EU Insolvenz, Insolvenzverfahren in England

EU-Insolvenz: Insolvenzverfahren in England

 
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 Insolvenzverfahren in England: Übersicht, Vorgehensweise und Gebühren

EU- Insolvenz,Insolvenzverfahren in England: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

  • Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen- und englischen Insolvenzrecht
  • Unser Partner in England (London) hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich durch das Verfahren begleitet und ist deutschsprachig
  • Wir/unser englischer Netzwerkpartner bietet "Voll-Service" "aus einer Hand": Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon usw.,Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung, NI- Nummer (Beantragung der englischen Steuernummer), NHS (Terminabsprache zum Interview "Erteilung der Sozialversicherungsnummer",Vorbereitung des Termins, Begleitung beim Termin), englische Krankenversicherung, Ablaufbesprechung der engl. Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,
    Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).

Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.

1. Welche Dienstleistungen wir Ihnen bzw. unsere Netzwerkpartner im Rahmen UK Inso anbieten

Vollservice (Servicepakete England): Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in England, inkl. Unterzeichnung des Mietvertrages, Beantragung NI und NHS, Eröffnung eines Privatkontos und Einleitung des Insolvenzverfahrens. Dabei werden Sie von einem deutschsprachigen Kollegen in England begleitet.

2. Einleitung englisches Insolvenzverfahren

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer (NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt.

Wichtige Punkte

Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben.

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert werden).

Zusammenfassung bis hier

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Sozialversicherungsnummer (NHS) in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend erforderlich
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
  • Deutschland: Aufgabe der Wohnung, Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
  • Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.

-Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

3. Gebühren Servicepakete Insolvenzverfahren in England:

-Anwaltliche Gebühren für Erstberatung

Die Erstberatung (eine Stunde) wird mit anwaltlicher Kostennote von 150,00 Euro/netto in Rechnung gestellt, bitte zum Termin mitbringen! Nachfolgend 225,00 Euro/Std. Beauftragen Sie uns,wird die Erstberatungsgebühr in Höhe 150,00 Euro angerechnet, somit wäre die Erstberatung i.d.R. kostenlos. Davon unabhängig erhalten Sie für die Beratung auf Wunsch eine Rechnung über Rechtsberatung, die steuerlich absetzbar ist.

-Servicepakete England (London)

Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Formalitäten, begleiten Sie bei den Behördengängen, Kontoeröffnung, NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). 

-Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:

  • Das englische Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge. Konto mit Onlinebanking,VisaCard.  

  • Die englische Krankenversicherung, NHS (Sozialversicherungsnummer): Hilfestellung zur Erlangung der Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Begleitung zum Termin, Vorbereitung des Termins beim Jobcenter London

  • Die NI Nummer (Steuernummer England): Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),Anträge,Erlangung der NI Nummer beim englischen Finanzamt

Gebühr: 2.900 Euro

Zielgruppen: Mandanten, die bereits einen Wohnsitz in England haben bzw. den Wohnsitz für 3-4 Monate buchen (siehe unten) und nachfolgend eine eigene Wohnung in London anmieten.

Beachten Sie bitte: Die Servicepakete werden nur noch angeboten, sofern der Mandant über uns das Insolvenzverfahren in England einleitet. Mithin kommen die Gebühren "Durchführung des Insolvenzverfahrens" in jedem Fall dazu!


-Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte (NHS), NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig.

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

- Telefonische Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:

  • Welcher Londoner Stadtteil?

  • Preislage (Zimmer oder Wohnung)

  • Kaufen oder Mieten?

- Wohnungssuche in London:

  • Vorauswahl von 2 Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache

  • Einstellung von Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per Fax,E-Mail

  • Besichtigung von zwei ausgewählten Wohnungen

  • Vorvertrag, Holding deposite, admin fee, deposit, usw. .

  • Maras Formular

  • Der Mietvertrag, Assured Shorthold Tenancy Agreement.

- Wohnungsübernahme: Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)

- Formalitäten

  • Anmeldung von Gas, Wasser, Strom.

  • Council Tax (Gemeindesteuer).

- Telefon: Handy, Telefon- / Internetanmeldung.

Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:

  • Das englische Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge. Konto mit Onlinebanking,VisaCard.  

  • Die englische Krankenversicherung, NHS (Sozialversicherungsnummer): Hilfestellung zur Erlangung der Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Begleitung zum Termin, Vorbereitung des Termins bei Jobcenter London

  • Die NI Nummer (Steuernummer England): Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),Anträge,Erlangung der NI Nummer beim englischen Finanzamt

Gebühr: 4.500,00 Euro

Beachten Sie bitte: Die Servicepakete werden nur noch angeboten, sofern der Mandant über uns das Insolvenzverfahren in England einleitet. Mithin kommen die Gebühren "Durchführung des Insolvenzverfahrens" in jedem Fall dazu!


-Wohnsitz London für die ersten 3-4 Monate

Reale Adresse in London, kein "Briefkasten", inkl. Untermietvertrag zum Nachweis des Wohnsitzes (kein Wohnrecht. Wird nur an Mandanten abgegeben, die mit uns die LMP-Bildung und/oder die Insobegleitung machen. ):

o   250,00 GBP pro Monat für Single

o   350,00 GBP pro Monat für Paare

Immer drei Monate Vorauszahlung, plus einmalig 600 Euro Verwaltungsgebühr. Nach spätestens 4 Monaten sollten Sie eine eigene Wohnung in London beziehen, da das Insolvenzgericht ggf. überprüft, ob Sie an der angegebenen Adresse auch tatsächlich wohnen. NI-und NHS sowie Privatkonto ist bereits mit dieser realen Adresse in London realisierbar.

Beachten Sie bitte: NI, NHS und Konto ist mit dieser Adresse nur möglich, sofern Sie über uns das Insolvenzverfahren in England einleiten.


-Durchführung des Insolvenzverfahrens in England (Rechtsanwalt ETC)

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Aufwand und werden mit anwaltlichen Stundensatz zu 350,00 Euro/Std netto in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 4.500,00 Euro. ZZgl. Gerichtsgebühren. Eine Vorausleistung von 2.250,00 Euro ist zwingend erforderlich, es wird ein Mandantenzeitkonto eingerichtet. Neben der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens in England, können wir auch das Auseinandersetzungsverfahren mit Deutschen Gläubigern/Gerichten realisieren. Der Mandant hat eine zumutbare Mitwirkungspflicht.

Kalkulation der Gesamtkosten:

Mandant bucht reale Wohnadresse London für 3 Monate+ Servicepaket London mit Hilfe bei der Wohnungssuche und hat maximal 20 Gläubiger:

- 250,00 GBP pro Monat für Single, plus 600 Euro, 3 Monate Voraus = Ca. 1.725,00 Euro

-Servicepaket London: 4.500,00 Euro

-Anwaltliche Gebühren InsoVerfahren: 4.500,00 Euro

-Gerichtsgebühren: Ca. 900 Euro

Gesamt: 11.625,00 Euro


-Gründung einer UK Limited

Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen. So kann der Schuldner bei der UK Limited angestellt werden, mithin ist ein Gehalt und ein pfändbarer Anteil darstellbar, ergänzend eine plausible Erklärung für die Verlagerung des Wohnsitzes nach England. Da die UK Limited nicht Schuldner im Sinne ist, ist das Vermögen der Ltd nicht pfändbar.  

 

 

 

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-Ltd-Gründung mit Treuhand-diensten, Betriebsstätte Deutschland
 
-Ltd-Gründung mit Treuhanddiensten, Betriebsstätte UK
 
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