Bund, Länder
und EU sorgen mit einer Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für
eine höhere Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland.
Unsere Datenbank Fördermittel und Kreditrechner schafft
Transparenz und gibt einen vollständigen Überblick über die
Fördermöglichkeiten.
LEISTUNGSMERKMALE:
-Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU werden in der Analyse
berücksichtigt
-Datenbank mit Informationen über individuelle Programme, Titel,
Geldgeber und Land, Fristen, Laufzeiten, Zinssätze u. v. m.
-Internet-Datenbank mit tagesaktuellen Förderprogrammdaten fließen in
die Analyse ein
-Professioneller Kreditrechner auf Banken-Niveau für komplette
Finanzierungspläne
-Alle Originalrichtlinien und Antragsformulare werden im Rahmen der
Analyse an den Kunden ausgegeben
GEBÜHREN
Die Gebühren des Fördermittelchecks richten sich
nach der Datenabfrage, also ob nur Deutsche Fördermittel und/oder
Fördermittel der EU.
Sie erhalten eine detaillierte Auswertung aller in Frage kommenden
Fördermittel, inkl. original Antragsformulare. Der Fördermittelcheck
dauert 5-10 Tage. Die Gebühren sind vorab zu leisten. Sie erhalten
nach Buchung ein Datenblatt zur Eingabe Ihrer Eckdaten als
Voraussetzung für den Fördermittelcheck. Der Fördermittelcheck kann
mit unserer Dienstleistung
"Investorensuche" kombiniert werden.
Allgemeines zum Thema
Den mittelständischen Unternehmen stehen zur
Zeit zwischen 1500-2000 Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von
über 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese von der EU, vom Bund
und den Ländern bereitgestellten Fördermittel werden jedoch nur zu ca.
60% genutzt, obwohl
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ca. 90% aller Investitionen förderungsfähig sind
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bis zu 24% der Investitionskosten eingespart
werden können
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ca. 30% aller Förderungen auch ohne Investitionen
vergeben werden.
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Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist
die Nachfrage nach öffentlichen Fördermitteln hoch, da andere
Finanzierungsformen wie z.B. eigene Mittel oder auch Fremdkapital in
Form von Bankkrediten nicht oder nicht im ausreichenden Umfang zur
Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen geraten jedoch durch eine
falsche Vorbereitung und Planung der Finanzierung häufig in
Schwierigkeiten.
Wann lohnt sich der Fördermittelcheck?
Der Fördermittelcheck lohnt sich ab einer
Investitionssumme von 120.000,00 Euro und einem Eigenkapitalanteil von
mindestens 25%. Bei geringeren Summen und/oder Eigenkapitalanteil sind
die Kapitalgeber bzw. vorgeschalteten Banken nicht bereit, ein solches Vorhaben zu unterstützen
(Ausnahme: Mirco-Darlehn der KfW für Existenzgründer). U.U. kann die
mangelnde Eigenkapitalquote durch die Bürgengemeinschaft des Landes
"ersetzt" werden.
Bei bestehenden Unternehmen muss die wirtschaftliche
Prognose entsprechend gut sein, Existenzgründer müssen durch Vorlage
eines Business-Plans glaubhaft machen, das die Geschäftsidee Aussicht
auf Erfolg hat. Vom Grundsatz her gilt aber: Die Investition für den Fördermittelcheck lohnt sich fast immer, selbst
wenn einmal keine Programme in Anspruch genommen werden können. Denn
Förderprogramme schonen das Eigenkapital bzw. können nicht vorhandenes
Eigenkapital für Unternehmensinstallation bzw. Unternehmenswachstum
ersetzen. Mithin ist häufig allein durch die Inanspruchnahme von
Fördermittel die Realisierung des Projektes möglich. Im Rahmen von
Fördermittel wird die Liquidität des Unternehmers und Unternehmens
geprüft. Sofern der Unternehmer also eine schlechte Schufa ausweist,
werden Fördermittel in aller Regel nicht bewilligt (Ersatzweise kann
ein Dritter als Bürge auftreten). Kann bei schlechter
Unternehmensliquidität nachgewiesen werden, dass es sich nur um einen
vorübergehenden Engpass handelt, besteht i.d.R. kein Anlass zur
Verweigerung der Fördermittel.
