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EU Insolvenz: Insolvenzverfahren in England
(Übersicht- Vorgehensweise- Fragen und Antworten)
EU- Insolvenz, Insolvenzverfahren in England: Warum
sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
- Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind
Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im
deutschen- und englischen Insolvenzrecht
- Unser Partner in England (London) hat
bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich durch das Verfahren begleitet
und ist deutschsprachig
- Wir/unser englischer Netzwerkpartner
bietet "Voll-Service" "aus einer Hand": Hilfe bei der Wohnungssuche in
England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der
Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des
Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon usw.,Begleitung
zum Banktermin zur Kontoeröffnung, NI- Nummer (Beantragung der englischen
Steuernummer), NHS (Terminabsprache zum Interview "Erteilung der
Sozialversicherungsnummer",Vorbereitung des Termins, Begleitung beim
Termin), englische Krankenversicherung,
Ablaufbesprechung der
engl. Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung
der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des
engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl.
Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,
Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
Einen
solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige
Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.
1. Welche Dienstleistungen
wir Ihnen bzw. unsere Netzwerkpartner im Rahmen UK Inso anbieten
Vollservice (Servicepakete England):
Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in England, inkl. Unterzeichnung
des Mietvertrages, Beantragung NI und NHS, Eröffnung eines Privatkontos und
Einleitung des Insolvenzverfahrens. Dabei werden Sie von einem
deutschsprachigen Kollegen in England begleitet.
2. Einleitung englisches
Insolvenzverfahren
| Nach englischem Insolvenzrecht
erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für
die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die
EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom
18. 9. 2001, mit dem
Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet: |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins
Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung
unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug
auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort
erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (
hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen
nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß
vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00
Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach England
verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten.
Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet
sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine
Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale
Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine
eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein
Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller
tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den
Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer (NI) sowie eine
Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein Privatkonto in
England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in
London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert,
in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine
Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt.
Wichtige Punkte
Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in
England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in
Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben.
Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im
Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung
des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit
wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr
Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der
Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil
der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus
realisiert werden).
Zusammenfassung bis hier
- Verlagerung des Lebensmittelpunktes:
Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren
Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt,
sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei
Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein
Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung"
ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
- Sozialversicherungsnummer (NHS) in England:
Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und
ist zwingend erforderlich
- Konto in England:
Eröffnung eines
Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag,
der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
- Beruflicher Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
- Deutschland:
Aufgabe der Wohnung,
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England.
Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische
Privatkonto laufen.
- Deutsche Gläubiger: Der englische
Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er
benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen
Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw..
Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
- Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht
zwingend, aber sehr ratsam.
- Immobilien in Deutschland: Kann die
Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich
ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege
entsprechende Strategien erörtert werden.
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
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