|
Offshore
Firma gründen: Gründung von Firmen in Nullsteueroasen,
Nicht-DBA-Sachverhalt
Offshore Firma gründen und
Dienstleistungen
Wir gründen für
unsere Mandanten Gesellschaften in
Nullsteueroasen/Nicht-DBA-Sachverhalt u.a. in folgenden
Ländern:
*Belize: Unsere Partnerkanzlei auf Belize
ist Deutschsprachig, mithin die einzige deutschsprachige Kanzlei
für Firmengründungen auf Belize.
und
anderen Staaten. Die Gründungen übernehmen
ausschließlich Rechtsanwälte oder Steuerberater im Sitzstaat der
Gesellschaft. Gebühren nach Sitzstaat und Dienstleistungen. Für
die jeweiligen Offshore-Länder klicken Sie bitte die Linkleiste.
Firmengründung
Offshore und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?
Zunächst müsste
geprüft werden (vgl. Ausführungen unten), ob eine
Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase)
überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den
überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis
mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England,
Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die
Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu
dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage
kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene
Erwägungen eine Rolle:
Gesamt steuerliche Situation:
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?
Wie gut ist das
Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?
Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen
über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So
kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)
Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für
den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?
Gibt es ein öffentlich zugängliches
Handelsregister?
Bei realer
Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen
für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es
Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die
Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?
|
Was ? |
Wer es
bietet |
| Extrem
gutes Bankgeheimnis |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
| Für
Holdinggesellschaften geeignet |
Cayman
Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
|
Nullsteueroase Exmp.Status |
Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE |
| Keine
Steuer auf Fremdquelleneinkommen |
Costa
Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
| Keine
Steuern auf Veräußerungsgewinne |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE |
| Captive
Versicherungen |
Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of
Man,Mauritius |
|
Schiffsregister und Verwaltung |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
|
Natürliche Personen: |
|
| Keine
Einkommensteuer |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE |
| Niedrige
Einkommensteuer |
BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius |
| Keine
Erbschaftssteuer |
Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
|
Inhaberaktien |
Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa
Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |
Vor-und
Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik
| Staat |
Vorteile |
Steuern |
| Bahamas
|
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen |
Keine
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
| BVI |
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen |
Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%,
Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
| Cayman
Islands |
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch
bei Steuerdelikten |
Echte
Nullsteuer-Oase |
Offshore Firma gründen: Nullsteueroasen und G20 Abkommen
Begünstigt durch die Finanzkrise und unterstützt durch die
scheinbar bereitwillige Unterstützung der sonst das
Bankgeheimnis propagierenden Banken im Steuerparadies
Liechtenstein im Fall „Zumwinkel“ konnte sich eine
internationale Armada zur Jagd auf Steuerflüchtlinge und im
Kampf gegen unliebsame Steueroasen formieren. Im April 2009 war
der erste Schritt getan: Auf dem Londoner Weltfinanzgipfel
veröffentlichte die OECD die sogenannte Schwarze Liste der
unkooperativen Länder. Und dies, obwohl einige internationale
Finanzzentren zu verhindern versuchten, auf dieser Liste genannt
zu werden und einer (vermeintlich negativen) farblichen
Einordung von hellgrau bis schwarz, die sich nach der
Kooperationsbereitschaft mit der OECD richtete, zu entgehen.
Insbesondere China wollte die Veröffentlichung dieser Liste
verhindern, wurde aber von führenden europäischen Nationen sowie
den USA umgestimmt.
G20 Abkommen reihen sich in die
Maßnahmen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs ein. Viele
Länder kennen bereits Gesetze zur Verhinderung des
Gestaltungsmissbrauchs,um zu verhindern das das
Besteuerungsrecht rechtswidrig in ein anderes Land verlagert
wird. Zu nennen sind hier bei DBA-Sachverhalten die DBA-Missbrauchsklauseln,nationale
Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, in
Deutschland z.B. §42 AO
(Abgabenordnung),Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw.
Welche Auswirkungen die G20 Abkommen,
ergänzend andere Gesetze zur Verhinderung des
Gestaltungsmissbrauchs für Mandanten haben, die eine Offshore
Firma gründen möchten, ist nicht in einem Satz darstellbar. Auch
vor den G20 Abkommen war es riskant, "mal eben" eine Offshore
Firma zu gründen, um das Besteuerungsrecht in ein
Niedrigsteuerland zu verlagern. "Gründungsagenturen", die Ihren
ahnungslosen Kunden Offshore-Konstellationen für ein paar Euros
anbieten,locken ihre Kunden regelmäßig in die Steuerfalle. Wenn
das alles so einfach wäre, wären alle Hochsteuerländer bereits
"pleite". Sie finden ergänzende Ausführungen auf
unserer
Offshore-Seite. Wünscht der Mandant eine sichere
Offshore-Gestaltung, ist dieses auch "nach G20" realisierbar.
Allerdings bedarf es einer hinreichenden Planung und einen
erhöhten Aufwand.
Übersicht über
Steuerabkommen (Stand April 2009) /Black-List G20
|
 |
 |