fundiertes Wissen der nationalen Glücksspiel-Gesetze im Sitzstaat unserer Mandanten (z.B. Deutschland,Österreich,Spanien,Italien,Schweiz) und den wichtigsten Standorten für Glücksspiel-Anbieter (Malta,Gibraltar,Isle of Man,Belize,Panama,Costa Rica usw.).

Grundlegende Unterscheidungen und Problemstellungen im Kontext Glücksspiel-Lizenz,Wett-Lizenz

Im Rahmen eines Glückspiel-oder Wettangebotes im Internet ist zunächst zu unterscheiden, ob der Mandant nur "vermittelt", also als Reseller bestehender Angebote auftritt oder eine eigene Plattform/Dienstleistung realisiert werden soll. Handelt es sich nur um eine "Resellertätigkeit", so könnte der Mandant z.B. eine zyprische Limited gründen, die entsprechend anbietet. Zwar ist Online-Glückspiel auf Zypern untersagt, jedoch werden Resellerangebote ohne Lizensierung zugelassen. Handelt es sich um ein "eigenes Angebot", so ist das Recht des Sitzstaates (also z.B. Malta) und das Recht des "Anbieterstaates" zu beachten.

Im Rahmen der EU besteht über die Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit und der Rechtsprechung des EuGHs die Möglichkeit, eine Lizenz in einem EU Staat zu erwirken (z.B. Malta), die von den anderen EU -Staaten,unter bestimmten Voraussetzungen, entsprechend anerkannt werden muss. Rechtlich problematisch kann die Angelegenheit werden, wenn sich das Angebot an Kunden in unterschiedlichen Ländern, auch außerhalb der EU, richten soll. Wird eine Lizenz in einem EU-Staat realisiert (also z.B. auf Malta), so ist darauf zu achten, das einzig anwendbares Recht das Recht des Sitzstaates ist und in anderen Ländern keine Betriebsstätte im Sinne ausgelöst wird. Dieses könnte dazu führen, dass innerstaatliches Recht Anwendung findet, was i.d.R. ja vermieden werden soll. Mithin darf in "anderen Ländern außerhalb des Sitzstaates" allenfalls nur eine Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne, nur beratende Tätigkeiten) installiert werden. Aufgrund verschiedener rechtlicher Erwägungen neigen wir jedoch zu der Empfehlung, jegliche Anbindung z.B. zu Deutschland oder Österreich (i.d. R. Sitzstaat der Nutznießer) zu vermeiden.

Modellbeispiel:

Gründung einer ausländischen Betriebsstätte, z.B. englische Limited. Gemäss 5 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) orientiert sich der Betriebsstättenbegriff im Kontext eines Glücksspiel-oder Wettangebotes i.d.R. an dem "Ort der geschäftlichen Oberleitung": Entweder der Mandant oder ein Beauftragter (Angestellter) verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Betriebsstättenland, in diesem Beispiel also nach England, und tritt selbst als Direktor der Limited auf ODER unsere Kanzlei im Betriebsstättenland stellt einen treuhänderischen Direktor ODER der z.B. Deutsche Direktor" weisst nach, dass er sich im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig und gewöhnlich im Betriebsstättenland aufhält, um diese Aufgaben wahrzunehmen.

Alle weiteren Merkmale der Betriebsstätte müssen mithin zusätzlich erfüllt sein: Kein "Briefkasten", sondern ein ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat (Substanz Escape), Geschäftskonto und USt-ID und Steuernummer.

Das Angebot wird auf einem Server im Sitzstaat gehostet.

Bei der Frage der Eigner (Gesellschafter/Shareholder) muss aus steuerrechtlicher Sicht geprüft werden, ob die Zwischenschaltung einer Holding sinnvoll ist (Stichworte sind: Dividendenrouting, Quellensteuer, DBA-Recht, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie), bzw. der Einsatz eines Treuhand-Shareholders oder die Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Lizenz in einem "Offshore-Staat" (z.B. Belize ) zu realisieren. Da diese Länder i.d.R. kein Rechtshilfeabkommen, kein fiskalisches Auslieferungsabkommen usw.. mit anderen Ländern unterhalten, kann man auf dem Standpunkt stehen das Rechtshilfeersuchen/Klagen auf Unterlassung nicht "durchgreifen",sofern ein solches Angebot als rechtswidrig einzustufen ist. Zu beachten sind hier allerdings u.a. die G20 Abkommen und aus steuerrechtlicher Sicht die nationalen Gesetzes zu Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs. Die Bewertung kann sich hier anders darstellen, sofern der Betreiber des Glücksspielangebotes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht z.B. in Deutschland oder Österreich unterliegt und/oder sich das Glücksspielangebot an Kunden außerhalb der EU richtet.

