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Das Insolvenzverfahren in England-
EU Insolvenzverfahren- EU Insolvenz: Deutschsprachige Anwälte begleiten Sie

EU Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England
oder Frankreich: Beratung und Realisierung durch deutsch-und
englischsprachige Anwälte
Als englisch- deutsche Steuer-und Anwaltskanzlei beraten
wir europäische Mandanten im Kontext der EU Insolvenz (EU
Insolvenzverfahren), zentral in der Realisierung des Insolvenzverfahrens in
England oder Frankreich. Wir sind keine "Insolvenzagentur" in Form der
Unternehmensberatung (diese dürfen Steuer-oder Rechtsberatung eigentlich
weder in England noch in Deutschland oder Österreich durchführen), sondern
Steuerberater und Rechtsanwälte. Dabei gehen unsere Dienstleistungen über
die reine Beratung hinaus:
-Hilfe bei der Wohnsitzname in England oder Frankreich,
Mietvertrag, Counsel Tax Bescheinigung (Vorauswahl möglicher Wohnungen,
Begleitung zum Besichtigungstermin, jur. Kontrolle /Begleitung Mietvertrag)
-Vorübergehender Wohnsitz England oder Frankreich für
ersten 3-4 Monate
-Insolvenzverfahren in England: Termin beim Jobcenter
London, Ni-Nummer
-Steuerliche Anmeldung, Wohnsitzmeldung England oder
Frankreich
-Wenn erforderlich oder sinnvoll: Gründung einer
Kapitalgesellschaft in England oder Frankreich, ggf. mit Treuhand-Diensten
-Begleitung des Insolvenzverfahrens (Einleitung beim
zuständigen Insolvenzgericht, Begleitung zum Termin Insolvenzgericht oder
Insolvenzverwalter, Kommunikation mit den Gläubigern usw)
Insolvenzverfahren in England: Dienstleistungen und
Gebühren
Die Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab.
Gern senden wir Ihnen eine entsprechende Gebührenübersicht. Unsere
Dienstleistungen umfassen:
- Vorübergehender
Wohnsitz in England (für die
ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist).
Kein "Briefkasten", sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare
Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese
Adresse realisiert werden.
-
Hilfe bei der Wohnungssuche in England
(Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des
Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
-
Begleitung zum Banktermin
zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
-
NI- Nummer und NHS
(Terminabsprache mit dem Jobcenter London,
Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim
Finanzamt)
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz,
Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der
Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des
engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl.
Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/
Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung
einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten
(Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird
bei "seiner" Limited angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar
im Sinne, aber nicht das Vermögen der Limited. Ergänzend: Beruflicher
Interessensschwerpunkt, Begründung der Ansässigkeit in England.
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Kontakt zu uns |
| -Verwandte
Dienstleistungen: |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhand-diensten, Betriebsstätte Deutschland |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhanddiensten, Betriebsstätte UK |
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| EU Insolvenz- EU
Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste): |
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| -Privatpersonen, die Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben
(z.B. in Deutschland oder Österreich) |
| -Unternehmer, die aus
Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen
Aufenthalt/Wohnsitz in der EU |
| -Notwendig: Reale Verlagerung
des gewöhnlichen Aufenthaltes/Lebensmittelpunktes nach
England oder Frankreich: |
| -Mindestens 183 Tage/Jahr
im England oder Frankreich anwesend,
notwendigerweise nicht an einem Stück |
| -Persönlicher und/oder
beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder
Frankreich |
| -Eigene Wohnung oder Immobilie
in England oder Frankreich, kein "Briefkasten". Es bestehen
Gestaltungsmöglichkeiten" für die ersten 3-4 Monate.. |
| -Steuerliche Anmeldung/
Sozialversicherungsnr. in England oder Frankreich |
| -Privatkonto England
oder Frankreich |
| -Derzeitiger Wohnsitz
(z.B. in Deutschland) muss aufgegeben werden.
Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten... |
| -Angestelltenverhältnis oder
unternehmerische Tätigkeit in England oder
Frankreich |
| -Es darf noch kein
Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein,
e.V. ist unschädlich |
| -Mandant muss in der Lage sein,
die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich
+ Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen |
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