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Insolvenzverfahren in England-
EU Insolvenz

Insolvenzverfahren in england-
EU Insolvenz:
Warum
sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind
Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im
deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht.
Wir bieten den "Voll-Service" "aus einer Hand":
- Vorübergehender Wohnsitz in
England (für die ersten 3-4 Monate als
Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein "Briefkasten", sondern
inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI
/NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei der Wohnungssuche in
England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des
Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung
zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer und NHS
(Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim
Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung
der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des
engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl.
Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer
englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor
und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird bei "seiner" Limited
angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne, aber nicht das
Vermögen der Limited. Ergänzend: Beruflicher Interessensschwerpunkt,
Begründung der Ansässigkeit in England.
Einen
solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige
Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.
Englisches
Insolvenzverfahren: Fragen und Antworten
Über unser Webseite:
erhalten Sie grundlegende Informationen zum
Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des
Verfahrens.
Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches
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Nach englischem Insolvenzrecht
erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für
die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die
EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom
18. 9. 2001, mit dem
Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet: |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins
Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung
unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug
auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort
erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (
hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen
nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß
vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00
Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in
England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig
nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt,
sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können
wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr
stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die
Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft,
ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt.
Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer
(NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein
Privatkonto in England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim
Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird
dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England
annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter
auftritt.
Wichtige Punkte
Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England,
wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland
anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben.
Wenn Sie
in Deutschland angestellt sind im Sinne
(abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des
englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit
wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr
Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der
Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil
der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus
realisiert werden).
Zusammenfassung bis hier
-
Verlagerung des Lebensmittelpunktes:
Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf
Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist
erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder
wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt,
sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen
Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser,
Heizung.
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Sozialversicherungsnummer in England:
Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England
und ist zwingend erforderlich
-
Konto in England: Eröffnung eines
Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
-
Beruflicher Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
-
Deutschland: Aufgabe der Wohnung, Abmeldung
beim Einwohnermeldeamt
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen.
-
Deutsche Gläubiger: Der englische
Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er
benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen
Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw..
Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
-
Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht
zwingend, aber sehr ratsam.
-
Immobilien in Deutschland: Kann die
Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich
ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege
entsprechende Strategien erörtert werden.
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Gründung einer UK Limited
Im Kontext des
Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu
gründen. So kann der Schuldner bei der UK Limited angestellt werden, mithin
ist ein Gehalt und ein pfändbarer Anteil darstellbar, ergänzend eine
plausible Erklärung für die Verlagerung des Wohnsitzes nach England. Da die
UK Limited nicht Schuldner im Sinne ist, ist das Vermögen der Ltd nicht
pfändbar.
Gebühren Insolvenzverfahren in England
Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gehen
Sie aber grundsätzlich davon aus, dass ein solches Verfahren mit Gebühren
nicht unter 8.000 Euro zu realisieren ist (Hilfe bei der
Wohnungssuche,Vorübergehender Wohnsitz, NI- und NHS, Privatkonto,Einleitung
des Verfahrens usw.). Hinzukommen die Mietkosten in England und ggf. die
Gebühren für die Gründung einer UK Limited.
Kontakt zu uns |
| -Verwandte
Dienstleistungen: |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhand-diensten, Betriebsstätte Deutschland |
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| -Ltd-Gründung
mit Treuhanddiensten, Betriebsstätte UK |
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Der
Gläubiger K.O-123-schuldenfrei: Internationale Steuerberater und
Fachanwälte für Insolvenzrecht erörtern Strategien zur Entschuldung
der natürlichen und juristischen Person!
Es ist nicht nur die neuste
Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema Entschuldung, sondern auch
die umfassendste, die je geschrieben wurde. |
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