Schuldnerberatung bundesweit, EU Insolvenz, Insolvenz England oder Frankreich

Schuldnerberatung bundesweit durch Rechtsanwälte

 Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte 
Unser Kanzlei-Service: Bundesweite Schuldnerberatung, online Schuldenbereinigung für Privatpersonen und Unternehmen. Insolvenzverfahren in England, Frankreich, Spanien und Österreich (EU Insolvenz, EU Insolvenz in England oder Frankreich). Maßnahmen bei GmbH Insolvenz.
 
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Schuldnerberatung: Insolvenzverfahren in Deutschland 

Schuldnerberatung: Das Insolvenzverfahren in Deutschland

In Deutschland kennt man die Regel- und Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz betrifft grundsätzlich juristische Personen wie z.B. die Deutsche GmbH. Ergänzend betrifft die Regelinsolvenz natürliche Personen die Selbständig sind oder unter bestimmten Voraussetzungen natürliche Personen die Selbständig waren und mehr als 20 Gläubiger haben. Die genauen Fakten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Grafik:

Insolvenzverfahren Deutschland
Abbildung: Insolvenzverfahren in Deutschland. Für größere Darstellung bitte hier klicken.

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten die Regel-oder Verbraucherinsolvenz.

Schuldnerberatung und Überschuldung der natürlichen Person (Verbraucher)

Die in Deutschland ansässige natürliche Person kann das Insolvenzverfahren in Deutschland einleiten. Die Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, danach erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern beantragt. Unsere Kanzlei bietet hier bundesweit den Dienst "Online-Schuldenbereinigung" an (vgl. unten).

Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung ist die gescheiterte außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Somit steht der außergerichtliche Einigungsversuch immer an erster Stelle. Sodann kann das Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet werden. Ab diesem Zeitpunkt besteht Vollstreckungsverbot. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen des Schuldners verwaltet. Besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist der pfändbare Anteil des Einkommens monatlich an den Insolvenzverwalter abzuführen. Innerhalb der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner eine Mitwirkungspflicht.

Ablauf des Insolvenzverfahrens in der Übersicht

Quelle: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/inso-1-ablauf.htm

Insolvenzverfahren in Deutschland: Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten für die überschuldete privatperson

Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden. Sie füllen den Antrag aus und senden uns diesen zu (per E-Mail Dateianhang, Post oder Fax an unsere Kanzlei). Die anwaltliche Vollmacht benötigen wir mit Orginalunterschrift per Post. Das kann aber parallel erfolgen.
Sie erhalten von uns eine Rechnung im Rahmen der Honorarvereinbarung. Die Gebühren sehen Sie im Antrag und unten im Text. Alternativ: Sie haben einen Beratungsgutschein von einer staatlichen Stelle zur Kostenübernahme (diesen dann bitte dem Antrag beilegen)
Wir leiten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein. Ist dieses abgeschlossen stellen wir eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Bereinigung aus und senden Ihnen den Antrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Unterschrift zu. Diesen senden Sie dann mit unserem anwaltlichen Anschreiben an das zuständige Insolvenzgericht. Fertig!

Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages?

Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an Ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los.

Kosten für das insolvenzverfahren
  • Als Verbraucher mit geringem Einkommen wurde mir vom Amtsgericht Beratungshilfe gewährt: keine kosten
    • Bis zu 5 Gläubiger:       440,00 EUR
    • 6 bis 10 Gläubiger:       590,00 EUR
    • 11 bis 16 gläubiger:      740,00 EUR
    • 17 bis 25 Gläubiger:      840,00 EUR
    • 26 bis 50 Gläubiger:     gemäß Vereinbarung

 

 

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Rechtsanwältin Viktoria Muftieff betreut Sie im Rahmen der Schulden-bereinigung und/oder Realisierung des Insolvenz-verfahrens in Deutschland, England oder Frankreich.
 
 
 
Beauftragen Sie uns mit der Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens. Den Antrag können Sie hier downloaden:
 
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Gründung von Holdinggesellschaften
 
EU-Fusionsrichtlinie, Europa AG, §23 UmwStG
 
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
 
Deutsches Außensteuergesetz
 
Zum Thema Firmengründung in Nullsteueroasen
 
 
 
 
 

 

 

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