Offshore Firma gründen: Firmengründung in Nullsteueroasen- Kein DBA-Sachverhalt

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Offshore Firma gründen: Gründung von Firmen in Nullsteueroasen, Nicht-DBA-Sachverhalt  

Offshore Firma gründen und Alternativen (EU-Gesellschaften/DBA Sachverhalte)

Übersicht: Unternehmenssteuern wichtiger Standorte
 

 

 
Übersicht: Unternehmenssteuern wichtiger EU-Standorte
-Madeira, Kanarische Sonderzone (ZEC): Es sind Auflagen zu erfüllen,entweder die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Investitionen.-Kanarische Sonderzone: Gehört nicht zum umsatzsteuerlichen Gemeinschaftsgebiet.- England: 21% Steuern im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Ertrag, dannach progr. steigend bis 30%.-Deutschland: Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.- Spanien:

*for small businesses: 25 % for profits up to € 120,202.41, any portion of profit exceeding latter amount will be taxed at 30%;-for mutual insurance companies, social welfare organisations, mutual guarantee schemes, credit cooperatives and non-profit-making organisations: 25 %; -for cooperatives: 20 % for the results of their cooperative activities; -for foundations and public associations with special tax arrangements under Law No 49/2002: 10 %; -for undertakings for collective investment in securities: 1 %; -for pension funds: 0 %; -for enterprises extracting hydrocarbons and related activities: 35.0 %.

Offshore Firma gründen und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden, ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England,Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) i.d.R. wesentlich besser geeignet. Stichworte sind: Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs (z.B. Deutsche Abgabenordnung/§42 AO,Deutsches Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz),Beweislastumkehr im Nicht-DBA-Sachverhalt,G20 Abkommen usw..

Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt (z.B. kaufmännischer Geschäftsbetrieb im Sitzstaat,kein reiner Nominee-Direktor,aktive Geschäfte oder nationale Steuerbehörden können aufgrund der Konstruktion kein Gestaltungsmissbrauch annehmen) ,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Exempt. Companies möglich, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)?

  • Status g20 abkommen?

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Politische Situation des landes, Rechtsstaat, Demokratie?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

Was ? Wer es bietet
Extrem gutes Bankgeheimnis Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignet Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.Status Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive Versicherungen Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und Verwaltung Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen:  
Keine Einkommensteuer Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige Einkommensteuer BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine Erbschaftssteuer Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
Inhaberaktien Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

Offshore Firma gründen: Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik

Staat Vorteile Steuern
Bahamas Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Keine Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften
BVI Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei
Cayman Islands Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten Echte Nullsteuer-Oase

Offshore Firma gründen: Nullsteueroasen und G20 Abkommen

Begünstigt durch die Finanzkrise und unterstützt durch die scheinbar bereitwillige Unterstützung der sonst das Bankgeheimnis propagierenden Banken im Steuerparadies Liechtenstein im Fall „Zumwinkel“ konnte sich eine internationale Armada zur Jagd auf Steuerflüchtlinge und im Kampf gegen unliebsame Steueroasen formieren. Im April 2009 war der erste Schritt getan: Auf dem Londoner Weltfinanzgipfel veröffentlichte die OECD die sogenannte Schwarze Liste der unkooperativen Länder. Und dies, obwohl einige internationale Finanzzentren zu verhindern versuchten, auf dieser Liste genannt zu werden und einer (vermeintlich negativen) farblichen Einordung von hellgrau bis schwarz, die sich nach der Kooperationsbereitschaft mit der OECD richtete, zu entgehen. Insbesondere China wollte die Veröffentlichung dieser Liste verhindern, wurde aber von führenden europäischen Nationen sowie den USA umgestimmt.

G20 Abkommen reihen sich in die Maßnahmen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs ein. Viele Länder kennen bereits Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs,um zu verhindern das das Besteuerungsrecht rechtswidrig in ein anderes Land verlagert wird. Zu nennen sind hier bei DBA-Sachverhalten die DBA-Missbrauchsklauseln,nationale Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, in Deutschland z.B. §42 AO (Abgabenordnung),Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw.

Welche Auswirkungen die G20 Abkommen, ergänzend andere Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs für Mandanten haben, die eine Offshore Firma gründen möchten, ist nicht in einem Satz darstellbar. Auch vor den G20 Abkommen war es riskant, "mal eben" eine Offshore Firma zu gründen, um das Besteuerungsrecht in ein Niedrigsteuerland zu verlagern. "Gründungsagenturen", die Ihren ahnungslosen Kunden Offshore-Konstellationen für ein paar Euros anbieten,locken ihre Kunden regelmäßig in die Steuerfalle. Wenn das alles so einfach wäre, wären alle Hochsteuerländer bereits "pleite". Sie finden ergänzende Ausführungen auf unserer Offshore-Seite. Wünscht der Mandant eine sichere Offshore-Gestaltung, ist dieses auch "nach G20" realisierbar. Allerdings bedarf es einer hinreichenden Planung und einen erhöhten Aufwand.

Übersicht über Steuerabkommen (Stand April 2009) /Black-List G20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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