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Offshore
Firma gründen: Gründung von Firmen in Nullsteueroasen,
Nicht-DBA-Sachverhalt
Offshore
Firma gründen und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?
Zunächst müsste
geprüft werden, ob eine
Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase)
überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den
überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis
mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England,Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die
Schweiz)
i.d.R. wesentlich besser geeignet. Stichworte sind:
Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), Gesetze
zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs (z.B. Deutsche
Abgabenordnung/§42 AO,Deutsches
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz),Beweislastumkehr im
Nicht-DBA-Sachverhalt,G20 Abkommen usw..
Sollte man allerdings zu
dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt
(z.B. kaufmännischer Geschäftsbetrieb im Sitzstaat,kein reiner
Nominee-Direktor,aktive Geschäfte oder nationale Steuerbehörden
können aufgrund der Konstruktion kein Gestaltungsmissbrauch
annehmen) ,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene
Erwägungen eine Rolle:
Gesamt steuerliche Situation:
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?
Wie gut ist das
Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?
Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen
über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So
kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)?
Status g20 abkommen?
Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern die
Ausgestaltung mit Inhaberaktien sinnvoll ist?
Gibt es ein öffentlich zugängliches
Handelsregister?
Politische
Situation des landes, Rechtsstaat, Demokratie ?
Bei realer
Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen
für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es
Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die
Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?
Offshore Firma gründen und Dienstleistungen unserer
Netzwerkpartner (LowTax Network)
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-Gründung
der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im
Sitzstaat, Registereintrag,Apostille,beglaubigte
Übersetzungen
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-Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich:
Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor*
*Nominee-Direktor: Tritt nach
Eintrag der Gesellschaft als Direktor wieder zurück und der
Mandant/Nutznießer wird als Direktor eingetragen. Diese
Verfahrensweise ist bei Nullsteueroasen ohne öffentliches
Handelsregister möglich, birgt jedoch Risiken. Permanenter
Treuhand-Direktor: Während der gesamten Vertragslaufzeit
eingetragener und ansprechbarer Direktor.
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Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder
Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder
"englische Steuerkanzlei"
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Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl.Onlinebanking,Kreditkarte
und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige
Kontovollmacht
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Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die
Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz
erforderlich ist
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Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen
zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte.
Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von
Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der
Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei
Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur
Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu
"Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der
Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto
eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt
alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
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Registered
Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene
Telefonnummer,Fax) bis Büro
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Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die
nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und
daher steuerfrei gestellt ist)
-
Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in
Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen
ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige
Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den
Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf
dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher
Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist
und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um
einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
Offshore Firma gründen: Länderübersicht
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Was ? |
Wer es
bietet |
| Extrem
gutes Bankgeheimnis |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
| Für
Holdinggesellschaften geeignet |
Cayman
Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
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Nullsteueroase Exmp.Status |
Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE |
| Keine
Steuer auf Fremdquelleneinkommen |
Costa
Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
| Keine
Steuern auf Veräußerungsgewinne |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE |
| Captive
Versicherungen |
Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of
Man,Mauritius |
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Schiffsregister und Verwaltung |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
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Natürliche Personen: |
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| Keine
Einkommensteuer |
Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE |
| Niedrige
Einkommensteuer |
BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius |
| Keine
Erbschaftssteuer |
Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
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Inhaberaktien |
Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa
Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |
Offshore Firma
gründen: Vor-und
Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik
| Staat |
Vorteile |
Steuern |
| Bahamas
|
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen |
Keine
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
| BVI |
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen |
Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%,
Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
| Cayman
Islands |
Gesetzlich
geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch
bei Steuerdelikten |
Echte
Nullsteuer-Oase |
Offshore Firma gründen: Nullsteueroasen und G20 Abkommen
Begünstigt durch die Finanzkrise und unterstützt durch die
scheinbar bereitwillige Unterstützung der sonst das
Bankgeheimnis propagierenden Banken im Steuerparadies
Liechtenstein im Fall „Zumwinkel“ konnte sich eine
internationale Armada zur Jagd auf Steuerflüchtlinge und im
Kampf gegen unliebsame Steueroasen formieren. Im April 2009 war
der erste Schritt getan: Auf dem Londoner Weltfinanzgipfel
veröffentlichte die OECD die sogenannte Schwarze Liste der
unkooperativen Länder. Und dies, obwohl einige internationale
Finanzzentren zu verhindern versuchten, auf dieser Liste genannt
zu werden und einer (vermeintlich negativen) farblichen
Einordung von hellgrau bis schwarz, die sich nach der
Kooperationsbereitschaft mit der OECD richtete, zu entgehen.
Insbesondere China wollte die Veröffentlichung dieser Liste
verhindern, wurde aber von führenden europäischen Nationen sowie
den USA umgestimmt.
G20 Abkommen reihen sich in die
Maßnahmen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs ein. Viele
Länder kennen bereits Gesetze zur Verhinderung des
Gestaltungsmissbrauchs,um zu verhindern das das
Besteuerungsrecht rechtswidrig in ein anderes Land verlagert
wird. Zu nennen sind hier bei DBA-Sachverhalten die DBA-Missbrauchsklauseln,nationale
Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, in
Deutschland z.B. §42 AO
(Abgabenordnung),Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw.
Welche Auswirkungen die G20 Abkommen,
ergänzend andere Gesetze zur Verhinderung des
Gestaltungsmissbrauchs für Mandanten haben, die eine Offshore
Firma gründen möchten, ist nicht in einem Satz darstellbar. Auch
vor den G20 Abkommen war es riskant, "mal eben" eine Offshore
Firma zu gründen, um das Besteuerungsrecht in ein
Niedrigsteuerland zu verlagern. "Gründungsagenturen", die Ihren
ahnungslosen Kunden Offshore-Konstellationen für ein paar Euros
anbieten,locken ihre Kunden regelmäßig in die Steuerfalle. Wenn
das alles so einfach wäre, wären alle Hochsteuerländer bereits
"pleite". Sie finden ergänzende Ausführungen auf
unserer
Offshore-Seite. Wünscht der Mandant eine sichere
Offshore-Gestaltung, ist dieses auch "nach G20" realisierbar.
Allerdings bedarf es einer hinreichenden Planung und einen
erhöhten Aufwand.
Übersicht über
Steuerabkommen (Stand April 2009) /Black-List G20
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