Existenzgründung und Fördermittel
Für Existenzgründer gilt: Denken Sie bei Ihrer Gründung
unbedingt an öffentliche Förderprogramme. Denn der Bund und die Länder
unterstützen den Aufbau einer unternehmerischen Existenz durch
zahlreiche Hilfen. Bedenken Sie dabei, dass ein Existenzgründer im
Schnitt gerademal 15.000 EUR an eigenen Mitteln mitbringt. Der
durchschnittliche Kapitalbedarf je Gründung beläuft sich aber auf
125.000 EUR. Doch die Lücken lassen sich mit den Hilfen von Bund und
Ländern durchaus schließen.
Voraussetzungen
für eine Förderung:
Wer öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen will, muss
ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der Gründer eine tragfähige
Vollexistenz anstrebt.
Was sind Fördermittel?
I.d.R. sind öffentliche Fördermittel zinsgünstige
Darlehn über einen langen Tilgungszeitraum (z.B. 6- 10 Jahre), mit
tilgungsfreien Zeiträumen bis zu 2 Jahren. Daneben
werden bestimmte "Felder" durch spezielle Programme gefördert, z.B.:
- Einstellung von Arbeitnehmern
- Umweltschutz im Unternehmen
- Techniken des Umweltschutzes
- Forschungsvorhaben zum Nutzen der Allgemeinheit
- Unternehmensansiedlungen in strukturschwachen
Gebieten
- Existenzgründungen
Fördermittel werden auf den Ebenen der EU, der
Länder und der Gemeinden vergeben. "Indirekte Fördermittel" (werden in
die Analyse mit einbezogen) sind z.B. Gehaltszuwendungen der
Bundesagentur für Arbeit oder Überbrückungsgeld im Rahmen einer
Existenzgründung.
Im Rahmen von Existenzgründungen in Deutschland,
werden überwiegend "Betriebsmittel" finanziert, also z.B.
Büroeinrichtung, Einrichtungen zur Telekommunikation usw.. Nicht
finanziert werden z.B. Mittel für Werbung-und Marketing.
Es gibt rund 600
Förderprogramme für Existenzgründer bei EU, Bund und Ländern. Die
wichtigsten sind u. a.
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ERP-Eigenkapitalhilfe (EKH) |
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ERP-Existenzgründung (ERP-Ex) |
| StartGeld |
| Mikro-Darlehen |
| Beratungsförderung |
Weitere
Fördermaßnahmen:
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1. |
Investitionszulage (nur in den neuen Bundesländern) |
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2. |
Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung
kleiner und mittlerer Unternehmen |
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3. |
Kapital für Arbeit für Vorhaben im
Zusammenhang mit der dauerhaften Beschäftigung von Arbeitslosen. |
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4. |
Unternehmerkredit |
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5. |
ERP-Regionalförderprogramm für
Investitionen von KMU in den GA-Fördergebieten der alten
Bundesländer, in den neuen Bundesländern und in Berlin. |
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6. |
Unternehmerkredit Leasing |
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7. |
Unternehmerkredit Ausland |
Beispiele:
| Unternehmerkredit |
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| Der Unternehmerkredit steht Existenzgründern,
Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen zur Verfügung. Für
Aufwendungen bis zu einer Mio. Euro erhalten Sie 100 %
Finanzierung. Darüber hinaus gehende Beträge werden zu maximal 75
% gefördert. Mit der Betriebsmittelvariante des Unternehmerkredits
können Betriebsmittel finanziert oder vorübergehende
Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. |
| Mikro-Darlehen KFW |
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| Kleinkredite für den Start in die Selbstständigkeit
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| Viele Unternehmer fangen klein an. Sie beginnen mit
ihrer Tätigkeit zunächst als Nebenerwerb oder gründen ihr
Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Häufig genügt ein
geringes Startkapital. Speziell für solche Gründungen ist das
Mikro-Darlehen geeignet. Damit können Aufwendungen bis zu 25.000
Euro finanziert werden, in der Variante "Mikro 10" bis zu 10.000
Euro. |
| Unternehmerkredit Ausland der KfW |
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| Finanzierung für Investitionen im Ausland |
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Der Unternehmerkredit Ausland bietet langfristige
und zinsgünstige Darlehen für Investitionen kleiner und mittlerer
Unternehmen im Ausland. Er ist universell einsetzbar für alle
Länder und Branchen (Ausnahme: landwirtschaftliche
Erzeugerproduktion). Vorbereitende Studien und Vorlaufkosten
können ebenfalls finanziert werden. Investitionen in den
Umweltschutz im Ausland können aus dem
KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden. Beide Programme sind
kombinierbar. |
Fördermittel der Europäischen
Union
Viele Anfragen belegen: die europäischen
Förderprogramme sind begehrt. Die Fördermittel, die aus dem
EU-Haushalt für Projekte zur Verfügung gestellt werden, sind
vielfältig. Es gibt neben Strukturfondsmitteln und Geldern aus den
Gemeinschafts-initiativen URBAN, EQUAL, INTERREG und LEADER+
zahlreiche spezifische Programme. Daraus werden z.B.
Infrastrukturmaßnahmen, Umweltprojekte, Frauenförderung, Aus- und
Weiterbildung, Kultur oder Städtepartnerschaften gefördert.
So unterschiedlich die Bereiche sind, in denen EU-Gelder investiert
werden, so unterscheiden sich auch die Voraussetzungen und Modalitäten
für eine Förderung. Man sollte wissen in welchen Bereichen die
Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten sind und
vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist.
Zwar werden auch einige Programme direkt von der Europäischen
Kommission verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im
Rahmen der Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben.
Die Europäische Union setzt verschiedene Verfahren
ein, um den europäischen Unternehmen und insbesondere den kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Beihilfen zu gewähren.
Indirekte Finanzierung
In den meisten Fällen ist der Zugang zu den
finanziellen Beihilfen der Gemeinschaft nur indirekt über verschiedene
Akteure und Mechanismen möglich.
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
So bietet der EIF den Unternehmen keine direkte
Finanzierung, sondern wird über Kreditinstitute tätig. Sein Ziel ist,
die Möglichkeiten der Finanzinstitute zur Darlehensvergabe an
Unternehmen zu stärken.
Die Wagniskapital-Instrumente des
EIF bieten die Möglichkeit, die Entwicklung von KMU, vor allem neu
gegründeter und technologisch innovativer Unternehmen, über
Beteiligungen an Wagniskapitalfonds zu fördern.
Über seine Bürgschafts-Instrumente
gewährt der EIF den Finanzinstituten, die Darlehen an die KMU
abdecken, sowie den auf Kleinkredite spezialisierten Instituten eine
Bürgschaft.
Außerdem verwaltet der EIF im Namen der Kommission
die Finanzinstrumente des Mehrjahresprogramms für Unternehmen
und unternehmerische Initiative, insbesondere der kleinen und
mittleren Unternehmen. Dieses Mehrjahresprogramm
ist das zentrale Instrument für die finanzielle Unterstützung der
europäischen Unternehmen. Es zielt auf die Verbesserung des
finanziellen Umfelds der Unternehmen und insbesondere der KMU ab.
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Initiative Innovation 2010
unterstützt die Strategie von Lissabon, mit der bis 2010 aus der
Europäischen Union der dynamischste wissensgestützte Wirtschaftsraum
der Welt werden soll. Die Initiative unterstützt Investitionen in der
gesamten Kette der Wissensvermittlung, also in den Bereichen Bildung,
Forschung und Entwicklung sowie Informationsgesellschaft.
Durch ihre Globaldarlehen trägt die EIB zur
Aufstockung der verfügbaren Finanzmittel für kleinere Projekte von KMU
bei.
Strukturfonds
Mit den Strukturfonds sollen Unterschiede in der
Entwicklung der Regionen verringert sowie der wirtschaftliche und
soziale Zusammenhalt in der Europäischen Union gefördert werden. Die
Unternehmen können einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung
dieses Ziels leisten. Deswegen wurden spezifische Maßnahmen für sie
eingerichtet.
Die Strukturfonds sind für die Unternehmen,
insbesondere die KMU, auf Grund der verschiedenen thematischen
Programme und hier vor allem des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine
wichtige Finanzierungsquelle. Um einen Antrag auf Finanzierung im
Rahmen eines dieser Programme zu stellen, nehmen die Unternehmen mit
den regionalen oder nationalen sowie den anderen, von den
Mitgliedstaaten benannten Stellen Kontakt auf.
System EU/EBWE
Dieses System der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung soll das Wachstum der KMU in den neuen, am 1. Mai 2004
der EU beigetretenen Mitgliedstaaten fördern. Es sieht die Förderung
des Zugangs zu Darlehen und Beteiligungsgeschäften über lokale
Finanzinstitute vor.
Direkte Finanzierung
Im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen
Gemeinschaftspolitiken können europäische Unternehmen eine Vielzahl
von direkten finanziellen Beihilfen erhalten.
Das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen
Gemeinschaft für Forschung ist das wichtigste
Finanzinstrument zur Förderung der Forschung in Europa. Die Kredite
werden von der Europäischen Kommission auf der Grundlage der
regelmäßig veröffentlichten wettbewerbsfähigen „Aufrufe zur
Einreichung von Vorschlägen“ gewährt. Innovative Unternehmer erhalten
eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Initiative
Gate2Growth (G2G). Diese bringt sie mit Investoren zusammen
und bietet Hilfen an.
Zu den direkt den Unternehmen gewährten finanziellen
Beihilfen gehören beispielsweise Fördermittel für Bildung und
Ausbildung (SOKRATES und LEONARDO DA VINCI), Umwelt,
Verbraucherschutz, Gesundheit und Sicherheit, Information
oder auch spezielle Sektoren (Tourismus
usw.).
Vorgehensweise beim Fördermittelcheck
Zunächst buchen Sie unsere Dienstleistung
Fördermittelcheck. Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie ein Datenblatt zur Aufnahme Ihrer Eckdaten. Unsere
Mitarbeiter/innen geben Ihre Eckdaten in die Fördermitteldatenbank ein
und erhalten eine Computerunterstützte Analyse möglicher Fördermittel
für ihre individuellen Ansprüche. Ergänzend werden die original
Antragsformulare mit ausgegeben. Das Fördermittelprotokoll enthält
somit alle notwendigen Angaben: Mögliche Förderprogramme für Ihr
Vorhaben, Voraussetzungen,wo muss der Antrag gestellt/eingereicht
werden,Ablauf,Antragsformulare usw..
Weitere Dienstleistungen im Rahmen
Unternehmensfinanzierung
Neben dem Fördermittelcheck bietet unsere
Kanzlei/Unternehmensberatung den Dienst "Venture-Capital
(Investorendatenbank und Premiumdienst) an. Häufig ist eine
Kombination beider Dienstleistungen sinnvoll.
Definition Venture Capital
„ Venture Capital“ (VC) wird übersetzt mit Wagnis- oder
Risikokapital. Der grosse Unterschied zwischen einem Bankkredit
und Venture Capital ist, dass der VC-Geber ohne Stellung von
Sicherheiten durch den VC-Nehmer für eine Dauer von drei bis fünf
Jahre Eigenkapital zur Verfügung stellt, wobei der VC-Nehmer nicht
zur Rückzahlung oder Verzinsung dieses Betrages verpflichtet ist.
Dadurch wird der VC-Geber zu einem haftenden Partner des Gründers,
zumeist als Minderheitsgesellschafter mit einer Beteiligungsquote
zwischen 20 und 35%, beteiligt sich aktiv am Unternehmen und
fordert zumeist auch Kontroll- und Mitspracherecht (Venture
Management). Der VC-Nehmer ist nicht haftbar für das vom VC-Geber
investierte Kapital.
Exit-Möglichkeiten
Venture Capital ist zeitlich begrenzt – die Laufzeit wird in den
Verträgen festgehalten. Normalerweise ist die Laufzeit drei bis
fünf Jahre, in manchen Branchen (z.B. Biotechnologie) jedoch auch
sieben bis zehn Jahre. Grundsätzlich gibt es nach Ablauf dieser
vereinbarten Zeit drei Mögliche Exit-Wege aus dem VC:
a) Rückkauf der Anteile durch den VC-Nehmer
Diese Möglichkeit ist aber zumeist unrealisierbar, da das
benötigte Kapital nicht frei verfügbar sondern im Unternehmen
angelegt ist.
b) Trade Sale
Unter Trade Sale versteht man im Falle von Venture Capital den
Verkauf der Eigentumsbeteiligung des VC-Gebers an industrielle
Investoren. Trade Sale stellt sich als verhältnismässig schwierig
dar, vor allem wenn man nur eine Majoritätsbeteiligung, nicht
jedoch über 100% der Anteile besitzt. Je weniger Anteile vorhanden
sind (z.B. Minderheitsbeteiligung) umso geringer fallen die
Verkaufspreise aus.
c) Börsegang
Der Börsegang wird auch als Königsweg des VC Exits bezeichnet, da
hier die höchste Rendite zu erzielen ist. Weiter ist der
tatsächliche Zeitpunkt des Exit flexibler zu gestalten, je nach
Aufnahmefähigkeit des Aktienmarktes, generellem Bewertungsniveau
und Investorenverhalten. Ausserdem kann der VC-Geber an der
Wertsteigerung des Börsen- neulings teilhaben, da er nicht alle
Anteile beim Börsengang abgeben muss sondern weiterhin Aktionär
bleiben kann.
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