EU Insolvenz, Insolvenzverfahren in England, Insolvenzverfahren in der EU

EU Insolvenz: Insolvenzverfahren in England

Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte 
Als englische Steuer-und Anwaltskanzlei begleiten wir Mandanten im Kontext der EU Insolvenz, Insolvenzverfahren in England oder Frankreich, einschliesslich aller Dienstleistungen.
 
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 EU  Insolvenz: Insolvenzverfahren in England (Übersicht- Vorgehensweise- Fragen und Antworten)

EU- Insolvenz,  Insolvenzverfahren in England: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

  • Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen- und englischen Insolvenzrecht
  • Unser Partner in England (London) hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich durch das Verfahren begleitet und ist deutschsprachig
  • Wir/unser englischer Netzwerkpartner bietet "Voll-Service" "aus einer Hand": Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon usw.,Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung, NI- Nummer (Beantragung der englischen Steuernummer), NHS (Terminabsprache zum Interview "Erteilung der Sozialversicherungsnummer",Vorbereitung des Termins, Begleitung beim Termin), englische Krankenversicherung, Ablaufbesprechung der engl. Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,
    Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).

Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.

1. Welche Dienstleistungen wir Ihnen bzw. unsere Netzwerkpartner im Rahmen UK Inso anbieten

Vollservice (Servicepakete England): Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in England, inkl. Unterzeichnung des Mietvertrages, Beantragung NI und NHS, Eröffnung eines Privatkontos und Einleitung des Insolvenzverfahrens. Dabei werden Sie von einem deutschsprachigen Kollegen in England begleitet.

2. Einleitung englisches Insolvenzverfahren

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer (NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt.

Wichtige Punkte

Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben.

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert werden).

Zusammenfassung bis hier

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Sozialversicherungsnummer (NHS) in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend erforderlich
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
  • Deutschland: Aufgabe der Wohnung, Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
  • Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.

-Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

 

 

 

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