Bei der Installation eines "Glückspiel-Wettangebotes" bestehen immer mehrere "Problemfelder", die zu lösen sind,u.a.:

Anwendbares Glückspielrecht in den "Anbieterstaaten"- und im "Betriebsstättenland" sowie die "steuerliche Ausgestaltung", mithin Verhinderung des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs aus steuerrechtlicher Sicht. Stichworte für Deutsche Mandanten können sein: Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, G20 Abkommen, DBA-Recht und DBA-Missbrauchsklauseln, Negativwirkungen der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG, Betriebsstättendefinition im Sinne §§12/13 AO im Nicht-DBA-Sachverhalt. Andere Länder kennen analoge oder vergleichbare Regelungen.

Mehr zum Thema lesen Sie bitte hier: Glücksspiel Lizenz und grundsätzliche Überlegungen

Glücksspiel Lizenz: Allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise

Zunächst beraten wir den Mandanten, welcher Sitzstaat für sein Angebot in Frage kommt. Hierbei spielen Fragen des Glücksspielrechts und des Steuerrechts eine wesentliche Rolle. Nachfolgend wird i.d.R. der Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde des Landes eingereicht. Hierbei handelt es sich um umfangreiche Dokumentationen über das Glücksspielangebot, die Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigten, dem Business Plan inkl. Plan G&V für die ersten Jahre (Gewinn-und Verlustrechnung), die Konstellation der Glücksspiel-Gesellschaft inkl. verbundene Unternehmen und direkte Beteiligungen, sofern vorhanden. I.d.R. parallel oder nach dem ersten Schritt, erfolgt die Gründung der Glücksspiel-Firma, also auf Malta z.b. die Gründung einer Malta Limited als aktive Gesellschaft und eine Malta Holding. Im Kontext der Gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung muss versucht werden, ggf. eintretende steuerliche Nachteile zu vermeiden. Solche Nachteile können insbesondere bei direkten Beteiligungen eintreten (Quellensteuer).

Im Rahmen einer EU-Gesellschaft (z.B. England, Malta) ist die EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B. in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne) auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung. Allerdings gibt es deutsche Gerichtsurteile, die eine "Vermittlung" ausländischer Spielangebote nach Ihrer Rechtsauffassung untersagen. Es muss also bei Installation einer Repräsentanz genau geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses zulässig ist.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
TOP 10 Positionen in den wichtigsten Suchmaschinen durch manuelles Suchmachinenranking 
 
Qualifizierte Backlinks erhöhen maßgeblich das PageRank der Glücksspielseite 
 
Soziale Netzwerke: In Deutschland sehr beliebt.
Eintrag in die Sozialen Netzwerke, redaktionelle Begleitung, eigene Facebookseite 
 
 
English language:

Gambling License

Gambling License Malta

Gambling License Isle of Man

Gambling License Costa Rica

 
Russian Language:
 

Лицензия на организацию и проведение азартных игр (Gambling License) и принципиальные соображения для организатора

 
Die Zeitschrift für Wett- und Glücksspiel, kurz ZfWG, ist eine Zusammenarbeit des DSV - Deutscher Sportverlag GmbH und den Herausgebern Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Manfred Hecker sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild. Ein unverzichtbares Nach- schlagewerk für alle, die sich im Bereich des Wett- und Glücksspielrechts stets auf dem aktuellen Stand halten wollen. Die "Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht" ist insbesondere für Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ein Kompendium, in dem neueste Entscheidungen und deren Auswirkungen von kompetenten Autoren kommentiert und erläutert werden.

www.zfwg.de

 
english language firma-ausland:
 
Gambling License
Gaming License Malta
 

 

Erklärung : Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links zu fremden Seiten
 
Steuerberater internationales Steuerrecht-  Steuerberatung internationales Steuerrecht- Steuerberater internationales Steuerrecht Hamburg- Steuerberatung internationales Steuerrecht Hamburg -Internationales Steuerrecht
Offshore Firma gründen - Offshore Company - Offshore Company formation - Tax Rank - Why - Offshore Company formation cyprus,uae,Belize,Cayman,BVI,Panama - Gambling License -Vermögenssicherung, Erbrecht,Erbschaftssteuer
Bank License - gambling License - Offshore Company Formation - Offshore Firma gründen - Firmengründung Zypern -Firmengründung Ausland - Firmengründung Offshore- Limited gründen- Steuerberatung internationales Steuerrecht: Gutachten

Steuerberater internationales Steuerrecht: Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer -Steuerberatung internationales Steuerrecht: Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer
Flug Australien 

inks link22 link33 linkpop-   123schuldenfrei - Private Krankenversicherung -   Versicherung Ratgeber- Anwaltsverzeichnis - Rechtsinfo - Steuerberater

 

Firmengründung global - Offshore Company formation-  Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung

Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm