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Insolvenzverfahren in England: Übersicht, Vorgehensweise und Gebühren
EU- Insolvenz,Insolvenzverfahren in England: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten. 1. Welche Dienstleistungen wir Ihnen bzw. unsere Netzwerkpartner im Rahmen UK Inso anbieten Vollservice (Servicepakete England): Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in England, inkl. Unterzeichnung des Mietvertrages, Beantragung NI und NHS, Eröffnung eines Privatkontos und Einleitung des Insolvenzverfahrens. Dabei werden Sie von einem deutschsprachigen Kollegen in England begleitet. 2. Einleitung englisches Insolvenzverfahren
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00 Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer (NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS) beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt. Wichtige Punkte Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn Sie einen Job in England haben. Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert werden). Zusammenfassung bis hier
-Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England 3. Gebühren Servicepakete Insolvenzverfahren in England: -Anwaltliche Gebühren für Erstberatung Die Erstberatung (eine Stunde) wird mit anwaltlicher Kostennote von 150,00 Euro/netto in Rechnung gestellt, bitte zum Termin mitbringen! Nachfolgend 225,00 Euro/Std. Beauftragen Sie uns,wird die Erstberatungsgebühr in Höhe 150,00 Euro angerechnet, somit wäre die Erstberatung i.d.R. kostenlos. Davon unabhängig erhalten Sie für die Beratung auf Wunsch eine Rechnung über Rechtsberatung, die steuerlich absetzbar ist. -Servicepakete England (London) Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Formalitäten, begleiten Sie bei den Behördengängen, Kontoeröffnung, NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). -Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto - Anreise:
Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
Gebühr: 2.900 Euro Zielgruppen: Mandanten, die bereits einen Wohnsitz in England haben bzw. den Wohnsitz für 3-4 Monate buchen (siehe unten) und nachfolgend eine eigene Wohnung in London anmieten. Beachten Sie bitte: Die Servicepakete werden nur noch angeboten, sofern der Mandant über uns das Insolvenzverfahren in England einleitet. Mithin kommen die Gebühren "Durchführung des Insolvenzverfahrens" in jedem Fall dazu! -Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte (NHS), NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig. - Anreise:
- Telefonische Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:
- Wohnungssuche in London:
- Wohnungsübernahme: Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden) - Formalitäten
- Telefon: Handy, Telefon- / Internetanmeldung. Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
Gebühr: 4.500,00 Euro Beachten Sie bitte: Die Servicepakete werden nur noch angeboten, sofern der Mandant über uns das Insolvenzverfahren in England einleitet. Mithin kommen die Gebühren "Durchführung des Insolvenzverfahrens" in jedem Fall dazu! -Wohnsitz London für die ersten 3-4 Monate Reale Adresse in London,
kein "Briefkasten", inkl. Untermietvertrag zum Nachweis des Wohnsitzes (kein
Wohnrecht. Wird nur an Mandanten abgegeben, die mit uns die LMP-Bildung
und/oder die Insobegleitung machen. ):
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250,00 GBP pro Monat für Single
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350,00 GBP pro Monat für Paare Immer drei Monate Vorauszahlung, plus einmalig 600 Euro Verwaltungsgebühr. Nach spätestens 4 Monaten sollten Sie eine eigene Wohnung in London beziehen, da das Insolvenzgericht ggf. überprüft, ob Sie an der angegebenen Adresse auch tatsächlich wohnen. NI-und NHS sowie Privatkonto ist bereits mit dieser realen Adresse in London realisierbar. Beachten Sie bitte: NI, NHS und Konto ist mit dieser Adresse nur möglich, sofern Sie über uns das Insolvenzverfahren in England einleiten. -Durchführung des Insolvenzverfahrens in England (Rechtsanwalt ETC) Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Aufwand und werden mit anwaltlichen Stundensatz zu 350,00 Euro/Std netto in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 4.500,00 Euro. ZZgl. Gerichtsgebühren. Eine Vorausleistung von 2.250,00 Euro ist zwingend erforderlich, es wird ein Mandantenzeitkonto eingerichtet. Neben der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens in England, können wir auch das Auseinandersetzungsverfahren mit Deutschen Gläubigern/Gerichten realisieren. Der Mandant hat eine zumutbare Mitwirkungspflicht. Kalkulation der Gesamtkosten: Mandant bucht reale Wohnadresse London für 3 Monate+ Servicepaket London mit Hilfe bei der Wohnungssuche und hat maximal 20 Gläubiger: - 250,00 GBP pro Monat für Single -Servicepaket London: 4.500,00 Euro -Anwaltliche Gebühren InsoVerfahren: 4.500,00 Euro -Gerichtsgebühren: Ca. 900 Euro Gesamt: 11.625,00 Euro -Gründung einer UK Limited Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen. So kann der Schuldner bei der UK Limited angestellt werden, mithin ist ein Gehalt und ein pfändbarer Anteil darstellbar, ergänzend eine plausible Erklärung für die Verlagerung des Wohnsitzes nach England. Da die UK Limited nicht Schuldner im Sinne ist, ist das Vermögen der Ltd nicht pfändbar.
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